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Feuerwehreinsatz Berlin

Dies ist eine Diskussion zu Feuerwehreinsatz Berlin innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 26.02.2009, 04:26
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Feuerwehreinsatz Berlin

Angenommen, es erscheinen heftige Rauch- und Rußschwaden im Treppenhaus eines Wohnhauses mit mehreren Mietparteien nachts nach einem Brandanschlag im unten befindlichen Lokal, in dem es brennt, und ein Mieter bemerkt den Rauch und Ruß im Treppenhaus, ruft die Polizei, um sich und die Mieter zu retten, und es
folgt ein Feuerwehreinsatz. Muß der Mieter, der alarmiert hat, den Feuerwehreinsatz bezahlen bzw. sich alleine um die Kostenerstattung kümmern?
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Alt 28.02.2009, 16:30
008 008 ist offline
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AW: Feuerwehreinsatz Berlin

Hi,

stell dir mal vor , dass jeder der einen wirklichen Brand melden würde, die Kosten dafür tragen müsste...

Natürlich muss der Mieter nicht bezahlen.
Eine Zahlungspflicht entsteht nur, wenn ich zu unrecht also vorsätzlich falsch alamiere und die Feuerwehr ausrückt.


008
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Alt 28.02.2009, 22:36
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AW: Feuerwehreinsatz Berlin

Hi,
so sollte man vermuten! Wenn nun aber von den betroffenen Mietern nach dem tatsächlichen Brand 3 der Mieter in einem Rettungsfahzreug der Feuerwehr ins Krankenhaus gebracht wurden > mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung < müßten doch auch die Transportkosten auf die 3 Mieter verteilt werden? Angenommen, alle 3 Mieter wurden im Rettungsfahrzeug notärztlich versorgt, wird u.U. zwischen privat- und gesetzl. krankenversicherten Mietern unterschieden? Kann es sein, daß nur der privatversicherte Mieter eine Rechnung der Feuerwehr bekommt? Könnte es sein, daß es nur der Zufall wollte, daß dieser auch die Feuerwehr alarmierte? Könnte es sein, daß die gesetzl. Krankenversicherten nicht informiert werden, sondern direkt mit deren Krankenkasse abgerechnet wird?
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Alt 01.03.2009, 09:47
008 008 ist offline
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AW: Feuerwehreinsatz Berlin

Hi,

dafür gibt es Transportscheine die vom Notarzt ausgefüllt werden , wenn die Patienten im Krankenhaus ankommen. Dann wird der Einsatz mit der Krankenkasse abgerechnet.

008
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Alt 09.03.2009, 03:30
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AW: Feuerwehreinsatz Berlin

Hallo, angenommen,
der betroffene Mieter rief seine Private KV, Beihilfe und Feuerwehr an und machte sich kundig. Er erfuhr: erstmal muß er die Kosten als Privatversicherter begleichen und diese dann bei der Beihilfe und privaten Kv. einreichen, was bekanntermaßen Zeit zur Bearbeitung braucht. Der Mieter bat um Fristverlängerung wegen der Höhe der Summe und der Bearbeitungszeit nach dem Einreichen.
Diese wurde gewährt. Dennoch bleibt offen, warum die 2 anderen betroffenen Mieter keine Zahlungsaufforderung erhielten, obwohl sie im selben Rettungswagen und auch mit notärztlicher Versorgung zum Krankenhaus gebracht wurden. Wieso nur der Eine, der auch anrief?
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Alt 09.03.2009, 07:51
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AW: Feuerwehreinsatz Berlin

Weil ein Rettungstransport und eine notärztliche Versorgung bei GKV-Patienten "inklusive" ist.

GKV-Patienten erhalten prinzipiell keine Rechnungen für Leistungen, die nach SGB V für sie wirtschaftlich, angemessen, notwendig und zweckmäßig waren.

Also: keine Sorge: für die zahlt ihre Kranke Kasse auch.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 14.03.2009, 02:20
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AW: Feuerwehreinsatz Berlin

Schon klar, aber angenommen, von den 3 transportierten Mietern sind 2 privat versichert, nur einer gesetzl. versichert. Angenommen, nur einer (der Anrufer) erhält die Rechnung. War dann der 2. privat Versicherte "Gast " beim Anrufer und dessen alleiniger Rechnung? Könnte es sein, daß nur die Daten des Anrufers aufgenommen werden und der 2. privat Versicherte trotz des Mittransportes im selben RW keine Rechnung erhält?
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