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Fingerabdrücke v.Reisepass b. Polizei gespeichert?

Dies ist eine Diskussion zu Fingerabdrücke v.Reisepass b. Polizei gespeichert? innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.06.2009, 11:51
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Fingerabdrücke v.Reisepass b. Polizei gespeichert?

Wenn jemand einen Reisepass sich hat machen lassen,
sind die Fingerabdrücke auch bei der Polizei für die
Strafverfolgung gespeichert?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.06.2009, 11:56
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AW: Fingerabdrücke v.Reisepass b. Polizei gespeichert?

Zitat:
Zitat von Janetzko
Wenn jemand einen Reisepass sich hat machen lassen,
sind die Fingerabdrücke auch bei der Polizei für die
Strafverfolgung gespeichert?
Ich verstehe den Sinn der Frage nicht ganz. Die Daten werden in irgendeiner Datenbank gespeichert. Das muss nicht unbedingt bei der Polizei sein, aber die werden mit Sicherheit darauf Zugriff haben.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.06.2009, 01:25
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AW: Fingerabdrücke v.Reisepass b. Polizei gespeichert?

Die Fingerabdrücke sind als "biometrische Daten" auf einem Chip im Reisepass gespeichert.

Sie werden weder beim Einwohnermeldeamt noch bei der Bundesdruckerei noch in irgendeiner zentralen Datenbank archiviert.

Sinn und Zweck: mittels der biometrischen Daten leicht und schnell überprüfen zu können, ob die Person, die den Pass vorlegt, identisch mit der Person ist, für die der Pass ausgestellt wurde.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 18.06.2009, 01:40
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AW: Fingerabdrücke v.Reisepass b. Polizei gespeichert?

Och, hätte ich nicht gedacht. Wieder was gelernt.

Wobei ich mir eigentlich kaum vorstellen kann, dass es Daten gibt, mit denen kein Schindluder getrieben wird.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 01:07
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AW: Fingerabdrücke v.Reisepass b. Polizei gespeichert?

Zitat:
Zitat von 2much
Wobei ich mir eigentlich kaum vorstellen kann, dass es Daten gibt, mit denen kein Schindluder getrieben wird.
Nicht ohne gesetzliche Grundlage, und die gibt es dafür nicht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #6 (permalink)  
Alt 20.06.2009, 18:09
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AW: Fingerabdrücke v.Reisepass b. Polizei gespeichert?

Auch ohne gesetzliche Grundlage wird mit Daten Schindluder getrieben. Davon bin ich jedenfalls fest überzeugt. Aber ok, das ist hier nicht die Frage.
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