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Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe

Dies ist eine Diskussion zu Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.04.2009, 21:30
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Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe

Hallo!

mich würde mal interessieren, wie sich eine Hausdurchsuchung verhält, bei dem die Polizei auf einen Tresor trifft. Und zwar hätte ich folgende Fragen:

1. Ist der Beschuldigte zur Öffnung verpflichtet?

Falls er den Tresor nicht öffnet, dann wird er von den Beamten wohl mitgenommen oder vor Ort geöffnet. Daraus ergibt sich für mich noch:

2. Kann die Polizei die Kosten dafür dem Beschuldigten auferlegen? (Wenn ja, unter welcher Vorraussetzung?) und

3. Kann der Beschuldigte Schadensersatzansprüche für den zerstörten Tresor geltend machen? (da würde mich ebenfalls interessieren, unter welcher Vorraussetzung, zum Beispiel ob dafür nach dem Verfahren ein Freispruch vorliegen muss)

Für Antworten wäre ich euch dankbar, Falls der Thread eher nach Strafrecht gehört, kann er auch gerne verschoben werden.
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  #2 (permalink)  
Alt 26.04.2009, 16:07
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AW: Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe

Zitat:
Zitat von Lambrecht
Hallo!

mich würde mal interessieren, wie sich eine Hausdurchsuchung verhält, bei dem die Polizei auf einen Tresor trifft. Und zwar hätte ich folgende Fragen:

1. Ist der Beschuldigte zur Öffnung verpflichtet?
Natürlich !! Der Durchsuchungsbeschluss umfasst auch den Tresor, sprich verschlossene Behältnisse (Geldkassetten, Schränke usw.)

Zitat:
Zitat von Lambrecht

Falls er den Tresor nicht öffnet, dann wird er von den Beamten wohl mitgenommen oder vor Ort geöffnet. Daraus ergibt sich für mich noch:

2. Kann die Polizei die Kosten dafür dem Beschuldigten auferlegen? (Wenn ja, unter welcher Vorraussetzung?) und
Natürlich!! Die Rechnung des Schlüsseldienstes geht in die Verfahrenskosten ein.
Wenn er verurteilt wird, dann auch zu den Verfahrenskosten.
Erstmal wird die Rechnung jedoch von der Polizei bezahlt (Wer bestellt, der bezahlt ;-) )

Zitat:
Zitat von Lambrecht
3. Kann der Beschuldigte Schadensersatzansprüche für den zerstörten Tresor geltend machen? (da würde mich ebenfalls interessieren, unter welcher Vorraussetzung, zum Beispiel ob dafür nach dem Verfahren ein Freispruch vorliegen muss)
Grundsätzlich schon, aber da er zum Öffnen verpflichtet war (wegen DuSu Beschluss) und dies nicht getan hat, bleibt er wohl auf den Kosten sitzen (Trotz Freispruch). Die Polizei wird wohl versuchen, sich ihr Geld wieder zu holen
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  #3 (permalink)  
Alt 26.04.2009, 20:45
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AW: Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe

Zitat:
Zitat von marebi
Natürlich !! Der Durchsuchungsbeschluss umfasst auch den Tresor, sprich verschlossene Behältnisse (Geldkassetten, Schränke usw.)
Aha, und seit wann verplfichtet so einen Beschluss den Beschuldigten, aktiv mitzumachen??
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Alt 26.04.2009, 21:27
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AW: Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe

Garnicht.
Man braucht denen auch die Türe nicht aufmachen.

Die machen sie dann auf, das ist ihr Ding.

Genau so sieht es mit der EDV aus. Ist alles Passwortgeschützt und rückt man das PW nicht heraus, haben die ein Problem.

Genau so verhält es sich mit einem Tresor.

Wollen die da reingucken, müssen sie ihn schon selbst aufmachen.
Du kannst natürlich auch so freundlich sein und denen das Ding aufmachen.
Musst du aber nicht.

Wenn sie ihn beim öffnen kaputt machen, bezahlen sie dir nen neuen, außer, sie haben bei der Durchsuchung gefunden weshalb sie da waren. Da kann man sich später drüber streiten, was mir aber persönlich scheiss egal wäre, den Spass wäre es mir wert.
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Alt 26.04.2009, 22:30
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AW: Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe

Zitat:
Zitat von Mark-RE
den Spass wäre es mir wert.
Welchen Spaß? Die karren das Ding lustig weg und sagen: da haben wir grad einen Schränker in U-Haft, der geht uns bestimmt gerne zur Hand.

Was soll es nutzen, den Schrank nicht aufzumachen? Die kriegen ihn auf - so oder so. Bei einem PC könnte man noch hoffen, dass der Schutz hoch genug ist, aber bei einem Schrank?
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Alt 26.04.2009, 23:15
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AW: Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe

Was, wenn der Safe eingebaut ist?
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  #7 (permalink)  
Alt 27.04.2009, 07:59
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AW: Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe

Dann kann die Polizei überlegen, ob es sinnvoller ist, das Ding herauszuhauen oder die Spezialisten direkt vor Ort antanzen zu lassen (Banksafe!)
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  #8 (permalink)  
Alt 27.04.2009, 12:41
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AW: Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe

Weis nicht, also mein Save wiegt 1,8 Tonnen und kam mit nem Baukran, bevor die Kellerdecke gegossen wurde.

Den holt garantiert keiner raus, außer er ist Sprengmeißer bei irgend einer terroristischen Vereinigung.

Ich würd mich totlachen, wenn ein Experte den Knackt, und mich freuen, die Staatskasse ne Menge Knete gekostet zu haben.
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Alt 27.04.2009, 13:11
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AW: Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe

Wie kann der Staat dann noch notleidende Banken retten, wenn die Bürger sich so unsozial verhalten??

*träller* *pfeif*
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  #10 (permalink)  
Alt 27.04.2009, 13:32
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AW: Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe

Da niemand gezwungen werden kann, sich selbst zu belasten, kann m.E. auch niemand gezwungen werden, helfend oder gar aktiv bei einer Durchsuchung mitzuwirken.

Davon abgesehen wird sich ein "ich habe (vor lauter Aufregung) die Kombination vergessen" ohnehin nicht widerlegen lassen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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