Dies ist eine Diskussion zu Feststellungsinteresse bei gleichzeitiger Anfechtung des Gebührenbescheids innerhalb des Forums Polizeirecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Feststellungsinteresse bei gleichzeitiger Anfechtung des Gebührenbescheids Folgender Fall: Jemand wird Adressat einer polizeirechtlichen Standartmaßnahme, um genau zu sein einer Sicherstellung und Verwahrung, und will sich dagegen mittels einer Forsetzungsfeststellungsklage wehren. In der Klageschrift wird jedoch neben dem besagten Festellungsantrag auch in einem weiteren Antrag die Aufhebung des Kostenbescheids beantragt. Folgende Fragen: 1. Ist die Verwahrung neben der Sicherstellung überhaupt seperat anfechtbar, oder handelt es sich dabei mehr um einen Annex, der immer nach der Sicherstellung folgt? 2. Besteht überhaupt noch ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sicherstellung, wenn gleichzeitig der Gebührenbescheid angefochten wird, weil ja bei der Prüfung der Anfechtung die Rechtmäßigkeit der gebührenpflichtigen Maßnahmen sowieso inzident mitgeprüft werden müsste? 3. Wenn der Kläger nichts zum Feststellungsinteresse vorträgt, die handelnde Polizeibehörde bzw. der Prozessbevollmächtigte des FS Bayern jedoch das Feststellungsinteresse ausdrücklich bestreitet, wird dann das Fehlen des Feststellungsinteresses automatisch als unstreitig angenommen? Vielen Dank schon mal, M |
| |||
| AW: Feststellungsinteresse bei gleichzeitiger Anfechtung des Gebührenbescheids Ich verstehe Art. 26 bayPAG allenfalls als Formvorschrift zu Art. 25 bayPAG. Das öffentlich-rechtliche Verwahrungsverhältnis i.S.d. § 688 BGB ist ja gerade die Rechtsfolge aus der Sicherstellung. Andernfalls würde es doch keinen Sinn machen, nochmals zwischen Sicherstellung und Verwahrung zu unterscheiden. Ein berechtigtes Interesse des Klägers zum Rechtsschutz gegen die Sicherstellung kann sein: Rehablitiation, Genugtuung, Vorbeugung gegen Wiederholung gleichartigen Vorgehens, Grundlage von Schadensausgleichsforderungen, schließlich auch die rechtsstaatliche Kontrolle der Polizei im Allgemeininteresse, neuerdings auch die Formel vom tiefgreifenden Grundrechtseingriff (BVerfGE96, 27, 39), wobei bisher noch nicht festgestellt ist, dass bestimmte Eingriffe als nicht tiefgreifende Bagatell-Eingriffe einzustufen sind. |
| |||
| AW: Feststellungsinteresse bei gleichzeitiger Anfechtung des Gebührenbescheids Hi und Danke fürs Interesse. Die unterschiedlichen Fallkonstellationen, in denen ein Forsetzungsfeststellungsinteresse angenommen wird, sind mir schon klar und liegen in dem von mir genannten Fall auch grundsätzlich vor. Was ich mich allerdings frage ist, ob bei einem Nebeneinander von Feststellungsantrag bzgl. der polizeilichen Maßnahme und Anfechtungsantrag bzgl. des Kostenbescheides (der die Kosten der polizeilichen Maßnahme festlegt), das Feststellungsinteresse dann doch entfällt, weil die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme ja auch inzident bei der Prüfung der Anfechtungsvoraussetzungen geprüft würde und man ja sagen könnte.... wenn die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme bei der Prüfung der Anfechtung bzgl. des Kostenbescheids sowieso geprüft wird, worin besteht dann das rechtliche Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahme in einem eigenen Antrag? |
| |||
| AW: Feststellungsinteresse bei gleichzeitiger Anfechtung des Gebührenbescheids Ich muss kurz eine Verständnisfrage stellen. Wäre denn gegen den Kostenbescheid vor Klageerhebung nicht zuerst ein Widerspruchsverfahren durchzuführen? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Frist für das Zuschicken eines Gebührenbescheids | Straßenverkehrsrecht | 05.11.2009 14:14 |
| GKV bei gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung im Ausland | Sozialrecht | 27.02.2008 11:04 |
| GEZ: Verweigerung der Ausstellung eines Gebührenbescheids | Verwaltungsrecht / -prozeßrecht | 20.07.2007 13:01 |
| BFH: Doppelte Haushaltsführung bei gleichzeitiger Beschäftigung am Hauptwohnsitz | Nachrichten: Recht & Gesetz | 27.06.2007 11:39 |
| betriebsbedingte Kündigung während Krankheit bei gleichzeitiger Arbeitsplatzbesetzung | Arbeitsrecht | 12.01.2007 13:33 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios