Dies ist eine Diskussion zu Erhebung von Kosten für Amtshandlungen des Polizeivollzudienstes innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Erhebung von Kosten für Amtshandlungen des Polizeivollzudienstes Während die Gruppe Pasanten anspricht/anpöpelt und Karton anzündet, sitzt Person A einige Meter abseits und unterhält sich mit einer weiblichen Person. Nach kurzer Zeit trifft die Polizei ein und will die Ausweise kontrollieren. Person A war den ganzen Abend über nüchtern und unauffällig. Ein Polizist fordert Person A in rauem Ton dazu auf, den Ausweis zu zeigen. Person A ist genervt und fängt an mit dem Polizeibeamten zu diskutieren. Während der längeren Diskussion wird er mehrmals dazu aufgefordert den Ausweis zu zeigen. Nachdem er nach mehrmaliger Aufforderung den Ausweis noch nicht gezeigt hat, wird Person A von 2 Polizeibeamten mit Polizeigriff zum Auto gedrängt und grob auf die Motorhaube geschmissen. Person A gibt den Ausweis jetzt verweilig her. Person A wird weder beleidigend oder wehrt sich. Bei der Durchsuchung von Person A wird nichts verotenes gefunden. Dannach darf Person A gehen. Mehr als ein halbes jahr später (April`10) erhalten die Eltern der mittlerweile 17-jährige Person A einen Kostenbescheid von der Polizei. Es geht um "Erhebung von Kosten für Amtshandlungen des Polizeivollzudienstes". Die Eltern von Person A sollen für 2 Beamte für jeweils eine angefangene Stunde die Anwendung unmittelbaren Zwanges zahlen. 2*40 . Dazu kommen noch die Kosten für die Postzustellung. Insgesamt 83,45. Es kann innerhalb eines Monates Wiederspruch einlegen. Die Familie ist momentan nicht in der Lage die Kosten zu tragen. Person A kommt aus einer Hartz-4 Familie und bekommt selbst nur eine geringe Ausbildungsunterstützung. Hat Person A eine realistische Chance, von den Kosten befreit zu werden oder die Kosten mit Sozialstunden abarbeiten zu können? Wenn ja, sollte der Wiederspruch schriftlich oder mündlich eingelegt werden? Was muss bei der Argumentation berücksichtigt werden? |
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