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"Jederzeit in den Dienst versetzen"

Dies ist eine Diskussion zu "Jederzeit in den Dienst versetzen" innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 18.03.2010, 16:08
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"Jederzeit in den Dienst versetzen"

Hallo!

Wo ist normiert, dass sich Polizeibeamte "jederzeit in den Dienst versetzen können", sowohl gefahrenabwehrrechtlich als auch strafprozessual?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.03.2010, 15:10
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AW: "Jederzeit in den Dienst versetzen"

Das gefahrenabwehrende Polizeirecht kennt eine örtliche und eine sachliche Zuständigkeit - aber keine zeitliche.

D.h., dass ein Polizist jederzeit gefahrenabwehrend tätig werden kann, wenn er will und meint, er müsste. Bei gravierenden Gefahrenstellen muss er aber, da er sich sonst in die Gefahr begibt, sich als Garant eines Unterlassungsdeliktes schuldig zu machen, wenn etwas passiert.

Im Strafrecht ist es so, dass die Polizei gem. §§ 163 und 152 StPO alle Straftaten zu erforschen und der StA anzuzeigen haben. Tun sie das nicht, begehen sie eine Strafvereitelung im Amt 258a StGB.

Im Privatleben ist es so, dass Polizisten bei Verbrechen (§12 StGB) immer anzuzeigen haben und bei Vergehen nur, wenn es herausragende Delikte sind. Letztlich muss sich jeder selbst die Frage stellen: muss ich das anzeigen - und sich nachher aber auch die Frage gefallen lassen, warum hast du das nicht angezeigt.

Mit der Zeit bekommt man ein Gespür dafür.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.06.2010, 12:52
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AW: "Jederzeit in den Dienst versetzen"

Danke für Deinen Beitrag!

Zitat:
Das gefahrenabwehrende Polizeirecht kennt eine örtliche und eine sachliche Zuständigkeit - aber keine zeitliche.
Es ist ja schon beachtlich, dass eine Person insoweit mehr Rechte hat als andere. Für die Zeit im Dienst kann ich das verstehen, aber für die außerdienstliche Zeit nicht. Daher frage ich mich, ob man das wie im Zitat eben mal begründen kann oder ob es nicht doch eine ausdrücklichere Regelung gibt.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.06.2010, 13:09
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AW: "Jederzeit in den Dienst versetzen"

Zitat:
Zitat von zerozero Beitrag anzeigen
Es ist ja schon beachtlich, dass eine Person insoweit mehr Rechte hat als andere.
Sind das nicht eher Pflichten, die der Beamte seinem Dienstherrn jederzeit - auch außerhalb der normalen Dienstzeit - schuldet?
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  #5 (permalink)  
Alt 28.06.2010, 13:10
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AW: "Jederzeit in den Dienst versetzen"

Zitat:
Es ist ja schon beachtlich, dass eine Person insoweit mehr Rechte hat als andere.
Wie meinen Sie denn das?
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  #6 (permalink)  
Alt 28.06.2010, 13:17
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AW: "Jederzeit in den Dienst versetzen"

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__53.html

Das steht nix von "innerhalb" oder "außerhalb" des Dienstes.
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AW: "Jederzeit in den Dienst versetzen"

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
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Alt 02.07.2010, 11:29
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AW: "Jederzeit in den Dienst versetzen"

Arbeiten außerhalb des normalen Dienstes kotzt doch an. Da muss man schon entweder dienstgeil oder Sadist sein, um Spaß an Knöllchen in der Freizeit zu finden.

Und ich gehe davon aus, dass das bei den meisten Polizisten nicht der Fall ist. Die wollen auch ihre Ruhe.
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Alt 02.07.2010, 18:20
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AW: "Jederzeit in den Dienst versetzen"

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Und ich gehe davon aus, dass das bei den meisten Polizisten nicht der Fall ist. Die wollen auch ihre Ruhe.
Ja, das sehe ich auch so.
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