Dies ist eine Diskussion zu Gewalttäter Sport innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Gewalttäter Sport In dem fiktiven Fall möchte sich der Kläger wehren,dem eine Reise nach Südafrika bei der Fußball-WM versagt wurde,da er aufgrund von "hooliganmäßigen Verhalten"bei anderen Fußballspielen angezeigt wurde,einen Landfriedensbruch begangen zu haben.Dieses Verfahren wurde zuvor jedoch aufgrund mangelndem Tatverdachts eingestellt.(aus der einstellungsverfügung geht jedoch nicht eindeutig hervor,dass der Angeklagte die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen hat). Vor der Abreise wird dieser Person dann die Ausreise versagt mit dem Hinweis,er sei in der Datei "Gewalttäter Sport" registriert. Welche Klageart muss ich wählen,wenn diese Person eine Klage gegen das betroffene Bundesland vor dem Verwaltungsgericht stellt?? Achja und nochwasie Person hatte zuvor keine Kenntnis,dass sie in dieser Datei registriert wurde.Wo muss ich diesen Punkt berücksichtigen??Gibt es diesbezüglich eine Aufklärungspflicht?? Ich habe schon viel im Netz gestöbert und auch von der aktuellen Problematik der "Gewalttäter Sport"-Datei gelesen.Diese ist ja kürzlich als rechtmäßig eingestuft worden,richtig? Vielen Dank für eure Mithilfe, Gruß |
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| AW: Gewalttäter Sport Hier steht eigentlich alles drin: http://www.telemedicus.info/article/...htmaessig.html Ich persönlich halte das schon für ein starkes Stück. Immerhin wird man in seinen Grundrechten beschnitten. Das evtl nur wegen eines nicht widerlegten aber auch nicht bestätigten Verdachts. Das kann auch eine WM nicht rechtfertigen. Was anderes wäre es natürlich, wenn das Zielland ihm die Einreise verbieten würde. Was die Datenspeicherung angeht. Ich bin mir nicht sicher, ob die einen bei Speicherung informieren müssen. Da würde ich mal ins LDSG/BDSG gucken sowie ins Polizeigesetz. In jedem Fall hätte man aber Auskunft über die gespeicherten Daten beantragen können.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Gewalttäter Sport Hallo, hier ist ein Artikel darüber zu finden http://www.spiegel.de/sport/fussball...690787,00.html "Hamburg - Paukenschlag in der deutschen Fußballszene: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat erneut die fehlende rechtliche Grundlage der Verbunddatei "Gewalttäter und Sport" moniert. In ihr speichern die Behörden die Daten von Anhängern, die rund um Stadien auffällig geworden sind, beispielsweise durch Gewalttätigkeiten oder das Abbrennen von Pyrotechnik. Mit dem Urteil wurde der Klage zweier Fans des Karlsruher SC stattgegeben, die die sofortige Löschung ihrer Daten eingeklagt hatten" Da hatte ich aber noch nicht in den Link von 2much geschaut. "Mittwoch, 9. Juni 2010, von Anja Assion Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Verbunddatei „Gewalttäter Sport” – mittlerweile – rechtmäßig ist (BVerwG 6 C 5.09, Urteil vom 9. Juni 2010). Der Kläger ist Fußballfan. Er ist als „Ultrà“ und Gewalttäter in der Datei erfasst. Sein Antrag auf Löschung seiner Daten wurde von der Polizei abgelehnt – zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigte. Das Gericht hat seine Klage daher abgewiesen." Dazu fällt mir nur noch dieses Forum ein http://staatssicherheit.de-forum.net...zynski-f2.html Grüsse Dieter Geändert von Gunther07 (12.08.2010 um 23:08 Uhr). Grund: Fehler |
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| AW: Gewalttäter Sport
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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