Dies ist eine Diskussion zu Führerscheinentzug ohne schriftliche Grundlage innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Führerscheinentzug ohne schriftliche Grundlage Abends bekommt R Besuch von zwei Polizeibeamten: er stehe im Verdacht, beim Ausfahren aus der Parklücke einen PKW beschädigt zu haben; es gebe dafür auch Zeugen. R berichtet freimütig das oben Geschilderte; sein Auto wird von der Polizei in Augenschein genommen, vermessen und fotografiert; es sind keine Spuren eines Zusammenstoßes sichtbar. Am folgenden Morgen begibt sich R zum Ort des angeblichen Geschehens und sieht, dass der immer noch dort stehende fragliche PKW im Gegensatz zum Vortag eine erhebliche Beschädigung aufweist, die er keinesfalls übersehen haben kann. Er fotografiert und vermisst selbst diese Beschädigung (für den Fall, dass seine Versicherung um Zahlung gebeten wird) und stellt dabei fest, dass sie wesentlich höher liegt als die Stoßstange seines PKW und somit nicht von diesem verursacht worden sein kann. R ist nun vollends beruhigt. Er hört auch weder von seiner Haftpflichtversicherung noch von der Polizei etwas und legt die Sache geistig zu den Akten. Zwei Monate nach diesem Zwischenfall erscheinen zwei Polizeibeamte unangekündigt mit einem Hausdurchsuchungsbefehl in der Wohnung des R und beschlagnahmen dessen Führerschein, wieder unter Hinweis auf den nicht genannten Zeugen, wegen angeblicher Fahrerflucht. Ist das Vorgehen der Poliezibeamten rechtens? Musste kein Bescheid erstellt werden/R keine Gelegenheit zum Einlegen eines Widerspruches bekommen? Wenn das Verhalten der Beamten rechtens ist, welche Tatsache rechtfertigt das überraschende Vorgehen? (Von Verdunkelungs- bzw. Wiederholungsgefahr kann wohl kaum ausgegangen werden, wenn zuvor zwei Monate gewartet wurde...) |
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| AW: Führerscheinentzug ohne schriftliche Grundlage Hi... rechtens dürfte das Vorgehen sein....ungewöhnlich allerdings auch. Was meinen sie mit Wiederholungs oder Verdunkelsungsgefahr ?? Es geht hier ja nicht um einen Haftbefehl...ggg... Am besten SOFORT zum Anwalt...gegen die Beschlagnahme rechtlich vorgehen und abwarten... Chris |
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| AW: Führerscheinentzug ohne schriftliche Grundlage Gibt es auch andere Meinungen zur Rechtmäßigkeit? Im vorgegebenen Fall wäre wohl kaum Gefahr im Verzug, oder? Ich zweifle daran, dass es so ablaufen dürfte. |
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| AW: Führerscheinentzug ohne schriftliche Grundlage Zitat:
__________________ Mein Beitrag, meine Meinung. |
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| AW: Führerscheinentzug ohne schriftliche Grundlage könnte hier möglicherweise eine vorläufige entziehung der fahrerlaubnis nach §111a I 1 StPO vorliegen?? der richter wird wohl keine blanko-dusu anordnung herausgeben... |
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