Dies ist eine Diskussion zu Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung Kann eine Privatperson (nicht rechtlich betreut) trotz Erstellung einer Patientenverfügung, die die Diagnose psychiatrischer Erkrankungen ausschliesst, mit einem Psych KG eingewiesen bzw. untergebracht werden? Dürfen die Grundrechte wie körperliche Unversehrtheit u. a. entzogen werden? Dazu würde auch gehören, dass eine Behandlung mit Psychopharmaka gegen den Willen des "Patienten" durchgeführt würde, Ist es nicht so, dass eine Zwangsbehandlung dann doch auch Körperverletzung wäre im rechtlichen Sinne?Gruss Toni |
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| AW: Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung Die Patientenverfügung muss hier gegenüber dem Schutz des Patienten und der Allgemeinheit zurückstehen. Es wäre geradezu eine Farce, wenn man eine Einweisung durch eine simple Patientenverfügung verhindern könnte. Ich würde bei einer derartigen Patientenverfügung unterstellen, dass der Aussteller die volle Tragweite entweder nicht erkannt hat oder er bereits eine Zwangseinweisung befürchtet hat. Ist der Patient eigen- oder fremdgefährdend, müssen entsprechende Schritte unternommen werden, selbst wenn dabei die persönliche Freiheit eingeschränkt wird.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung Zitat:
Da gab es mal einé musikalische Äusserung zu: "Sein oder Nichtsein" von den Toten Hosen. |
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| AW: Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung Zitat:
Zitat:
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__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung Zitat:
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| AW: Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung |
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| AW: Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung Zitat:
Aber es ist wie immer: Sch...bauen und dann sehen, ob nicht irgendein anderer wenigstens mit in den Dreck gezogen werden kann.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung Wie, wer hat auf "dicke Hose" gemacht? War ich jetzt gemeint? Was sind das denn für Unterstellungen? Gruß Toni Zitat:
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| AW: Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung Oh interessant... bist Du unterbracht worden? Mein Anwalt lässt schon seit 2 Monaten warten. Gruß Toni Zitat:
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| AW: Gefahrenabwehr der Polizei - Psych KG - Patientenverfügung Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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