Dies ist eine Diskussion zu Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe mich würde mal interessieren, wie sich eine Hausdurchsuchung verhält, bei dem die Polizei auf einen Tresor trifft. Und zwar hätte ich folgende Fragen: 1. Ist der Beschuldigte zur Öffnung verpflichtet? Falls er den Tresor nicht öffnet, dann wird er von den Beamten wohl mitgenommen oder vor Ort geöffnet. Daraus ergibt sich für mich noch: 2. Kann die Polizei die Kosten dafür dem Beschuldigten auferlegen? (Wenn ja, unter welcher Vorraussetzung?) und 3. Kann der Beschuldigte Schadensersatzansprüche für den zerstörten Tresor geltend machen? (da würde mich ebenfalls interessieren, unter welcher Vorraussetzung, zum Beispiel ob dafür nach dem Verfahren ein Freispruch vorliegen muss) Für Antworten wäre ich euch dankbar, Falls der Thread eher nach Strafrecht gehört, kann er auch gerne verschoben werden. |
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| AW: Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe Zitat:
Zitat:
Wenn er verurteilt wird, dann auch zu den Verfahrenskosten. Erstmal wird die Rechnung jedoch von der Polizei bezahlt (Wer bestellt, der bezahlt ;-) ) Zitat:
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| AW: Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe Garnicht. Man braucht denen auch die Türe nicht aufmachen. Die machen sie dann auf, das ist ihr Ding. Genau so sieht es mit der EDV aus. Ist alles Passwortgeschützt und rückt man das PW nicht heraus, haben die ein Problem. Genau so verhält es sich mit einem Tresor. Wollen die da reingucken, müssen sie ihn schon selbst aufmachen. Du kannst natürlich auch so freundlich sein und denen das Ding aufmachen. Musst du aber nicht. Wenn sie ihn beim öffnen kaputt machen, bezahlen sie dir nen neuen, außer, sie haben bei der Durchsuchung gefunden weshalb sie da waren. Da kann man sich später drüber streiten, was mir aber persönlich scheiss egal wäre, den Spass wäre es mir wert. |
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| AW: Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe Zitat:
Was soll es nutzen, den Schrank nicht aufzumachen? Die kriegen ihn auf - so oder so. Bei einem PC könnte man noch hoffen, dass der Schutz hoch genug ist, aber bei einem Schrank?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe Was, wenn der Safe eingebaut ist?
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe Dann kann die Polizei überlegen, ob es sinnvoller ist, das Ding herauszuhauen oder die Spezialisten direkt vor Ort antanzen zu lassen (Banksafe!)
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe Weis nicht, also mein Save wiegt 1,8 Tonnen und kam mit nem Baukran, bevor die Kellerdecke gegossen wurde. Den holt garantiert keiner raus, außer er ist Sprengmeißer bei irgend einer terroristischen Vereinigung. Ich würd mich totlachen, wenn ein Experte den Knackt, und mich freuen, die Staatskasse ne Menge Knete gekostet zu haben. |
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| AW: Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe Wie kann der Staat dann noch notleidende Banken retten, wenn die Bürger sich so unsozial verhalten?? ![]() *träller* *pfeif*
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Hausdurchsuchung: Tresor / Elektronischer Safe Da niemand gezwungen werden kann, sich selbst zu belasten, kann m.E. auch niemand gezwungen werden, helfend oder gar aktiv bei einer Durchsuchung mitzuwirken. Davon abgesehen wird sich ein "ich habe (vor lauter Aufregung) die Kombination vergessen" ohnehin nicht widerlegen lassen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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