Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Hausbesetzer

Dies ist eine Diskussion zu Hausbesetzer innerhalb des Forums Polizeirecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2010, 17:31
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, varela hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, varela hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, varela hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, varela hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, varela hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, varela hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, varela hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, varela hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, varela hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, varela hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Hausbesetzer

Hallo erstmal!

Im Rahmen einer Seminararbeit an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung habe ich einen Fall bekommen zu einer Hausbesetzung.

Die Ordnungsbehörde erlässt eine Räumungsverfügung, die von den Hausbesetzern angefochten wird.

Fraglich ist jetzt auch, ob überhaupt die Ordnungsbehörde zuständig ist. Die h.M. sagt ja, wenn eine Strafrechtsnorm (§ 123 StGB) betroffen ist, dass dann die Ordnungsbehörde handeln darf. Laut unserem Dozenten soll es auch andere Meinungen geben, die sagen, dass der Hauseigentümer den Weg über die Zivilgerichte nehmen soll.

Eine solche Meinung finde ich in der Literatur leider nicht. Könnt Ihr mir da weiterhelfen? Literaturtipps, etc?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 15.12.2010, 10:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 1.333
97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1333 Beiträge, 253 Bewertungen)  
AW: Hausbesetzer

Sofern es der Hausbesitzer nicht unterlässt, hier Strafantrag zu stellen, kann die Ordnungsbehörde natürlich nicht auf ihre Subsidiarität verweisen. Auf Verlangen des Hausbesitzers muss die Ordnungsbehörde zur Unterbindung des dauerdeliktischen Hausfriedensbruchs (auch die Gefahr von Straftaten nach §§ 303, 248c StGB besteht) nach der Generalklausel die Räumung des Hauses anordnen. Um den Schutz privater Rechte im eigentlichen Sinn handelt es sich hier nicht, da hier die das Schutzgut der "Unverletzlichkeit der Rechtsordnung" als Ausfluss der öffentlichen Sicherheit betroffen ist.

Literatur hierzu z.B. Volkmar Götz, Allgemeines Polizei und Ordnungsrecht.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.12.2010, 18:45
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, varela hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, varela hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, varela hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, varela hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, varela hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, varela hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, varela hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, varela hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, varela hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, varela hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausbesetzer

Vielen Dank, Libera.

In dem Fall, den ich habe, sind die Hausbesetzer dem Hauseigentümer namentlich bekannt.Ein Strafantrag wurde vom Hauseigentümer nicht gestellt.

Kann man dann im Umkehrschluss sagen, dass er sich an die Zivilgerichte wenden muss?

Im Götz habe ich auch schon nachgeguckt, leider wird dort nicht die Hausbesetzung durch bekannte Störer thematisiert.
Es wird gesagt, dass bei unbekannten Hausbesetzern ausnahmsweise die Polizei zuständig ist, weil der Kläger bei einer Zivilrechtslklage die Klagepartei namentlich angeben muss, was er aber bei unbekannten Besetzern natürlich nicht kann.

Hier könnte er dies aber doch tun, weil ihm die Störer bekannt sein.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gilt man nach Ablauf eines befristeten Mietvertrags als Hausbesetzer ? Mietrecht 03.03.2009 07:22
hausbesetzer ,zwangsversteigerung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 06.02.2008 23:15





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Polizeirecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN