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Freiheitsberaubung im Amt

Dies ist eine Diskussion zu Freiheitsberaubung im Amt innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 03.05.2011, 11:10
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Freiheitsberaubung im Amt

In einem Polizeiforum hab ich gelesen da wo Polizei einen HSV Bus gestoppt hat wegen einen Autogramm. Klar ist das nicht in Ordnung sagen die. Sagen aber auch ist nicht Nötigung und Freiheitsberaubung im Amt. Wundert mich jetzt aber ziemlich.

Wie ist die Rechtslage?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 11:43
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AW: Freiheitsberaubung im Amt

Wo soll denn die Nötigung sein? Und was hat das mit Freiheitsberaubung zu tun? Nur anhalten und weiterfahren lassen ist doch keine!

Ist ein Dienstvergehen in Tateinheit mit Geschmacksverirrung.
Angelito likes this.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 19:52
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AW: Freiheitsberaubung im Amt

In so einem Zusammenhang kann man wohl nicht von einer vorsätzlichen Straftat reden. Der Dienstvorgesetzte wird da aber noch ein Wörtchen mitreden.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 19:57
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AW: Freiheitsberaubung im Amt

Ich sehe das schon als eine Freiheitsberaubung im Amt -> schließlich darf der Busfahrer ja nicht frei fahren, sondern ist in der Polizeikontrolle unfrei.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 20:25
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AW: Freiheitsberaubung im Amt

Zitat:
Zitat von xxxBerndxxx Beitrag anzeigen
Ich sehe das schon als eine Freiheitsberaubung im Amt -> schließlich darf der Busfahrer ja nicht frei fahren, sondern ist in der Polizeikontrolle unfrei.
Aber die halten den Bus doch nicht an, um die Insassen und den Busfahrer ihrer Freiheit zu berauben, sonder wegen so einem blöden Autogramm.
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  #6 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 07:47
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AW: Freiheitsberaubung im Amt

Ich hätte die Angezeigt!
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Alt 06.05.2011, 07:50
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AW: Freiheitsberaubung im Amt

Zitat:
Zitat von xxxBerndxxx Beitrag anzeigen
Ich hätte die Angezeigt!
Und der Staatsanwalt hätte eingestellt.
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  #8 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 08:01
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AW: Freiheitsberaubung im Amt

Bin ich gar nicht so sicher. Außerdem kommt bei einer anzeige noch der Dienstliche Ärger dazu.
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  #9 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 08:04
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AW: Freiheitsberaubung im Amt

Zitat:
Zitat von xxxBerndxxx Beitrag anzeigen
Bin ich gar nicht so sicher. Außerdem kommt bei einer anzeige noch der Dienstliche Ärger dazu.
Das glauben auch nur Sie.
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  #10 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 08:06
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AW: Freiheitsberaubung im Amt

Dienstverfahren. Beförderungsstopp. Der Vorgesetzte ermittelt. Während der Ermittlung Umsetzung in eine andere Dienststelle usw
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