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Gewaltanwendung bei Festahme

Dies ist eine Diskussion zu Gewaltanwendung bei Festahme innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 16.04.2010, 00:08
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Gewaltanwendung bei Festahme

Hallo zusammen!

Man stelle sich folgenden, fiktiven Fall vor:

Ein Kripobeamter befragt eine verdächtige Person zu später Stunde in dessen Haus (des Verdächtigen natürlich).

Der Beamte nimmt den Verdächtigen nach der Befragung mit aufs Revier und inhaftiert ihn, da er meint, der Verdächtige habe gelogen.
Obwohl der Verdächtige keine Gegenwehr leistet, bedroht der Beamte ihn mit seiner Dienstwaffe, legt ihm äußerst unsanft Handschellen an und versetzt ihm beim Einsteigen ins Auto einen kleinen Stoß.
Am nächsten Tag behauptet der Verdächtige, sich dabei eine Knieverletzung zugezogen zu haben, die allerdings in Wahrheit von einem Sturz am selben Tag herrührt.

Gäbe es in diesem Falle ein Ermittlungsverfahren, eine Anhörung?

Und weiß jemand vielleicht, wie das in England gehandhabt würde?

Vielen Dank vorab von einer auf der Stelle tretenden Autorin!
Rouxinol
__________________
Uma estrelha caiù no meo coração
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  #2 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 17:24
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AW: Gewaltanwendung bei Festahme

Zitat:
Obwohl der Verdächtige keine Gegenwehr leistet, bedroht der Beamte ihn mit seiner Dienstwaffe
Anzeigen. Das darf die Polizei nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.04.2010, 00:06
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AW: Gewaltanwendung bei Festahme

Zitat:
Zitat von xxxBerndxxx
Anzeigen. Das darf die Polizei nicht.
Es ist ja kein Geheimnis, dass Sie sich mit dem deutschen Strafprozessrecht nicht im Geringsten auskennen. Ich glaube deshalb kaum, dass Sie wissen was die Polizei in Großbritannien darf und was nicht. Ihr standartmäßiges und vom Sachverhalt völlig losgelöstes Raten zur Anzeige ist deshalb wie immer unangebracht.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.04.2010, 00:19
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AW: Gewaltanwendung bei Festahme

@ xxxBerndxxx :

Zudem darf insbesondere aufgrund des letzten Satzes...

Zitat:
Zitat von rouxinol
Vielen Dank vorab von einer auf der Stelle tretenden Autorin!
Rouxinol
...im Eingangspost doch angenommen werden, dass sich die TE eine theoretische Beschreibung des Ausgangs eines fiktiver Handlung für ein Buch erhofft...
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  #5 (permalink)  
Alt 17.04.2010, 00:43
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AW: Gewaltanwendung bei Festahme

Hi Semmel,

dann sollte das Buch wohl derart fortgesetzt werden, dass der Beamte wegen nicht näher bezeichneter Straftaten angezeigt wurde, mit der saloppen Begründung, weil das die Polizei eben nicht darf. Er wurde zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt und weiß bis heute nicht warum, da sich ein gewisser Herr xxx.....xxx jeder Begründung zu schade ist. Er bekommt seitdem anonyme Briefe vom Mörder, der nie gefasst wurde. Da er jedoch unehrenhaft entlassen wurde, interissiert ihn das herzlich wenig.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.04.2010, 09:13
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AW: Gewaltanwendung bei Festahme

Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung, Bedrohung


Mit der Waffe darf ein Polizist niemanden einfach so, der sich nicht wehrt, bedrohen.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.04.2010, 17:32
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AW: Gewaltanwendung bei Festahme

Tja lieber Bernd,

dann verraten Sie uns doch mal, wo die Zwangsanwendung in der StPO geregelt ist?
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  #8 (permalink)  
Alt 18.04.2010, 10:10
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AW: Gewaltanwendung bei Festahme

Zitat:
Zitat von Libera
Tja lieber Bernd,

dann verraten Sie uns doch mal, wo die Zwangsanwendung in der StPO geregelt ist?

Was soll diese Frage?
Egal wo das geregelt ist, erlaubt ist nicht, dass ein Polizist jemanden, der sich nicht wehrt mit eine Waffe zu bedrohen.
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  #9 (permalink)  
Alt 18.04.2010, 11:24
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AW: Gewaltanwendung bei Festahme

Scheinbar haben Sie sich noch nicht mit der Anwendung von unmittelbarem Zwang durch Polizeibeamte beschäftigt und kennen die Befugnisse der Beamten nicht. Somit können Sie nicht beurteilen, was erlaubt ist und was nicht.

Zitat:
Zitat von xxxBerndxxx
...erlaubt ist nicht, dass ein Polizist jemanden, der sich nicht wehrt mit eine Waffe zu bedrohen.
Können Sie das bitte begründen.

Mir persönlich würden, nachdem mir in diesem Punkt die Gesetzeslage bekannt ist, Fälle einfallen, in denen das völlig legitim wäre.
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  #10 (permalink)  
Alt 18.04.2010, 11:28
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AW: Gewaltanwendung bei Festahme

Zitat:
Zitat von Kokel
Scheinbar haben Sie sich noch nicht mit der Anwendung von unmittelbarem Zwang durch Polizeibeamte beschäftigt und kennen die Befugnisse der Beamten nicht. Somit können Sie nicht beurteilen, was erlaubt ist und was nicht.

Können Sie das bitte begründen.

Mir persönlich würden, nachdem mir in diesem Punkt die Gesetzeslage bekannt ist, Fälle einfallen, in denen das völlig legitim wäre.


Mir fallen bestimmt auch Fälle ein wo das legitim ist.

Zitat:
Ein Kripobeamter befragt eine verdächtige Person zu später Stunde in dessen Haus (des Verdächtigen natürlich). Der Beamte nimmt den Verdächtigen nach der Befragung mit aufs Revier und inhaftiert ihn, da er meint, der Verdächtige habe gelogen. Obwohl der Verdächtige keine Gegenwehr leistet, bedroht der Beamte ihn mit seiner Dienstwaffe,
Hier aber nicht
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