Dies ist eine Diskussion zu Handy beschlagnahmen innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Handy beschlagnahmen |
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| AW: Handy beschlagnahmen Ja....und Nein! Kommt auf die Situation, die genauen Umstände und das Bild an!!!
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| AW: Handy beschlagnahmen Aber das Handy ist doch besonders durch das Telekommunukationsgesetz geschützt. Wenn der Polizist einen Fotoapperat beschlagahmt ist das vielleicht ok. es geht hier aber um ein Handy!!!! |
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| AW: Handy beschlagnahmen Spielt hier eigentlich keine Rolle, da ja sowieso ein Richter drüber entscheidet. Und je nach Situation wird der dann mit Rechtmäßig und unrechtmäßig entscheiden.
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| AW: Handy beschlagnahmen Zitat:
Gruss Dabbel |
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| AW: Handy beschlagnahmen Außerdem gibt es noch Art 10 Grundgesetz. Demnach kann der Polizist nur durch richterlichen Beschluss das Handy beschlagnahmen. |
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| AW: Handy beschlagnahmen Zitat:
Dabbel |
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| AW: Handy beschlagnahmen Zitat:
Also kann die Polizei das Handy nicht beschlagnahmen!! |
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| AW: Handy beschlagnahmen Hallo, natürlich kann sie es beschlagnahmen, es kommt auf die Begründung an. Der Art. 10 GG schützt das Post- und Fernmeldegeheimnis, nicht aber vor einer Beschlagnahme/Sicherstellung eines Handy. Das sind zwei verschiedene Sachen. Gruss Dabbel |
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| AW: Handy beschlagnahmen Das Recht am eigenen Bild als Ausfluss des allg. Persönlichkeitsrecht ist deliktisch durch § 823 II BGB i.V.m. §§ 22, 33 KunstUrhG geschützt. Der Polizist durfte hier deshalb das Handy zum Schutz privater Rechte grundsätzlich sicherstellen. Hierfür bieten nur die Polizeigesetzte eine entsprechende Eingriffsermächtigung. Eine verfahrensichernde Beschlagnahme nach §§ 94, 98 StPO scheidet schon allein deshalb aus, weil das unbefugte erstellen von Bildnissen außerhalb der Schranken des § 201a StGB nicht strafbar ist. Art. 10 GG ist für die Sicherstellung nicht von Belang, sondern nur für dessen durchsicht. |
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