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Geschwindigkeitsmessung

Dies ist eine Diskussion zu Geschwindigkeitsmessung innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.11.2009, 00:45
Boardneuling
 
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Question Geschwindigkeitsmessung

Hallo, wer kennt sich mit dem Thema Geschwindigkeitsmessung aus?

Ich suche genaue Vorschriften wie Beamte das Messgerät aufbauen müssen und wie weit Sie vom Ortseingangs. und Ortsausgangsschilt abstandhalten müssen.
Dies ist nach meinen Recherchen in jedem Bundesland anders. Ich interessiere mich für Niedersachsen.
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  #2 (permalink)  
Alt 18.11.2009, 01:14
V.I.P.
 
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AW: Geschwindigkeitsmessung

mit ein bisschen googeln kann man heute fast alles um Internet finden ... inwieweit Ihre Frage damit konkret beantwortet wird, dürfen Sie selbst heraus finden
http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/ve...#atcm:8-130998
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/LaserAufsatz01.php
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 18.11.2009, 02:47
Boardneuling
 
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AW: Geschwindigkeitsmessung

Danke für die Links aber diese erklären nur das Messverfahren.

Ich suche genaue § ich erinnere mich das ich mal vom Land Niedersachsen ein Schreiben in der Hand hatte, wo drin stand das eine Geschwindigkeitsmessung mindestens 100 Meter vom Ortsausgangsschild Abstand haben muss.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.11.2009, 14:29
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AW: Geschwindigkeitsmessung

Hallo,

ich habe hier was gefunden:

http://www.sicherestrassen.de/Ausarb...fahrverbot.htm

Meines wissesn (und logischem Denkens) kann direkt _ab_ Ortsschild geblitzt werden. Laut StVo musst bei ab dem Ortsschild deine vorgeschriebenen 50KM/H erreicht haben und nicht danach. Hier gilt dann aber wieder irgendetwas vonwegen mindestabstand blitzer <-> fahrzeug.

Grüße
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  #5 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 22:21
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AW: Geschwindigkeitsmessung

Meines Wissens soll ein Abstand von 150 Metern vom Orts-/ bzw. Geschwindigkeitsschild durchgeführt werden.
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Alt 20.11.2009, 20:10
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AW: Geschwindigkeitsmessung

Jedoch nicht, wenn zuvor schon eine Geschwindigkeitsbegrenzung war. Dann muss man nach dem Schild keinen Abstand mehr einhalten.
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  #7 (permalink)  
Alt 20.11.2009, 21:54
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AW: Geschwindigkeitsmessung

Ich vermute mal dass sich das aus den jeweilige Verwaltungsvorschriften der zuständigen PI ergeben wird.
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Alt 20.11.2009, 22:58
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AW: Geschwindigkeitsmessung

Zitat:
Zitat von juranexxon
Hallo, wer kennt sich mit dem Thema Geschwindigkeitsmessung aus?

Ich suche genaue Vorschriften wie Beamte das Messgerät aufbauen müssen und wie weit Sie vom Ortseingangs. und Ortsausgangsschilt abstandhalten müssen.
Dies ist nach meinen Recherchen in jedem Bundesland anders. Ich interessiere mich für Niedersachsen.
Das liegt ausschließlich an den Bedienungsanleitungen des entsprechenden Gerätes, das hat mit Landesrechts NICHTS zu tun.
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"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #9 (permalink)  
Alt 20.11.2009, 23:00
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AW: Geschwindigkeitsmessung

Zitat:
Zitat von emjay83
Meines Wissens soll ein Abstand von 150 Metern vom Orts-/ bzw. Geschwindigkeitsschild durchgeführt werden.
Nein, das ist nicht richtig und viel zu pauschal...es kommt nur darauf an, dass die Messung richtig durchgeführt wurde. Ab dem exakten Stellplatz des Schildes gilt auch die Geschwindigkeitsbegrenzung.
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #10 (permalink)  
Alt 20.11.2009, 23:36
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AW: Geschwindigkeitsmessung

Zitat:
Zitat von Defendant
Ab dem exakten Stellplatz des Schildes gilt auch die Geschwindigkeitsbegrenzung.
Und die Durchführungsbestimmungen zur Geschwindigkeitsmessung der einzelnen Länder enthalten wohl nur "soll-Regelungen", die nicht zwangsläufig zur Ungültigkeit führen, wenn sie missachtet werden.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Buss...-__f58087.html
http://www.finanztip.de/recht/verkehr/ur12p01039.htm
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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