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Informationspflicht bei Einrichtung Gefahrengebiet

Dies ist eine Diskussion zu Informationspflicht bei Einrichtung Gefahrengebiet innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.03.2009, 07:19
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Informationspflicht bei Einrichtung Gefahrengebiet

Guten Tag,

besteht eine Informationspflicht der Polizei gegenüber den Bürgern bei Einrichtung eines Gefahrengebietes ?

Vielen Dank

Frans
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  #2 (permalink)  
Alt 22.03.2009, 09:53
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AW: Informationspflicht bei Einrichtung Gefahrengebiet

Die Frage habe ich gestellt, weil ich einen Artikel zum Thema geschrieben habe.

Es haben sich jetzt neue Erkenntnisse ergeben, bei denen es um die Auskunftspflicht geht.


In der Hoffnung, dass es nicht zu konkret wird und dann gegen die Forumsregeln verstösst, der Artikel ist hier zu finden:

http://tinyurl.com/verdacht
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  #3 (permalink)  
Alt 22.03.2009, 15:09
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AW: Informationspflicht bei Einrichtung Gefahrengebiet

Das müsste sich aus dem Polizeigesetz und/oder aus dem Verwaltungsrecht für Hamburg ergeben.

Für RP gibt es das nicht, da diese Gebiete nicht örtlich oder zeitlich begrenzt festgeschrieben werden, sondern sich auch recht spontan ergeben können (z.B. neuer Treffpunkt Jugendlicher, an dem dann bestimmte Straftaten wieSachbeschädigungen, Drogenhandel oder -konsum, oder was auch immer begangen werden; oder so ähnlich).
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