Dies ist eine Diskussion zu Hausdurchsuchung / Wohnungstür eintreten innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Hausdurchsuchung / Wohnungstür eintreten ich hab letztens etwas gehört und wollte nur wissen ob das wirklich so in Ordnung wäre, also: Jemand wird verdächtigt mit Drogen zu dealen und die Polizei erwirkt einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Verdächtigen, der vorher festgenommen wurde. Wenn man festgenommen wird, werden einem ja sämtliche persönliche Gegenstände abgenommen (auch Hausschlüssel), nun fahren die Beamten mit dem Verdächtigen zu seiner Wohnung und bitten den Verdächtigen aufzuschließen. Kann er aber nicht, weil er seine Sachen noch nicht wiederbekommen hat (die liegen noch seelenruhig in einer Tasche der Polizei im Auto, das maximal 2 Minuten von der Wohnungstür entfernt steht). Nun sagt der Beschuldigte, dass die Beamten seinen Schlüssel noch haben (vielleicht mit einem grinsen oder so im Gesicht) woraufhin einer der beamten genervt zum Auto geht um die Sachen zu holen und der andere sagt "ich kann die Tür auch eintreten". Die Frage bezieht sich auf den letzten Satz: DARF der Polizist wirklich die Tür eintreten obwohl der verdächtige gewillt ist die Tür aufzuschließen, es aber nicht kann weil der Schlüssel noch im Besitz der Polizei ist? Da kann er doch nichts für, wenn die Polizisten zu blöd sind um ihm seinen Schlüssel wiederzugeben? Und nochwas: Nehmen wir an der Beschuldigte wurde in einer anderen Stadt festgenommen und im Beschluss wird die Polizei mit der Durchsuchung beauftragt in deren Stadt er festgenommen wird, als Beispiel: Er wird in Brandenburg festgenommen wohnt aber in Berlin und die Brandenburger Polizei soll die Durchsuchung machen, welche aber noch Kollegen aus Berlin hinzuzieht. Muss der Beschuldigte die Polizisten aus der Berlin in die Wohnung lassen um zu durchsuchen oder kann er sagen "ne, hier steht, Brandenburger Polizei, nichts von Berliner Polizei, ihr könnt Euch gerne auf die Treppe setzen und es Euch gemütlich machen, aber rein kommt ihr nicht"? |
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| AW: Hausdurchsuchung / Wohnungstür eintreten Zitat:
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| AW: Hausdurchsuchung / Wohnungstür eintreten Wäre wohl nicht VERHÄLTNISMÄßIG ! |
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| AW: Hausdurchsuchung / Wohnungstür eintreten Solange nicht gerade die Lebensgefährtin im Klo steht und Beweismittel herunterspült, wird genug Zeit sein, um einen Schlüsseldienst zu beauftragen oder nach dem Schlüssel zu schicken.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Hausdurchsuchung / Wohnungstür eintreten Zitat:
Wenn fünf oder sechs Mann mit Spezialausbildung und Spezialausrüstung brüllend in den Fluren toben, können diese keinesfalls einen Kuschelkurs fahren. Eine Türe einzutreten ist das Mindeste, was man erwarten darf und sich und den Kollegen schuldet? Würde im Polizeibericht stehen: " Kollege A holte den Schlüssel,....." alternativ "Die Wohnungstüre musste gewaltsam aufgebrochen werden, da Gefahr im Verzuge,..... Klinkt doch gleich besser
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Hausdurchsuchung / Wohnungstür eintreten Zitat:
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| AW: Hausdurchsuchung / Wohnungstür eintreten Zitat:
In der Wohnung lebt der beschuldigte allein (es gibt nur 2 Schlüssel, die er beide am Schlüsselbund hat). Gefahr im Verzug, wäre doch sehr arg aus der Luft gegriffen, zumal der Beschuldigte die Tür auch gleich aufgemacht hätte - wenn die Polizisten den schlüssel nicht im Auto vergessen hätten. Was wollen sie denn in den Bericht schreiben? "Gefahr im Verzug weil, ... wir so doof waren den Schlüssel im Auto zu vergessen"? Oder: "Wir mussten die Tür eintreten, weil wir zu faul waren den Schlüssel zu holen, den wir im Auto vergessen hatten?" Wenn nun klar ist: Es befindet sich niemand in der Wohnung, der nun Beweismittel vernichten könnte und der schlüssel liegt 2 Minuten von der Tür im Streifenwagen. Darf man DANN die Tür eintreten, nur weil man genervt drüber ist, dass man den Schlüssel vergessen hatte oder um den Beschuldigten zu zeigen "hier, ich brauch kein Schlüssel"? |
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