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Fiktiv: Zurücklaufen von Station zum Auto

Dies ist eine Diskussion zu Fiktiv: Zurücklaufen von Station zum Auto innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.05.2011, 17:46
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Fiktiv: Zurücklaufen von Station zum Auto

Hallo,
mir ging da was durch den Kopf und ich frage mich ob soetwas rechtlich gesehen zulässig wäre oder nicht.

Situation:
Ein Autofahrer wechselte in der Nacht mehrfach die Spur und
so wurde er gebeten, sofort nach rechts ranzufahren und auf einer Busspur die aber um die Zeit (1:30 Nachts) nicht befahren wird, zu halten.
Alkohol wurde nicht gerochen, Papiere waren in Ordnung, dennoch wurde der Autofahrer aufgefordert zu einem Urintest in einer 2.4 Kilometer entfernten Polizeistation mitzufahren.
Der Wagen des Verdächtigen wurde allein auf der Busspur stehengelassen.

Der Drogentest stellte sich als negativ herraus und der Verdächtige wurde gehengelassen, mit der Aufforderung die 2.4.km zum Auto in einr kalten Nacht um 2:30 im T-Shirt bekleidet zu laufen.

Wäre so eine Sitation zulässig und wenn der Wagen abgeschleppt worden wäre, hätte man sich da an der Polizei für eine Kostenwiedererstattung wenden können?
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Alt 03.06.2011, 10:41
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AW: Fiktiv: Zurücklaufen von Station zum Auto

Ich wäre nicht zum Urintest mitgefahren. Dann hätte ich auch nicht das Problem.


Er ist doch freiwillig mitgefahren. Da gibt es dann auch für die Grünen keinen Grund den zurückzubringen.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 16:03
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AW: Fiktiv: Zurücklaufen von Station zum Auto

Er wurde ja nicht gebeten, ein Polizist bittet in der Freizeit um etwas, ansonsten fordert er zu etwas auf, hier zum Falschparken, daraus resultierende Kosten/Schäden etc. eine Sache der Staatskasse.
Sollte es ein Urteil geben wo das anders geurteilt wurde, ignorieren wir 82 000 000 ab sofort alle Polizisten wie Luft
Also im Ernst, vieles geht, nur nicht die Quadratur des Kreises, soll ich falsch parken oder nicht, da muss er sich schon entscheiden was er mag.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 16:22
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AW: Fiktiv: Zurücklaufen von Station zum Auto

Zitat:
ansonsten fordert er zu etwas auf,

aber nicht zum Urintest. Da kann der Polizist bitten und betteln und ich geh nicht mit.
Anordnen kann der Polizist da gar nix.

Dann muss er ne Blutentnahme über den Richter anordnen.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 16:41
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AW: Fiktiv: Zurücklaufen von Station zum Auto

Gibt er dann auf und es ist kein Automatismus dass verweigerter Urintest zum Bluttest führt ? Na wenn es so ist freuen sich alle Konsumenten und wir haben ein Ausweg gefunden wie man legal besoffen etc. fahren kann, ein einfaches "nein" genügt
Ok aber wir wollen es dann formal korrekt hinschreiben: Er fordert dann zum Bluttest auf, auch damit fordert es zum Falschparken auf
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Alt 07.06.2011, 17:06
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AW: Fiktiv: Zurücklaufen von Station zum Auto

Zitat:
Gibt er dann auf und es ist kein Automatismus dass verweigerter Urintest zum Bluttest führt ?
Nicht im 81a StPo!


Zitat:
ein einfaches "nein" genügt
Richtig:
Nein zum Urintest
Nein zum Pusten
Nein zum Schweißtest


Zitat:
Ok aber wir wollen es dann formal korrekt hinschreiben: Er fordert dann zum Bluttest auf, auch damit fordert es zum Falschparken auf
Dann dürfte der Betroffen aber danach nicht mehr das Fahren. In dem Fall müsste das Auto wohl abgeschleppt werden. Die Kosten trägt die Polizei, wenn die Blutprobe negativ und nicht durch den Betroffen verschuldet war. gegebenfalls ist die BE sogar rechtswidrig = KV und Freiheitsberaubung im Amt
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  #7 (permalink)  
Alt 13.06.2011, 18:50
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AW: Fiktiv: Zurücklaufen von Station zum Auto

Zitat:
Zitat von Interessanter Beitrag anzeigen
Der Wagen des Verdächtigen wurde allein auf der Busspur stehengelassen.
(...)
Wäre so eine Sitation zulässig und wenn der Wagen abgeschleppt worden wäre, hätte man sich da an der Polizei für eine Kostenwiedererstattung wenden können?
Nein - schon deshalb nicht, weil man auf der Busspur nicht parken darf und die Polizei das Fahrzeug deshalb dort auch nicht stehen lassen darf.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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