Dies ist eine Diskussion zu Gewahrsam wegen unschädlichem Rumstehen? innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Gewahrsam wegen unschädlichem Rumstehen? Plötzlich kommt ein Polizeifahrzeug ohne Blaulicht vorbei. 2 Pokizisten steigen aus, gehen ruhig zu einer Gruppe friedlich wartender Menschen. Dann kommt unbeteiligter C im gleichen Moment dazu und stellt sich ca. 1m von der Gruppe und Polizisten entfernt hin. Ein Polizist schaut C an, C grüßt mit Hallo. Polizist fordert C zum Gehen auf. Daraufhin fragt C: Nein, warum? Plötzlich schubst Polizist 1 den C weg. C hebt schuldlos die Hände in Körpernähe, um keine Gefahr darzustellen und fragt was los sei und fordert auf, dass er nicht geschubst werden will. C wird geschubst und greift leicht den Unterarm des Polizisten, da er sich bedroht fühlt und nicht weiß wie ihm geschieht. Dabei ist er aufgrund halb ausgestreckter Arme immer noch ca. 1m vom Polizisten entfernt. Sich immer noch fragend, was nun gerade passiert, und den Polizisten auffordernd ihn in Frieden zu lassen wird ihm mitgeteilt, dass er in eine polizeiliche Maßnahme eingegriffen habe. Weiterhin ratlos und mittlerweile 5m weit von der Personengruppe entfernt kommt Polizist 2 und legt dem C Handschellen an. C lässt sich ohne Widerstand verhaften und wir zur gegenüberliegenden Straßenseite geführt. C wartet und nachdem Polizist 2 wieder zurückkehrt, wird er in das Polizeifahrzeug gebeten. C folgt widerstandslos. Polizist 2 funkt zur Zentrale, dass ein Unbeteiligter Dritter (der C) festgenommen wurde. Nachdem C in dem Polizeiwagen sitzt, kommt eine Person der anfänglich genannten Gruppe zum Polizeigwagen und fragt ein wenig ratlos den Polizisten 2, ob C tatsächlich nun mitgenommen wird. Polizist 2 antwortet mit ja. C wird nicht angeschnallt, seitlich auf dem Rücksitz sitzend, mit Rucksack inkl. 3 Flaschen Bier als Inhalt, zum Revier gefahren. C landet nach Abgabe seiner Besitztümer in einer Zelle. C wird nach ca, 80 Minuten wieder entlassen, nachdem (gut hörbar) ein pöbelnder Mensch zur Wache gebracht wird. C soll nun ein Bußgeld wegen "Störung einer polizeilichen Maßnahme" erhalten, weiterhin wird ihm vorgeworfen, dass er sich nicht ausgewiesen hat. C fühlte sich unschuldig und hat erst nach dreimaligem Nachfragen der Polizisten seinen Namen genannt. Zum Zeitpunkt der Frage hatte er schon Handschellen angelegt bekommen. C hatte einen Personalausweis dabei. Ich bitte um Meinungen. Danke |
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| AW: Gewahrsam wegen unschädlichem Rumstehen? Lol. Das passiert halt, wenn man einen Platzverweis nicht befolgt. |
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| AW: Gewahrsam wegen unschädlichem Rumstehen? Wie hat denn ein Platzverweis auszusehen? Reicht da "Gehen sie bitte weg" oder muss es heißen "Ich erteile Ihnen einen Platzverweis"? Wie bereits gesagt, es gab keinen Grund für einen Platzverweis. |
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| AW: Gewahrsam wegen unschädlichem Rumstehen? Nur weil C meint, es gab keinen Grund, bedeutet das noch lange nicht, dass es wirklich keinen Grund gab. |
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| AW: Gewahrsam wegen unschädlichem Rumstehen? Nenn mir doch bitte Gründe |
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| AW: Gewahrsam wegen unschädlichem Rumstehen? Ich war nicht dabei, woher soll ich das in diesem Fall wissen? |
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| AW: Gewahrsam wegen unschädlichem Rumstehen? Nun gut. Es gab keinen Grund. C pöbelte nicht C bedrohte niemanden C Stand den Beamten nicht im Rücken C behinderte nicht durch seine Anwesenheit C ließ sich widerstandslos wegschubsen (Was auch tun gegen einen Schubsenden Polizisten)? Und nun erzähl mir bitte mal was genau davon einen Platzverweis rechtfertigt und wie ein Platzverweis bezeichnet werden muss? |
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| AW: Gewahrsam wegen unschädlichem Rumstehen? Wir drehen uns im Kreis. Siehe: Zitat:
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| AW: Gewahrsam wegen unschädlichem Rumstehen? Meinst du ich verschweige in dem fiktiven Fall etwas? Und wie muss der Platzverweis ausgesprochen werden? Reicht ein "Gehen sie bitte weg"? |
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| AW: Gewahrsam wegen unschädlichem Rumstehen? Nö, das muss ja nicht sein. Aber zwei Parteien, in diesem Fall Person C und die Polizeibeamten, können eine Situation unterschiedlich wahrnehmen, insbesondere aus dem Grund, da Person C Informationen über den Grund der Anwesenheit und der in dieser Situation durchzuführenden Arbeit der Polizeibeamten fehlen. |
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