Dies ist eine Diskussion zu Generalermächtigung als Grundlage für VA innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Generalermächtigung als Grundlage für VA ich habe gerade gelesen, dass die Generalermächtigung als Grundlage für konkretisierende Verwaltungsakte herangezogen wird, wenn mit dem Verwaltungsakt Verbote eines ordnungsrechtlichen Spezialgesetzes durchgesetzt werden sollen. Wieso ist dann nicht das ordnungsrechtliche Spezialgesetz Grundlage? Vielen Dank schon mal, Zoey |
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| AW: Generalermächtigung als Grundlage für VA Die Verwaltungsakte, welche die zuständige Ordnungsbehörde in solchen Fällen erlässt, fügen sich in die Regelungslücken der Verbotsnormen mit ein. Die Spezialgesetze stellen generelle Verbote für bestimmte schädliche Verhaltensweisen auf, ohne die zu deren Einhaltung notwendige Ermächtigungen selbst zu enthalten. Da im Lichte des alles überstrahlenden Art. 20 III GG verwaltungsrechtliches Handeln gesetzmäßig sein muss, wird hier auf die landesrechtlichen Generalermächtigungen zurückgegriffen. So setzt z.B. das Gesetz die Ermächtigung der Lebensmittelaufsichtsbehörden voraus, im Einzelfall mit Gebots-und Verbotsverfügungen einzuschreiten, ohne sie selbst zu erteilen. Die Lebensmittelbehörde darf daher aufgrund ihrer Generalermächtigung gegen einen Gastwirt vorgehen, dessen Verhalten gegen das Lebensmittelrecht versößt, ihm also durch Verfügung das verbieten, was ihm das Gesetz generell untersagt und dieses notfalls mit Mitteln des Verwaltungszwangs durchsetzen. |
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