Dies ist eine Diskussion zu Größe des Polizeiaufgebots bei Demo? innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Größe des Polizeiaufgebots bei Demo? wer bestimmt die Größe des Polizeiaufgebots bei einer Demo? Die Versammlungsbehörde oder die Polizei? Gruß rooney |
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| AW: Größe des Polizeiaufgebots bei Demo? Die Polizei. |
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| AW: Größe des Polizeiaufgebots bei Demo? Ahem... die Polizei IST die Versammlungsbehörde. Zumindest in NRW (§ 1 IV PolG i.V.m. § 1 ZuständigkeitsVO zum VersG) und in allen anderen Bundesländern, wo ich das schonmal suchen musste.
__________________ --- Keine Rechtsberatung! --- Keine Einzelfallbetrachtung! --- Der Beitrag dient nur dem kreativen Austausch unter Interessierten. Wer zwei linke Hände hat sollte die Rechte studieren... |
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| AW: Größe des Polizeiaufgebots bei Demo? Na also, war meine Antwort ja nicht falsch... |
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| AW: Größe des Polizeiaufgebots bei Demo? Aber Du hattest auch eine gute Trefferchance
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| AW: Größe des Polizeiaufgebots bei Demo? In Bayern sind die Kreisverwaltungsbehörden die Versammlungsbehörden. Lediglich ab Beginn der Versammlung oder in unaufschiebbaren Fällen ist die Polizei Versammlungsbehörde. Art. 7 AGVersammlG bzw. ab 01.10.08: Art. 24 Abs. 2 BayVersG Unabhängig davon bleibt es aber dabei, was Kokel schon erwähnt hat, über die Größe des Aufgebotes entscheidet die Polizei. |
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| AW: Größe des Polizeiaufgebots bei Demo? in mv und sh z.b. Ist auch der Landrat/Oberbürgermeister Versammlungsbehörde. Plant hier trotzdem die Polzei? |
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| AW: Größe des Polizeiaufgebots bei Demo? Ja! |
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| AW: Größe des Polizeiaufgebots bei Demo? Zitat:
Ja, aufjedenfall plant die Polizei selbst, wieviele Beamte eingesetzt werden. |
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| AW: Größe des Polizeiaufgebots bei Demo? Naja, ich finde es aber auch ganz logisch, dass die Polizei ihren Personalaufwand selber plant, die sie ja auch im Vorfeld die Gefahrenanalyse durchführt (oder es zumindest tun sollte) und daher wohl auch am besten entscheiden kann, ob sie da mit 2 Streifenwagen dabei sind oder halt mit einem Großaufgebot. Es gibt natürlich immer wieder Fälle, in denen die Polizei es auch "übertreibt", z.B. Demos mit mehr Polizisten als Demonstranten, aber grundsätzlich sollte die Einsatzplanung Sache der Polizei sein. |
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