Dies ist eine Diskussion zu Fernsehkrimi-Phrase: "Halten Sie sich zu unserer Verfügung." innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Fernsehkrimi-Phrase: "Halten Sie sich zu unserer Verfügung." Ist das tatsächlich möglich? Gehen die Rechte der Polizei so weit, dass sie so einfach ohne richterlichen Bechluss eine derartige Einschränkung der Bewegungsfreiheit veranlassen kann? Oder wie überhaupt ist der Satz "Halten Sie sich zu unserer Verfügung" zu verstehen? Ich bin juristischer Laie; sachkundige Antworten würden mich sehr interessieren. |
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| AW: Fernsehkrimi-Phrase: "Halten Sie sich zu unserer Verfügung." Mir ist keine Norm bekannt, die der Polizei so etwas erlaubt. Man möge mich eines Besseren belehren, wenn ich falsch liegen sollte. Auf jeden Fall solltest Du Dir eines merken: Deutsche Fernsehkrimis sind nicht von den heisigen Gerichtsprozessen inspiriert, sondern von den amerikanischen Fernsehkrimis.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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