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Handy beschlagnahmen

Dies ist eine Diskussion zu Handy beschlagnahmen innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.01.2010, 18:04
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Handy beschlagnahmen

Darf ein Polizist wenn man ihn mit dem handy fotografiert das handy beschlagnahmen?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.01.2010, 21:31
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AW: Handy beschlagnahmen

Ja....und Nein! Kommt auf die Situation, die genauen Umstände und das Bild an!!!
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  #3 (permalink)  
Alt 09.01.2010, 11:55
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AW: Handy beschlagnahmen

Aber das Handy ist doch besonders durch das Telekommunukationsgesetz geschützt. Wenn der Polizist einen Fotoapperat beschlagahmt ist das vielleicht ok. es geht hier aber um ein Handy!!!!
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  #4 (permalink)  
Alt 10.01.2010, 06:12
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AW: Handy beschlagnahmen

Spielt hier eigentlich keine Rolle, da ja sowieso ein Richter drüber entscheidet. Und je nach Situation wird der dann mit Rechtmäßig und unrechtmäßig entscheiden.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.01.2010, 11:15
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AW: Handy beschlagnahmen

Zitat:
Zitat von xxxBerndxxx
Aber das Handy ist doch besonders durch das Telekommunukationsgesetz geschützt.
Das wage ich zu bezweifeln. Aus welcher Vorschrift des TKG geht da hervor? Meines Erachtens kann ein Handy im Rahmen der StPO oder ggf. der Gefahrenabwehr sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Es kommt natürlich auf die Begründung im Einzelfall an.


Gruss

Dabbel
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  #6 (permalink)  
Alt 10.01.2010, 18:22
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AW: Handy beschlagnahmen

Außerdem gibt es noch Art 10 Grundgesetz. Demnach kann der Polizist nur durch richterlichen Beschluss das Handy beschlagnahmen.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.01.2010, 19:46
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AW: Handy beschlagnahmen

Zitat:
Zitat von xxxBerndxxx
Außerdem gibt es noch Art 10 Grundgesetz. Demnach kann der Polizist nur durch richterlichen Beschluss das Handy beschlagnahmen.
Oke...du hast Recht...Art. 10 trifft voll zu.

Dabbel
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  #8 (permalink)  
Alt 10.01.2010, 20:09
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AW: Handy beschlagnahmen

Zitat:
Zitat von Dabbel
Oke...du hast Recht...Art. 10 trifft voll zu.

Dabbel


Also kann die Polizei das Handy nicht beschlagnahmen!!
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  #9 (permalink)  
Alt 10.01.2010, 20:18
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AW: Handy beschlagnahmen

Hallo,

natürlich kann sie es beschlagnahmen, es kommt auf die Begründung an. Der Art. 10 GG schützt das Post- und Fernmeldegeheimnis, nicht aber vor einer Beschlagnahme/Sicherstellung eines Handy. Das sind zwei verschiedene Sachen.


Gruss

Dabbel
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  #10 (permalink)  
Alt 12.01.2010, 00:48
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AW: Handy beschlagnahmen

Das Recht am eigenen Bild als Ausfluss des allg. Persönlichkeitsrecht ist deliktisch durch § 823 II BGB i.V.m. §§ 22, 33 KunstUrhG geschützt. Der Polizist durfte hier deshalb das Handy zum Schutz privater Rechte grundsätzlich sicherstellen. Hierfür bieten nur die Polizeigesetzte eine entsprechende Eingriffsermächtigung. Eine verfahrensichernde Beschlagnahme nach §§ 94, 98 StPO scheidet schon allein deshalb aus, weil das unbefugte erstellen von Bildnissen außerhalb der Schranken des § 201a StGB nicht strafbar ist. Art. 10 GG ist für die Sicherstellung nicht von Belang, sondern nur für dessen durchsicht.
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