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Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung

Dies ist eine Diskussion zu Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 09.10.2009, 12:46
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Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung

Kann eine Privatperson (nicht rechtlich betreut) trotz Erstellung einer Patientenverfügung, die die Diagnose psychiatrischer Erkrankungen ausschliesst, mit einem Psych KG eingewiesen bzw. untergebracht werden? Dürfen die Grundrechte wie körperliche Unversehrtheit u. a. entzogen werden? Dazu würde auch gehören, dass eine Behandlung mit Psychopharmaka gegen den Willen des "Patienten" durchgeführt würde, Ist es nicht so, dass eine Zwangsbehandlung dann doch auch Körperverletzung wäre im rechtlichen Sinne?

Gruss Toni
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Alt 09.10.2009, 13:42
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AW: Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung

Die Patientenverfügung muss hier gegenüber dem Schutz des Patienten und der Allgemeinheit zurückstehen. Es wäre geradezu eine Farce, wenn man eine Einweisung durch eine simple Patientenverfügung verhindern könnte. Ich würde bei einer derartigen Patientenverfügung unterstellen, dass der Aussteller die volle Tragweite entweder nicht erkannt hat oder er bereits eine Zwangseinweisung befürchtet hat.

Ist der Patient eigen- oder fremdgefährdend, müssen entsprechende Schritte unternommen werden, selbst wenn dabei die persönliche Freiheit eingeschränkt wird.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.10.2009, 15:13
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AW: Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung

Zitat:
Zitat von Humungus
Die Patientenverfügung muss hier gegenüber dem Schutz des Patienten und der Allgemeinheit zurückstehen. Es wäre geradezu eine Farce, wenn man eine Einweisung durch eine simple Patientenverfügung verhindern könnte. Ich würde bei einer derartigen Patientenverfügung unterstellen, dass der Aussteller die volle Tragweite entweder nicht erkannt hat oder er bereits eine Zwangseinweisung befürchtet hat.

Ist der Patient eigen- oder fremdgefährdend, müssen entsprechende Schritte unternommen werden, selbst wenn dabei die persönliche Freiheit eingeschränkt wird.
Naja, das ist dann aber doch Sache eines (meist psychiatrischen) Arztes und fällt damit unter medizinische Angelegenheiten und nicht unter Abwehr von Kriminalität, also Polizeigewalt (bei Amtshilfe)! Und was Ärzte so für gedankliche Verwirrungen von sich geben könnten.... Und über die sollte man selbst Vorsorge treffen können?! Na, gut. Wenn das so die Rechtssprechung ist.

Da gab es mal einé musikalische Äusserung zu: "Sein oder Nichtsein" von den Toten Hosen.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.10.2009, 16:08
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AW: Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung

Zitat:
Zitat von toni2009
Naja, das ist dann aber doch Sache eines (meist psychiatrischen) Arztes und fällt damit unter medizinische Angelegenheiten und nicht unter Abwehr von Kriminalität, also Polizeigewalt (bei Amtshilfe)!
Eben. Und was macht ein Polizist, wenn er auf so einen Patienten trifft? Einkassieren und zur Geschlossenen bringen. Da kümmert sich dann ein Psychiater weiter.

Zitat:
Zitat von toni2009
Und was Ärzte so für gedankliche Verwirrungen von sich geben könnten....
Und psychisch Kranke erst einmal!
Zitat:
Zitat von toni2009
Da gab es mal einé musikalische Äusserung zu: "Sein oder Nichtsein" von den Toten Hosen.
Die sollte man mal ein halbes Jahr in die Pflege stecken, damit sie das bittere Leiden psychisch Kranker miterleben können. Dann würden sie nicht auch noch versuchen, mit Selbstmordgedanken Geld zu verdienen.
__________________
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Alt 09.10.2009, 16:19
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AW: Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung

Zitat:
Zitat von Humungus
Eben. Und was macht ein Polizist, wenn er auf so einen Patienten trifft? Einkassieren und zur Geschlossenen bringen. Da kümmert sich dann ein Psychiater weiter.

Und psychisch Kranke erst einmal!
Die sollte man mal ein halbes Jahr in die Pflege stecken, damit sie das bittere Leiden psychisch Kranker miterleben können. Dann würden sie nicht auch noch versuchen, mit Selbstmordgedanken Geld zu verdienen.
Na, wie das Lied entstanden ist, weiss ich nicht so genau... aber ist wohl was dran an der Vermutung, oder?!
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Alt 03.01.2010, 13:10
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AW: Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung

Hallo Toni,

mir ist das gleiche wiederfahren.

Ich bin sogar abgehauen.....

Ich klage zur Zeit auch.
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  #7 (permalink)  
Alt 03.01.2010, 13:38
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AW: Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung

Zitat:
Zitat von hANS34
Hallo Toni,

mir ist das gleiche wiederfahren.

Ich bin sogar abgehauen.....

Ich klage zur Zeit auch.
Ich finde es witzig, dass Du Dich hier nach den rechtlichen Grundlagen für eine Beschwerde erkundigst und gleichzeitig einen auf dicke Hose machst. Ich würde in Deinem Fall gerne den Bericht der Polizei lesen, den des aufnehmenden und des behandelnden Arztes und den Beschluss des Amtsrichters. Du hast betrunken und mit Medikamenten voll derart randaliert, dass man eine Hundertschaft brauchte, um Dich zur Räson zu bringen. Und Deine Vor-Threads sind ebenfalls nicht ohne.

Aber es ist wie immer: Sch...bauen und dann sehen, ob nicht irgendein anderer wenigstens mit in den Dreck gezogen werden kann.
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  #8 (permalink)  
Alt 03.01.2010, 15:35
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AW: Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung

Wie, wer hat auf "dicke Hose" gemacht? War ich jetzt gemeint? Was sind das denn für Unterstellungen?

Gruß Toni

Zitat:
Zitat von Humungus
Ich finde es witzig, dass Du Dich hier nach den rechtlichen Grundlagen für eine Beschwerde erkundigst und gleichzeitig einen auf dicke Hose machst. Ich würde in Deinem Fall gerne den Bericht der Polizei lesen, den des aufnehmenden und des behandelnden Arztes und den Beschluss des Amtsrichters. Du hast betrunken und mit Medikamenten voll derart randaliert, dass man eine Hundertschaft brauchte, um Dich zur Räson zu bringen. Und Deine Vor-Threads sind ebenfalls nicht ohne.

Aber es ist wie immer: Sch...bauen und dann sehen, ob nicht irgendein anderer wenigstens mit in den Dreck gezogen werden kann.
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  #9 (permalink)  
Alt 03.01.2010, 15:40
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AW: Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung

Oh interessant... bist Du unterbracht worden?
Mein Anwalt lässt schon seit 2 Monaten warten.

Gruß Toni

Zitat:
Zitat von hANS34
Hallo Toni,

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  #10 (permalink)  
Alt 03.01.2010, 15:49
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Zitat:
Zitat von toni2009
Wie, wer hat auf "dicke Hose" gemacht? War ich jetzt gemeint? Was sind das denn für Unterstellungen?
Du musst wenigstens lesen, wen ich zitiert habe. Dann kannst Du meine Aussage auch verstehen. Ist doch nicht schwer.
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