Dies ist eine Diskussion zu Hausdurchsuchung rechtens? innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Hausdurchsuchung rechtens? hoffe hier kann mir jemand mal bei meinem Gedankenspiel weiter helfen: Angenommen Person A hat eine Anzeige gegen Person B wegen Bedrohung gestellt, welche von der Polizei bearbeitet wird. Aufgrund der Bedrohung befindet sich Person A in extremer Angst welche dazu führt, dass er nicht mehr bei sich zu Hause wohnt. Nun braucht aber die Polizei eine Aussage von dieser Person kann ihn aber nicht mehr erreichen. Zum Glück weiß die Polizei aber, dass in derselben Staße wie Person A ein Ehepaar C wohnt, welche mit Person A befreundet ist. Die Frau von C ist keine Deutsche, versteht kein Deutsch und spricht demzufolge auch kein Deutsch. Der Ehemann von C hat der Polizei bereits mitgeteilt, dass sich Person A bei den Eltern aufhält und hat sowohl die Telefonnummer als auch die Anschrift der Eltern der Polizei mitgeteilt. Eines Morgens klingeln an der Tür von C drei uniformierte Polizeibeamte. Nachdem nicht sofort reagiert wird, hämmern sie an die Tür und rufen dabei laut "Polizei". Die Ehefrau von C ist alleine in der Wohnung und hat noch geschlafen. Sie geht zur Tür, und öffnet diese nur einen Spalt breit um den Kopf durch zu stecken, da sie keine Kleidung trägt. Ein Polizist redet auf sie ein, und sie versucht deutlich zu machen, dass sie kein Deutsch spricht. Schließlich bittet sie mit "Moment" kurz zu warten, um sich was anzuziehen. Als sie die Tür schließen möchte, stellt ein Beamter seinen Fuß in die Tür und diese geht wieder auf. Sie rennt in das Schlafzimmer und zieht sich etwas an. Als sie wieder zurück zur Tür kommt, macht ihr einer der Beamten deutlich, dass sie den anwesenden Hund sichern solle. Als sie dieses tut, betreten die Beamten unaufgefordert die Wohnung und gehen in jedes Zimmer um sicher zu stellen ob sich Person A in der Wohnung aufhält. Als sie dies beendet haben, schreiben sie handschriftlich eine Notiz an A er möge sich bitte auf dem zuständigen Abschnitt melden um eine Aussage wegen der Bedrohung zu machen. Ein Durchsuchungsbefehl oder sonstiges amtl. Dokument wurde nicht ausgehändigt. Welche(m) Vergehen hätten sich in diesem Fall die Polizisten schuldig gemacht, bzw. welche Möglichkeiten hätte Familie C dagegen vorzugehen? Vielen Dank für eure Hinweise! LG Mark |
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| AW: Hausdurchsuchung rechtens? Gemäß § 103 StPO darf eine Durchsuchung der Wohnung bei Dritten nur dann vorgenommen werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass der Beschuldigte dort aufzufinden ist ("wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet."). Durchsuchungen bedarfen grundsätzlich eine richterlichen Anordnung ("Durchsuchungsbeschluss"). Nur bei Gefahr in Verzug ist die Staatsanwaltschaft bzw. deren Ermittlungspersonen dazu berechtigt, ohne richterliche, vorherige Anordnung eine Durchsuchung durchzuführen (§ 105 Abs. 1 StPO). Auf Verlangen muss dem der Durchsuchung betreffenden eine schriftliche Mitteilung überreicht werden, die den Grund der Durchsuchung verdeutlicht (§ 107 StPO). Stellt natürlich ein Problem dar, wenn der Betroffene sich nicht wirklich mit den Beamten verständigen kann. Da dem Betroffenen auch kein Durchsuchungsbeschluss vorgezeigt wurde, gehe ich davon aus, dass die Ermittlungspersonen bzw. die Staatsanwaltschaft sich bei der Durchsuchung auf Gefahr im Verzug berufen haben. Weshalb sie den konkreten Verdacht hatten, dass sich A in jener Wohnung befindet geht aus der beschriebenen Situation nicht hervor. Der Betroffene kann m.E. Beschwerde gegen diese Durchsuchung einlegen, damit sich ein Richter damit befassen kann, ob tatsächlich Anhaltspunkte da waren, die eine Durchsuchung rechtfertigen.
__________________ Gruß P.D. |
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| AW: Hausdurchsuchung rechtens? Hallo und danke für die Antwort! So wie erläutert könnte ich das ja noch nachvollziehen. Allerdings ging es bei der Durchsuchung nicht um Person B (Beschuldigter) sondern um Person A (Anzeigeersteller). Und da entzieht es sich mir wie Gefahr im Verzug im Spiel sein kann. Gruß Mark |
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| AW: Hausdurchsuchung rechtens? Das stimmt allerdings, ist für mich auch wenig nachvollziehbar.
__________________ Gruß P.D. |
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| AW: Hausdurchsuchung rechtens? Hallo, das habe ich auch schon überlegt. Allerdings wäre dann doch sicherlich ein Beschluss der Durchsuchung vorgelegt worden. Des Weiteren wäre doch sicherlich auch eine Durchsuchung bei den Eltern wo sich ja momentan bekannterweise aufhält (und auch angetroffen worden wäre) durchgeführt worden. Gruß Mark |
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| AW: Hausdurchsuchung rechtens? Also ich denke mal, dass wir hier wieder ein klassisches Beispiel dafür haben, dass Polizeibeamten denken, sie könnten sich alles erlauben. Wurde ja bereits erläutert das der Umstand von "Gefahr in Verzug" hier wohl überhaupt nicht in Betracht kommt. Und dass B, "den Spieß vielleicht umgedreht hat", davon wurde im Ausgangfall auch nichts gesagt. Ich würde auf alle Fälle eine Beschwerde einreichen und auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen die Polizeibeamten stellen. Ob diese Erfolg hat, mag ich zwar bezweifeln, aber schon aus Prinzip. |
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