Dies ist eine Diskussion zu Falschalarm Kosten innerhalb des Forums Polizeirecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Frage 1: Wer muss diese Rechnung bezahlen? Die Besitzer des Hauses (während der Aktion nich vorort) oder Person x die den Alarm ausgelöst hat? Oder die Versicherung da ja aus versehen ein Schaden entstanden ist? Frage 2: Meines Wissens müsste man die Rechnung nur wegen §145 StGB ausgleichen. Doch da Person x weder absichtlich noch wissentlich den Knopf gedrückt und x zusätzlich auch noch Minderjährig und somit nur bedingt straf- und deliktsfähig ist, kann x sich weigern die Rechnung zu zahlen? |
| |||
| AW: Falschalarm Kosten Zitat:
Bitte ergänzen Sie den Sachverhalt mindestens mit der Beantwortung folgender offener Fragen. Wie stellt sich das Versehen dar? Wie genau löste die Person den Alarm aus? Wußte X, daß dort eine Alarmanlage vorhanden ist, wenn ja, wie diese auslöst? Wie alt genau ist X? Gehört X zum Betreiber der Alarmanlage (etwa: Familienmitglied)?
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
| |||
| AW: Falschalarm Kosten Zitat:
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
| |||
| AW: Falschalarm Kosten Ok Ergänzungen: x verwechselte den Alarm Knopf mit dem Lichtschalter (direkt daneben). x löste den Alarm aus, indem sie den viereckigen sonst nicht weiter gekennzeichneten Alarm Knopf drückte. x wusste nicht dass dort eine Alarm Anlage vorhanden war und auch nicht dass sie dadurch den Alarm ausgelöst hatte. x ist 14 Jahre alt. x ist kein Familienmitglied. x war berechtigt das Haus zu betreten. |
| |||
| AW: Falschalarm Kosten Da die 14jährige Person aus bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat (Licht-anschalten-wollen) und kein Vorsatz erkennbar ist, braucht diese Person keine Kosten für den Polizeieinsatz zu übernehmen. Wer die Kosten zu tragen hat, richtet sich nach Landesrecht. In einige Bundesländern sind Feuerwehr- und Polizeieinsätze bei Fehlalarmen kostenlos. In anderen Bundesländern werden die Kosten grundsätzlich dem Betreiber der Alarmanlage in Rechnung gestellt, es sei denn, jemand hat den Fehlalarm mutwillig ausgelöst. Dann muß dieser die Kosten übernehmen.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
| |||
| AW: Falschalarm Kosten Ok danke schonmal dafür. Informationen dazu wer die Kosten übernehmen muss, habe ich bis jetzt in den Gesetzen Bayerns nicht gefunden. Hat jemand von euch dazu noch mehr Informationen? Was ich noch gefunden habe: Zitat:
|
| |||
| AW: Falschalarm Kosten Gratuliere! Da weder Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Vortäsuchen vorliegt, ist der Polizeieinsatz in Bayern kostenfrei.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
| |||
| AW: Falschalarm Kosten wie bereits erwähnt wurde, ist das problem "privater alarmanlagen" in den bundesländern geregelt. in nrw z.b. durch erlass. dort sind polizeieinsätze bei fehlalarmen kostenpflichtig. in bayern ist es womöglich ähnlich. hier ein indiz: Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 22.08.2011 - 5 K 414/11.NW - VG Neustadt: Kioskbesitzer muss für Polizeieinsatz nach Fehlalarm bezahlen Aufbürden der Kosten für Fehlalarm auf Allgemeinheit sachlich nicht gerechtfertigt Dem Betreiber einer Alarmanlage, die dieser zum Schutz seines Kiosks installiert hat, können nach einem ausgelösten Fehlalarm die Kosten für den Polizeieinsatz auferlegt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. |
| |||
| AW: Falschalarm Kosten Da der Thread-Einsteller in Beitrag #6 zum Thema Nichtzutreffendes zitierte und ich mich ungeprüft seiner Meinung anschloß, kam es zu einer Falschbeurteilung des Sachverhalts. Richtig ist: Das 14jährige Mädchen als 'Verhaltshafterin' wird nicht zur Rechenschaft gezogen, da sie unbewußt handelte. Der Betreiber der Anlage als 'Zustandshafter' muß die Kosten des Polizeieinsatzes übernehmen. Siehe hierzu Art 10 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b) (Bayerisches) Kostengesetz - Sachliche Kostenfreiheit Kosten werden auch erhoben für Einsätze der Polizei auf Grund des Alarms einer Überfall- und Einbruchmeldeanlage; derartige Einsätze bleiben aber kostenfrei, wenn der Betreiber der Anlage nachweist, daß kein Falschalarm vorlag
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| falschalarm, kosten, minderjährig, polizeieinsatz |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Kosten | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 21.07.2011 18:27 |
| GV-Kosten! | Kostenrecht | 05.02.2009 16:43 |
| Kosten WAV | Kostenrecht | 07.08.2007 15:57 |
| Wann sind Kosten des RA erstattungsfähige Kosten ? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 06.03.2007 13:57 |
| RA-Kosten | Kostenrecht | 11.10.2006 15:24 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios