Dies ist eine Diskussion zu Geschwindigkeitsmessung innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Ich suche genaue Vorschriften wie Beamte das Messgerät aufbauen müssen und wie weit Sie vom Ortseingangs. und Ortsausgangsschilt abstandhalten müssen. Dies ist nach meinen Recherchen in jedem Bundesland anders. Ich interessiere mich für Niedersachsen. |
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| AW: Geschwindigkeitsmessung mit ein bisschen googeln kann man heute fast alles um Internet finden ... inwieweit Ihre Frage damit konkret beantwortet wird, dürfen Sie selbst heraus finden http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/ve...#atcm:8-130998 http://www.verkehrslexikon.de/Texte/LaserAufsatz01.php
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Geschwindigkeitsmessung Danke für die Links aber diese erklären nur das Messverfahren. Ich suche genaue § ich erinnere mich das ich mal vom Land Niedersachsen ein Schreiben in der Hand hatte, wo drin stand das eine Geschwindigkeitsmessung mindestens 100 Meter vom Ortsausgangsschild Abstand haben muss. |
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| AW: Geschwindigkeitsmessung Hallo, ich habe hier was gefunden: http://www.sicherestrassen.de/Ausarb...fahrverbot.htm Meines wissesn (und logischem Denkens) kann direkt _ab_ Ortsschild geblitzt werden. Laut StVo musst bei ab dem Ortsschild deine vorgeschriebenen 50KM/H erreicht haben und nicht danach. Hier gilt dann aber wieder irgendetwas vonwegen mindestabstand blitzer <-> fahrzeug. Grüße |
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| AW: Geschwindigkeitsmessung Meines Wissens soll ein Abstand von 150 Metern vom Orts-/ bzw. Geschwindigkeitsschild durchgeführt werden. |
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| AW: Geschwindigkeitsmessung Jedoch nicht, wenn zuvor schon eine Geschwindigkeitsbegrenzung war. Dann muss man nach dem Schild keinen Abstand mehr einhalten. |
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| AW: Geschwindigkeitsmessung Ich vermute mal dass sich das aus den jeweilige Verwaltungsvorschriften der zuständigen PI ergeben wird. |
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| AW: Geschwindigkeitsmessung Zitat:
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Geschwindigkeitsmessung Zitat:
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Geschwindigkeitsmessung Zitat:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Buss...-__f58087.html http://www.finanztip.de/recht/verkehr/ur12p01039.htm
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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