Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Geschwindigkeitskonntrolle

Dies ist eine Diskussion zu Geschwindigkeitskonntrolle innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.12.2009, 21:56
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Geschwindigkeitskonntrolle

eines tages auf einer straße im verkehrsbreuhigtebereich. eine person mit auto unterwegs und fährt in eine polizeikonrolle.
der üolizist gesagt sie sind zu schnell gefahren ob die erson mit 15 euro einverstanden is. alles ohne laser oder sonst was!!!!!
Die besagte person natürlich nich einverstanden und es kommt zur anzeige.
so , das ganze geht jetz zur staatsanwaltschaft.
meine frage, wie kommt man da raus und ob es wirkilich rechtens ist das die beamtenohne ein messgerät sagen können jemand is zu sdchnell gefahren
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  #2 (permalink)  
Alt 17.12.2009, 23:19
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AW: Geschwindigkeitskonntrolle

Zitat:
so , das ganze geht jetz zur staatsanwaltschaft.
Warum denn das?
Zitat:
meine frage, wie kommt man da raus und ob es wirkilich rechtens ist das die beamtenohne ein messgerät sagen können jemand is zu sdchnell gefahren
Das schreit nach einem Freispruch.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.12.2009, 00:31
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AW: Geschwindigkeitskonntrolle

Achtung: in einem verkehrsberuhigten Bereich gilt Schrittgeschwindigkeit! Die Polizisten werden wohl locker aussagen, dass das Fahrzeug diese nicht einhielt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.12.2009, 23:40
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AW: Geschwindigkeitskonntrolle

Das "können" Polizisten nicht nur - dazu sind sie laut Gesetz befugt.

Im verkehrsberuhigten Bereich ist eine Geschwindigkeitskontrolle ohne Messgerät zulässig und rechtens.

Also nächstesmal einfach die Klappe halten wenn man keine Ahnung hat...

grüße
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  #5 (permalink)  
Alt 19.12.2009, 12:55
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AW: Geschwindigkeitskonntrolle

Zitat:
Zitat von tschaek
Im verkehrsberuhigten Bereich ist eine Geschwindigkeitskontrolle ohne Messgerät zulässig und rechtens.
Wenn man eine derartige Behauptung aufstellt, muss man diese auch substantiiert vortragen.

Zitat:
Zitat von tschaek
Also nächstesmal einfach die Klappe halten wenn man keine Ahnung hat...
Ein solch dummdreistes Geschwätz, von jemanden der in diesem Forum inhaltlich noch rein gar nichts beigesteuert hat, muss von niemanden zur Kenntnis genommen werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 19.12.2009, 13:05
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AW: Geschwindigkeitskonntrolle

Zitat:
Zitat von Libera
Wenn man eine derartige Behauptung aufstellt, muss man diese auch substantiiert vortragen.



Ein solch dummdreistes Geschwätz, von jemanden der in diesem Forum inhaltlich noch rein gar nichts beigesteuert hat, muss von niemanden zur Kenntnis genommen werden.
Das ist keine Behauptung, sondern eine Tatsache...

Die Überprüfung überlasse ich gerne ihnen!

Weiterhin werde ich mich darüber nicht weiter unterhalten, da ich Recht habe (was sie nach eine Recherche auch feststellen werden) und ich keine Diskussionen mag die zu nichts führen...

ps. ich beziehe mein Wissen nicht aus Google, sondern habe gelernt was ich hier erzähle. Des Weiteren habe ich bereits diverse Male etwas in diesem Forum beigesteuert

lg
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  #7 (permalink)  
Alt 19.12.2009, 13:50
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AW: Geschwindigkeitskonntrolle

Zitat:
Das "können" Polizisten nicht nur - dazu sind sie laut Gesetz befugt. Im verkehrsberuhigten Bereich ist eine Geschwindigkeitskontrolle ohne Messgerät zulässig und rechtens.
Wer stellt denn das bitte in Frage?
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  #8 (permalink)  
Alt 19.12.2009, 14:31
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AW: Geschwindigkeitskonntrolle

Zitat:
Zitat von tschaek
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solche Töne - die Sie auch schon in anderen Beiträgen angeschlagen haben - lieben wir; von Diskussionskultur scheinen Sie jedenfalls nicht viel zu halten
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #9 (permalink)  
Alt 20.12.2009, 15:09
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AW: Geschwindigkeitskonntrolle

Zitat:
Zitat von tschaek
Das ist keine Behauptung, sondern eine Tatsache...

Die Überprüfung überlasse ich gerne ihnen!
Sie behaupten etwas und können es nicht belegen? Ich meine ja auch gehört zu haben, dass hier einst Recht gesprochen wurde. Jedoch versuchen Sie hier unzulässigerweise die Beweislast umzukehren.

Zitat:
Zitat von tschaek
Weiterhin werde ich mich darüber nicht weiter unterhalten, da ich Recht habe (was sie nach eine Recherche auch feststellen werden) und ich keine Diskussionen mag die zu nichts führen...
Schwach.

Zitat:
Zitat von tschaek
ps. ich beziehe mein Wissen nicht aus Google, sondern habe gelernt was ich hier erzähle.
Man merkt, dass Sie im öffentlichen Dienst tätig sind.

Zitat:
Zitat von tschaek
Des Weiteren habe ich bereits diverse Male etwas in diesem Forum beigesteuert
Nicht mehr als Polemik.
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  #10 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 08:00
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AW: Geschwindigkeitskonntrolle

Weil es mich auch interessierte und ich es vor vielen Jahren mal gelesen habe:
Zitat:
Zitat von Website
Die Feststellung der Geschwindigkeit eines Kfz durch Polizeibeamte ist zulässig. Diese sind jedoch mit Vorsicht zu genießen. Auf jeden Fall kann beanstandungsfrei durch Polizeibeamte im Wege der Schätzung festgestellt werden, daß ein Betroffener schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren ist. (BayObLG DAR 2001, 37)
Und nocheiner: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2238.php
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