Dies ist eine Diskussion zu Fremder Rucksack in Auto - Durchsuchung ohne Information? innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Fremder Rucksack in Auto - Durchsuchung ohne Information? angenommen jemand lässt seinen Rucksack (in dem auch der Ausweis dieser Person sind) im Auto eines Freundes liegen. Darf die Polizei diesen Rucksack dann einfach so bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle mitdurchsuchen, ohne dass der Besitzer des Rucksacks anwesend ist oder informiert wird? Die angenommene Verkehrskontrolle fand routinemäßig statt, hierbei wurde das komplette Auto ebenfalls durchsucht. Grüße André Kleiner Nachtrag: Bei der Kontrolle des Autos sowie des Rucksacks würde nichts gefunden werden! |
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| AW: Fremder Rucksack in Auto - Durchsuchung ohne Information? Zitat:
("Besitz" = tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache; "Eigentum" = Eigentumsrecht an einer Sache.) Für die Durchsuchung eines Autos braucht es einen Durchsuchungsbeschluss. Etwas vereinfacht gesagt: Ausnahme 1: Grenzkontrolle - der Zoll darf sehr viel in Sachen Durchsuchung. Zur Grenzkontrolle gehört auch der sog. "Zollgrenzbezirk", das heißt etwas vereinfacht gesagt: es kann nicht nur direkt an der Grenze zollmäßig durchsucht werden, sondern im gesamten Zollgrenzbezirk. Ausnahme 2: dringender Tatverdacht und "Gefahr im Verzug". ("Gefahr im Verzug" wird man bei Vorliegen eines dringenden Tatverdachts bei einem Auto vermutlich sehr leicht begründen können, denn anders als eine Wohnung, die nicht einfach wegfahren kann, kann sich der Autobesitzer mitsamt seinem Fahrzeug schnell entfernen und ggf. Beweismittel vernichten.)
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Fremder Rucksack in Auto - Durchsuchung ohne Information? Hey, vielen Dank für die Antwort. Die Tatsache, dass Person B nunmehr der Besitzer ist, klingt einleuchtend. Weitere Frage: Darf die Polizei sich tatsächlich (scheinbar) immer auf "dringenden Tatverdacht" berufen? Wie muss die Polizei diesen Verdacht begründen können? Es müsste in diesem angenommenen Szenario ja tatsächlich "nur Gespür" gewesen sein. Danke noch einmal. Gruß |
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| AW: Fremder Rucksack in Auto - Durchsuchung ohne Information? Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Fremder Rucksack in Auto - Durchsuchung ohne Information? Danke, JHS, genau das ist mir nämlich auch bekannt, daher war mir der drigende Tatverdacht etwas übertrieben. Der Anfangsverdacht klingt in der Situation plausibel. Super, danke, habt' mir geholfen. |
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| AW: Fremder Rucksack in Auto - Durchsuchung ohne Information? Mit dem "Anfangsverdacht" und "Gefahr im Verzug" kann die Polizei ziemlich viel rechtfertigen - und das tut sie auch. "Verdunklungsgefahr" ist auch sehr beliebt.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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