Dies ist eine Diskussion zu Fingerabdrücke und Fotos? Für was?! innerhalb des Forums Polizeirecht
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| eine Frage zu einem Fall: Herr X findet einen Geldbeutel vor einer Bank. Diesen Geldbeutel schaut er durch ob es irgendwelche Merkmale (Ausweis, Geldkarte usw.) vom Besitzer zu finden sind. Da alles vorhanden war, nimmt er diesen mit in die Bank und schmeisst ihn mit gutem Gewissen in ein Überweisungsträgerfach ein. Da es schon gegen 0:30Uhr war, hatte die Bank ja schon zu. Videokameras haben das auch mitgefilmt. Nach ca. einem Monat erhält Herr X einen Anruf von der Polizei und wird zu einer Aussage gebeten. Als er dort auftaucht, wird ihm "UNTERSCHLAGUNG" o.ä. vorgeworfen, weil aus diesem Geldbeutel anscheinend 90euro fehlten. Den Namen vom Herrn X hatten die daher, weil die Kameras mitgefilmt hatten und Geldabgehoben wurde. Eine Aussage wurde gemacht und der Polizist meinte, das die Staatsanwaltschaft sich um weiteres kümmert. Ca. 3 Wochen später, folgt wieder ein Anruf von der Polizei, mit der bitte, dass Herr X nochmals zur Wache kommen soll um Fingerabdrücke und Fotos zu machen! Die Frage wäre dann: Ist es überhaupt erlaubt bzw. darf die Polizei das einfach so verlangen? Herr X hat in dem Fall nichts begangen, sondern nur diesen gefundenen Geldbeutel bei der Bank eingeworfen. Er hatte weder Geld noch etwas anderes aus diesem Geldbeutel entwendet. Wozu dann diese Abdrücke und Fotos? Gibt Herr X dann automatisch zu das er das Geld aus dem Geldbeutel genommen hat und macht sich daher "schuldig"? Weis jemand ne Antwort? ![]() Danke im Vorraus. |
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| AW: Fingerabdrücke und Fotos? Für was?! Zitat:
__________________ "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac |
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| AW: Fingerabdrücke und Fotos? Für was?! Das Recht, Lichtbilder, Fingerabdrücke und Messungen auch gegen den Willen des Beschuldigten vorzunehmen umfasst auch das Recht der zwangsweisen Vorladung zur ED-Behandlung. Also sparen Sie sich ihre unsinnige Wortklauberei. |
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| AW: Fingerabdrücke und Fotos? Für was?! Übernehmen Sie jetzt die Hexenjagd des Clowns? Der TE schrieb, daß die Polizei eine Bitte zur ED-Behandlung äußerte. Andernfalls hätte er ein Schreiben von der StA bekommen, mit der Aufforderung zur ED-Behandlung und die entsprechende rechtliche Grundlage.
__________________ "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac |
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| AW: Fingerabdrücke und Fotos? Für was?! @ TE was soll der Unfug des Mehrfachposts? Fingerabdrücke und Fotos wegen gefundenen Geldbeutels?! Fingerabdrücke und Fotos? Für was?! Abgesehen davon, dass dies nach den Forenregeln nicht erlaubt ist bringt eine gestreute Diskussion sicher nichts.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Fingerabdrücke und Fotos? Für was?! Natürlich, der Staatsanwalt hat bestimmt auch ein Tintenfass, mit dem er dem Beschuldigten die Fingerabdrücke abnimmt. |
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| AW: Fingerabdrücke und Fotos? Für was?! Der StA hat als ausführende Behörde die Polizei
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| AW: Fingerabdrücke und Fotos? Für was?! Das ist mir auch bewusst, jedoch bedarf die Anordnung der ED-Behandlung keiner besonderen Anordnungskompetenz, sodass die Polizei selbst vorlädt. Warum sollte der StA das machen? |
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| AW: Fingerabdrücke und Fotos? Für was?! Wenn die Akte schon beim StA ist, dann kann es sein, dass er noch was haben möchte. Allerdings gibt es dann nen roten Aktendeckel an den Sachbearbeiter
__________________ Zitat:
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| Stichworte |
| fingerabdrücke, polizei, unterschlagung |
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