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Fernsehkrimi-Phrase: "Halten Sie sich zu unserer Verfügung."

Dies ist eine Diskussion zu Fernsehkrimi-Phrase: "Halten Sie sich zu unserer Verfügung." innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 26.04.2009, 11:54
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Fernsehkrimi-Phrase: "Halten Sie sich zu unserer Verfügung."

Es passiert ja häufig in Fernsehkrimis, dass der ermittelnde Kommissar den im Titel genannten Satz ausspricht; oft noch verstärkt durch "Bis auf weiteres können Sie die Stadt nicht verlassen" osä.

Ist das tatsächlich möglich? Gehen die Rechte der Polizei so weit, dass sie so einfach ohne richterlichen Bechluss eine derartige Einschränkung der Bewegungsfreiheit veranlassen kann? Oder wie überhaupt ist der Satz "Halten Sie sich zu unserer Verfügung" zu verstehen?

Ich bin juristischer Laie; sachkundige Antworten würden mich sehr interessieren.
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Alt 26.04.2009, 12:15
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AW: Fernsehkrimi-Phrase: "Halten Sie sich zu unserer Verfügung."

Mir ist keine Norm bekannt, die der Polizei so etwas erlaubt. Man möge mich eines Besseren belehren, wenn ich falsch liegen sollte.

Auf jeden Fall solltest Du Dir eines merken: Deutsche Fernsehkrimis sind nicht von den heisigen Gerichtsprozessen inspiriert, sondern von den amerikanischen Fernsehkrimis.
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #3 (permalink)  
Alt 30.06.2009, 15:09
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AW: Fernsehkrimi-Phrase: "Halten Sie sich zu unserer Verfügung."

Ich habe meine alte Anfrage noch einmal nach vorne geholt, vielleicht hat jemand noch etwas beizutragen.
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