Dies ist eine Diskussion zu Gewaltanwendung bei Festahme innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Gewaltanwendung bei Festahme Man stelle sich folgenden, fiktiven Fall vor: Ein Kripobeamter befragt eine verdächtige Person zu später Stunde in dessen Haus (des Verdächtigen natürlich). Der Beamte nimmt den Verdächtigen nach der Befragung mit aufs Revier und inhaftiert ihn, da er meint, der Verdächtige habe gelogen. Obwohl der Verdächtige keine Gegenwehr leistet, bedroht der Beamte ihn mit seiner Dienstwaffe, legt ihm äußerst unsanft Handschellen an und versetzt ihm beim Einsteigen ins Auto einen kleinen Stoß. Am nächsten Tag behauptet der Verdächtige, sich dabei eine Knieverletzung zugezogen zu haben, die allerdings in Wahrheit von einem Sturz am selben Tag herrührt. Gäbe es in diesem Falle ein Ermittlungsverfahren, eine Anhörung? Und weiß jemand vielleicht, wie das in England gehandhabt würde? Vielen Dank vorab von einer auf der Stelle tretenden Autorin! Rouxinol
__________________ Uma estrelha caiù no meo coração |
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| AW: Gewaltanwendung bei Festahme Zitat:
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| AW: Gewaltanwendung bei Festahme Zitat:
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| AW: Gewaltanwendung bei Festahme @ xxxBerndxxx : Zudem darf insbesondere aufgrund des letzten Satzes... Zitat:
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| AW: Gewaltanwendung bei Festahme Hi Semmel, dann sollte das Buch wohl derart fortgesetzt werden, dass der Beamte wegen nicht näher bezeichneter Straftaten angezeigt wurde, mit der saloppen Begründung, weil das die Polizei eben nicht darf. Er wurde zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt und weiß bis heute nicht warum, da sich ein gewisser Herr xxx.....xxx jeder Begründung zu schade ist. Er bekommt seitdem anonyme Briefe vom Mörder, der nie gefasst wurde. Da er jedoch unehrenhaft entlassen wurde, interissiert ihn das herzlich wenig. |
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| AW: Gewaltanwendung bei Festahme Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung, Bedrohung Mit der Waffe darf ein Polizist niemanden einfach so, der sich nicht wehrt, bedrohen. |
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| AW: Gewaltanwendung bei Festahme Tja lieber Bernd, dann verraten Sie uns doch mal, wo die Zwangsanwendung in der StPO geregelt ist? |
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| AW: Gewaltanwendung bei Festahme Zitat:
Was soll diese Frage? Egal wo das geregelt ist, erlaubt ist nicht, dass ein Polizist jemanden, der sich nicht wehrt mit eine Waffe zu bedrohen. |
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| AW: Gewaltanwendung bei Festahme Scheinbar haben Sie sich noch nicht mit der Anwendung von unmittelbarem Zwang durch Polizeibeamte beschäftigt und kennen die Befugnisse der Beamten nicht. Somit können Sie nicht beurteilen, was erlaubt ist und was nicht. Zitat:
Mir persönlich würden, nachdem mir in diesem Punkt die Gesetzeslage bekannt ist, Fälle einfallen, in denen das völlig legitim wäre. |
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| AW: Gewaltanwendung bei Festahme Zitat:
Mir fallen bestimmt auch Fälle ein wo das legitim ist. Zitat:
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