Dies ist eine Diskussion zu Hausbesetzer innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Hausbesetzer Im Rahmen einer Seminararbeit an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung habe ich einen Fall bekommen zu einer Hausbesetzung. Die Ordnungsbehörde erlässt eine Räumungsverfügung, die von den Hausbesetzern angefochten wird. Fraglich ist jetzt auch, ob überhaupt die Ordnungsbehörde zuständig ist. Die h.M. sagt ja, wenn eine Strafrechtsnorm (§ 123 StGB) betroffen ist, dass dann die Ordnungsbehörde handeln darf. Laut unserem Dozenten soll es auch andere Meinungen geben, die sagen, dass der Hauseigentümer den Weg über die Zivilgerichte nehmen soll. Eine solche Meinung finde ich in der Literatur leider nicht. Könnt Ihr mir da weiterhelfen? Literaturtipps, etc? |
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| AW: Hausbesetzer Sofern es der Hausbesitzer nicht unterlässt, hier Strafantrag zu stellen, kann die Ordnungsbehörde natürlich nicht auf ihre Subsidiarität verweisen. Auf Verlangen des Hausbesitzers muss die Ordnungsbehörde zur Unterbindung des dauerdeliktischen Hausfriedensbruchs (auch die Gefahr von Straftaten nach §§ 303, 248c StGB besteht) nach der Generalklausel die Räumung des Hauses anordnen. Um den Schutz privater Rechte im eigentlichen Sinn handelt es sich hier nicht, da hier die das Schutzgut der "Unverletzlichkeit der Rechtsordnung" als Ausfluss der öffentlichen Sicherheit betroffen ist. Literatur hierzu z.B. Volkmar Götz, Allgemeines Polizei und Ordnungsrecht. |
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| AW: Hausbesetzer Vielen Dank, Libera. In dem Fall, den ich habe, sind die Hausbesetzer dem Hauseigentümer namentlich bekannt.Ein Strafantrag wurde vom Hauseigentümer nicht gestellt. Kann man dann im Umkehrschluss sagen, dass er sich an die Zivilgerichte wenden muss? Im Götz habe ich auch schon nachgeguckt, leider wird dort nicht die Hausbesetzung durch bekannte Störer thematisiert. Es wird gesagt, dass bei unbekannten Hausbesetzern ausnahmsweise die Polizei zuständig ist, weil der Kläger bei einer Zivilrechtslklage die Klagepartei namentlich angeben muss, was er aber bei unbekannten Besetzern natürlich nicht kann. Hier könnte er dies aber doch tun, weil ihm die Störer bekannt sein. |
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