Dies ist eine Diskussion zu Hätte diese Anzeige Erfolg? innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Hätte diese Anzeige Erfolg? in einer Diskussion mit Bekannten, sind wir auf unten beschriebenen Fall zu sprechen gekommen. Da sich keiner von uns mit rechtlichen Angelegenheiten auskennt, wollte hier einmal klären, was in so einem Fall passieren kann. Beteiligte Personen: A- Geschädigter B- Ausführende Person C- Nicht direkt beteiligt Fallbeschreibung: Person A wird von Person B nach vorangegangen Streit geschlagen. Person C steht daneben, hätte nicht eingreifen können. Nach dem Schlag steht Person A auf und entfernt sich ein paar Meter. Person B lässt von ihm ab und die beiden fangen an zu diskutieren. Ab diesem Zeitpunkt bleibt es bei dieser Diskussion. Person A wird bei diesem Vorfall verletzt. (z.b. gebrochene Nase, Kiefer o.ä.) Am Tag nach diesem Vorfall, droht Person A mit dem Gang zum Anwalt und einer Anzeige gegen Person A UND B. Person B wird die Körperverletzung vorgeworfen, steht außer Frage. Person C wird vorgeworfen, die Freunde von Person A so weggehalten zu haben, dass diese nicht eingreifen konnten. Dieser Vorwurf wird durch die Aussagen von den genannten Freunden gemacht. Meine jetzige Frage, könnte die Anzeige gegen Person C Erfolg haben und wie würde diese dann lauten? Ich hoffe ich habe Ihnen den Fall ausreichend beschrieben und würde mich freuen wenn Sie mir in diesem Fall helfen könnten. Falls fragen offen sind, werde ich Ihnen schnellstmöglich Antworten. Mit freundlichen Grüßen, YaSch Edit: Entschuldigung, Schrift geändert. Geändert von YaSch (06.04.2009 um 10:35 Uhr). |
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| AW: Hätte diese Anzeige Erfolg? Ich werd blind! vielleicht stellst Du mal auf die Normalschrift und -Größe um!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Hätte diese Anzeige Erfolg? Niemand der mir helfen kann ? |
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| AW: Hätte diese Anzeige Erfolg? Ob die Anzeige gegen Person C Erfolg hätte, kann wohl nur ein Richter beantworten :-) Warum konnte Person C nicht eingreifen? Warum wird ihr vorgeworfen die Freunde von A weggehalten zu haben? Wenn Person C nicht eingreifen konnte, wird eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung schonmal ausgeschlossen sein. Ein Tatbeitrag bei der Körperverletzung sollte auch nicht gegeben sein. Es wird in dem Fall sicherlich auf die Zeugenaussagen ankommen. Meiner Meinung nach wird die Anzeige gegen Person C keinen Erfolg haben. __________________________________________________ __________________________________________ Das ist nur meine persönliche Meinung! |
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| AW: Hätte diese Anzeige Erfolg? Der Sachverhalt gibt einfach nicht mehr her. Meiner Meinung nach ist hier alles möglich..von keinem strafrelevanten Handeln über unterlassene Hilfeleistung bis hin zur gemeinschaftlichen Körperverletzung. Da müssten einige Angaben und auch Antworten auf emjay nachgereicht werden, um mehr sagen zu können. |
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| AW: Hätte diese Anzeige Erfolg? Entschuldigung das ich nicht eher antworten konnte, werde die gewünschten Informationen jetzt hoffentlich ausreichend klären ![]() Person C konnte nicht eingreifen, weil sie zu weit von den beiden anderen Personen weg stand und wie die anderen nicht wusste, dass Person B zuschlagen wird. Laut Aussage wird Person C vorgeworfen einen der unbeteiligten am Arm oder der Schulter berührt zu haben, was dann als "zurückhalten" gedeutet wurde. Allerdings wird diese Aussage nur von einer Person bestätigt und andere unbeteiligte Personen konnten keine Bewegung von Person C feststellen, die jemanden zurückgehalten hätte. Das heißt letztendlich steht Aussage gegen Aussage. Ist in diesem Fall relevant, dass Person C im weiteren Verlauf Person B von weiteren Aktionen abgehalten hat? Also zum Beispiel, wenn Person B nochmal auf Person A losgeht und von Person C abgehalten wird? Aber schonmal Danke für Ihre Antworten! |
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| AW: Hätte diese Anzeige Erfolg? Person wäre ohne Zweifel strafbar gemäß §223 StGB - einfache Körperverletzung Ich verstehe das ganze so das Person C (ob tatsächlich oder fälschlicherweise) beschuldigt wird die freunde von A weggehalten zu haben damit sie A nicht helfen können. in diesem fall wäre zu prüfen, ob C eine Mittäterschaft oder Teilnahme an der KV trifft. machen wir das ma kurz (-) steht für nicht erfüllt, (+) steht für erfüllt Hat C alle tatbestandsmerkmale des §224 erfüllt? (-) nun wäre zu prüfen, ob C eine Mittäterschaft gegeben ist. Dazu müssten 2 Kriterien erfüllt sein. 1. Gemeinsame Tatplanung? (-) 2. Gemeinsame Tatausführung? (-) Somit scheidet eine Mittäterschaft aus. NUn folgt die Prüfung der Teilnahme 1. Täterschaft scheidet aus (+) 2. vorsätzliche rechtswidrige Tat eine anderen Person --> KV des B (+) Nun gibt es 2 arten der Teilnahme, Anstiftung und Teilnahme Um es kurz zu machen - Anstiftung scheidet aus. Beihilfe meint hilfe leisten, d.h. die Förderung der Haupttat durch Tat oder Rat. Durch das weghalten der Freunde des A die die KV beendet hätten hat C die Tat des B durch Tat gefördert und ihre Verwirklichung unterstützt. Nun müsste C noch Vorsatz bezüglich der Haupttat und deren Vollendung sowie Vorsatz bezüglich seiner Beihilfehandlung gehabt haben. Das Unterstellen wir mal. (weitere juristische Prüfungspunkte wie Rechtswidrigkeit, Schuld etc lasse ich mal. würde zu weit führen. nur soviel. weder ein rechtsfertigungsgrund noch ein schuldausschließungsgrund wäre gegeben) Fazit: C hat sich der Beihilfe zur einfachen Körperverletzung gem. §223 StGB strafbar gemact. Über so Geschichten wie Aussage gegen Aussage etc. will ich keine Angaben machen. Das ist zu Einzelfallsbezogen. Im Zweifelsfrei müssen Verfahren gem. §170 StPO / §153 ff. StPO eingestellt werden. Meine Ausführungen beziehen sich darauf das sich der Sachverhalt so abgespielt hat wie ich es verstanden habe. So wäre das Urteil rein theoretisch ohne berücksichtignug der beweise etc |
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| AW: Hätte diese Anzeige Erfolg? es kam laut sv nur zu einem schlag. das zurückhalten der kumpels des a hat sicher nicht davor stattgefunden. diese dürften versucht haben, helfend zum a zu gelangen, als der einzige schlag bereits ausgeführt war. das dann stattfindende eingreifen des c hat folglich keinen zusammenhang mit dem beim a entstandenen schaden... m. e. ist c aus der nummer raus. |
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| AW: Hätte diese Anzeige Erfolg? Zitat:
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| AW: Hätte diese Anzeige Erfolg? Danke erstmal für eure ausführlichen Antworten. Also in dem von mir beschriebenem Fall kam es nur zu einem Schlag. Allerdings beugte sich Person B nach dem Schlag über Person A, lag am Boden. Ich wünsche noch einen schönen Tag. Mit freundlichen Grüßen, YaSch |
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