Dies ist eine Diskussion zu Handschellen, Daumen taub innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Handschellen, Daumen taub Person Q wird von der Polizei verhaftet und bekommt Handschellen angelegt. Person Q ist sehr aggressiv. Auf mehrfaches hinweisen der Sanitäter gegenüber, das Person Q starke Schmerzen am Handgelenk hat, haben sich die Sanis denn noch dazu entschlossen die Handschellen nicht zu lockern. Jetzt nach 14 Tage leidet Person Q noch immer unter Schmerzen im Handgelenk und im Daumen sind noch immer starke Taubheitsgefühle. Frage: 1. Im Krankenwagen bekommt Person Q starke Schmerzen im Handgelenk und bittet die Sanitäter, die einen Schlüssel für die Handschellen hatten, diese zu lockern. Auf mehrfaches Fragen wurde nicht reagiert. Polizeibeamte waren nicht im Krankenwagen dabei, nur die Ehefrau von Person Q die alles bezeugen kann. 2. Kann die Polizei oder die Sanitäter haftbar gemacht werden?, Person Q fühlt sich durch die Taubheit im Alltag sehr eingeschränkt. 3. Wie sollte sich die Person Q verhalten um eventuelle Schadensersatzansprüche und oder anderen Mitbürger für die Zukunft durch ein solches Fehlverhalten zu schützen? |
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| AW: Handschellen, Daumen taub Also der SV gibt an sich relativ wenig her, da weder geäußert wird warum Q im Krankenwagen und Krankenhaus ist noch sonstige wichtigen Informationen. Aber nach dem UzWG des jeweiligen Bundeslandes in dem das stattgefunden hat, dürfen Polizisten einer Person Handefesseln anlegen, wenn die Gefahr besteht das die Person die Beamten oder Dritte angreifen könnte oder Widerstand leistet...da hier gesagt wird das Q agressiv war, sehe ich hier erstmal keine Probleme! Ob die Maßnahme überzogen war lässt sich schlecht sagen, am einfachsten wär wohl eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt, wobei ich Q da wenig Hoffnung mache. Was ich nicht ganz verstehe ist, warum die Sanitäter einen Schlüßel für die Handfesseln gehabt haben sollen und warum diese mit dem Q alleine waren?! Und noch ein kleiner Tipp am Rande (wenn auch kein rechtlicher): Wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es auch zurück!
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| AW: Handschellen, Daumen taub Das ist richtig, die Person hatte 100mg Diazipam eingenommen und kann sich an nichts ereinnern. Die Infos hat die PErson von seiner Frau die mitgefahren ist. FAKT ist, der Daumen ist immer noch taub und ständig sehr kalt, weshalb die Person nur mit wärmenden Mitteln den ganzen Tag herum läuft. Wenn Handschellen angelegt werden und die Schlüssel übergeben wurden, an die Sanitäter, sind die Sanitäter ja im Besitz der Handschellen. Das kann doh nicht wahr sein oder??? Die Person wird sich jetzt ein Gutachten erstellen lassen....... Wer trägt die ganzen Kosten?? |
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| AW: Handschellen, Daumen taub Zitat:
Hallo, Handschellen haben die Angewohnheit, sich bei Bewegung der Hände/Arme immer weiter zuzuziehen. Da Q recht aggressiv war, kann man davon ausgehen, dass er auch seine Hände nicht stillhielt und sich letztlich selbst "stranguliert" hat. Er hätte vielleicht etwas weniger aggressiv sein sollen. Die Frage, die ich mir als Festgenommener als erstes stellen würde, wäre, ob die Handschellen verriegelt waren. Denn nur damit wird das Zuziehen der Handschellen verhindert. Wurde das nicht gemacht, war die Maßnahme m.E. unzulässig, denn durch das Verriegeln wäre der gleiche Erfolg eingetreten, hätte aber wesentlich weniger beeinträchtigt. Gruss Dabbel |
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| AW: Handschellen, Daumen taub Leider hat die Person keine Errinerung mehr, sicherlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Handschellen wärend des Transportes enger gezogen haben. Leider ist die Frage niht beantwortet, warum bekommen Sanis die Schlüssel und kein Poliztist war vor Ort. Was ist mit den Schmerzen??? Der Daumen tut sehr weh..... Muss die Person das einfach so hin nehmen? |
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| AW: Handschellen, Daumen taub Zitat:
Zitat:
Zitat:
Gruss Dabbel |
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| AW: Handschellen, Daumen taub Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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