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Ist das RUFMORD???

Dies ist eine Diskussion zu Ist das RUFMORD??? innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 23.01.2009, 01:20
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Ist das RUFMORD???

nehmen wir an:

A wurde von B bedroht, nach fremdenfeindlichkeit beschimpft etc.
A und B sind in einer schulklasse und daher hat A einen schülervermittlungsausschuss einberufen!
jedoch ist der sachverhalt außerhalb der schule passiert, aber da die beiden in einer klasse gehen und B ->A weiter vor anderen schülern runtermacht hat A den schülervermittlungsausschuss einberufen, jedoch ohne lösung!ABER B hat seine TATEN im schülervermittlungsausschuss gestanden!

A hat nun eine strafanzeige gegen B wegen bedrohung und nötigung veranlasst.

so nun der SACHVERHALT:
Á teilte diesen vorfall dem direktor,der abendschule, direktor für abendschulen und dem kultusministerium mit, da A nicht mehr in die schule geht vor angst B könnte einen schritt weitergehen!
bzw. zeigte dem schuldirektor den zeugenvernehmnungsschriftstück von der polizei, worin steht, dass eine strafanzeige gegen B erstattet wurde...

ist das nun RUFMORD was A treibt?
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Alt 27.01.2009, 13:31
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AW: Ist das RUFMORD???

1. B hat vor dem schülervermittlungsausschuss der Schule seinen Taten eingestanden.

2. Hätte die Polizei einen darauf hingewiesen, sollte etwas nicht "rechtens" sein...

3. Nimmt "A" nur seine Rechte war
--
"A" hat alles richtig gemacht und "B" kann nicht im geringsten etwas dagegen unternehmen, da er seine Taten vor Zeugen bereits gestanden hat und kommt aus der Geschichte nicht mehr raus.

§186 StGB[1]:

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“


^^ Das trifft auf "A" ja wohl nicht zu
__________________
------------------------------------------------------------------------
Recht haben oder Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen.

Alle meine Antworten sind reine subjektive Meinungen
- Ich distanziere mich hiermit von Fachwissen zu sprechen.
- Ich bin gerne bereit Wissen aufzunehmen und Meins zu teilen.

Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen (mit der Waage oben rechts) !
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