Dies ist eine Diskussion zu Erneute Zeugenvernehmung bei der Polizei innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Erneute Zeugenvernehmung bei der Polizei vorab ich hoffe, mein Beitrag ist im richtigen Unterforum gelandet. Wenn nicht bitte an die richtige Stelle verschrieben - ich bin neu hier. Nun zu meiner Frage. Vor einem halben Jahr war ein Zeuge geladen und hat ausgesagt, was er wusste. Nun ist er erneut vorgeladen und soll zusätzliche Fragen beantworten. Woran kann das liegen, dass er nochmal zur Polizei soll und wie kommen die Beamten darauf, dass er nach 6 Monaten noch was zur Tat weis ? Muss er erneut aussagen oder darf er nach den Belehrungen einfach sagen " Ich äußere mich zur Sache nicht" und dann Protokoll unterschreiben und gehen ? Hoffe ihr könnt mir bei diesem Fall weiterhelfen. lg vom Deutschen Geändert von DerDeutsche (13.12.2009 um 19:21 Uhr). |
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| AW: Erneute Zeugenvernehmung bei der Polizei ..zunächst sollten Sie sich an die Forenregeln halten, da die Ich-Form nicht den Regeln entspricht.
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Erneute Zeugenvernehmung bei der Polizei Eine polizeiliche Vorladung begründet keine Rechtspflicht zum Erscheinen. Jedoch trifft den Zeugen eine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage, zwar nicht vor der Polizei, aber spätestens in der Hauptverhandlung. Ein Recht, die Aussage zu verweigern, besteht für den Zeugen nur in den in §§ 52, 55 StPO genannten Fällen. |
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| AW: Erneute Zeugenvernehmung bei der Polizei ..... Berufung auf Gedächtnislücken,.. Verlust des Kurzzeitgedächtnisses, seit dem Fahrradsturz,...
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| AW: Erneute Zeugenvernehmung bei der Polizei Zitat:
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| AW: Erneute Zeugenvernehmung bei der Polizei Zitat:
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| AW: Erneute Zeugenvernehmung bei der Polizei Zitat:
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| AW: Erneute Zeugenvernehmung bei der Polizei Dann lass mich die Frage anders formulieren. Darf sich der Zeuge in Bezug auf eine Frage uneingeschränkt auf Nichtwissen berufen, selbst in Bezug auf Tatsachen oder Wahrnehmungen, die er wissen müsste? Z.B., um hierdurch unangenehme Fragen zu umgehen, oder sich seiner Pflicht zur Aussage zu entziehen. |
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| AW: Erneute Zeugenvernehmung bei der Polizei Zitat:
Selbstverständlich spielen da die unterschiedlichsten Faktoren der Zivilisation eine Rolle, z.B. wie übermäßiger Alkohol- und Drogengenuss, aber eben auch Unfälle. Mancher Beamter, Banker oder Politiker bis hin zum Minister zum Beispiel unterliegt insbesondere der Gefahr, ohne einer anatomischen und erkennbaren Situation,........ aber hierzu liegen keine offiziellen Studien vor. Hierzu § 258 StGB anzunehmen ist mehr als albern und spricht insbesondere für fiktive Fallkonstellationen von wenig juristischer Souveränität. Lg. aus München
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| AW: Erneute Zeugenvernehmung bei der Polizei Zitat:
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