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Erfassung von Hausverboten in Discotheken

Dies ist eine Diskussion zu Erfassung von Hausverboten in Discotheken innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2009, 14:53
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Erfassung von Hausverboten in Discotheken

Was ist zur erfassung eines Hausverbotes in Diskotheken rechtlich erlaubt?
Dürfen nur die Personalien festgehalten werden, oder auch Bilder der Person gemacht werden.
Ist es erlaubt eine Kopie des Personalausweises zu machen ?
Lg
Josiehund
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  #2 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 14:03
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AW: Erfassung von Hausverboten in Discotheken

Kommt ganz darauf an in wie weit etwas "der Besucher" sich hat zu schulden kommen lassen.

Generell ist es dem Besitzer erlaubt sich sein Publikum auszusuchen, dabei muss aber beachtet werden das es nicht zu ausgrenzungen von religiöser/EthnicherHerkunft etz.kommt.
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.

§ 127 Abs. 1 StPO
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen ......

Liegt keine Tat vor würde es mich interesieren warum der Betreiber den Personal-Ausweis haben wollte und warum sollte man den rausgeben, generell ist man nur Verpflichtet seinen "PerSo" gegenüber Behörden auszuhändigen(insofern nicht vorgefallen ist).

um mal zwei zu nennen : Polizei/Zoll

(nichtmal das Ordnungsamt ist befugt Daten zu erfassen, wenn nicht vorgefallen ist) eine rutiene mässige Kontrolle darf nur Polizei bzw. deren Behörden verlangen, dazu zählt nicht das Ordnungsamt.

Die aufnahme/erfassung von Personen bezogenen Daten ohne Grund ist ein verstoß gegen das "BundesDatenSchutzGesetz".

Was mich wieder zurück zu der Frage bringt, warum sollte man den PerSo aushändigen ?
__________________
------------------------------------------------------------------------
Recht haben oder Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen.

Alle meine Antworten sind reine subjektive Meinungen
- Ich distanziere mich hiermit von Fachwissen zu sprechen.
- Ich bin gerne bereit Wissen aufzunehmen und Meins zu teilen.

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Alt 27.01.2009, 15:12
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AW: Erfassung von Hausverboten in Discotheken

Naja, die Aushändigung des Persos wird ja in den meißten Discotheken mit dem Hausrecht am Einlass gerechtfertigt, was ja soweit auch ok ist...aber wenn man dann Hausverbot hat will man ja gar nicht mehr rein, brauch ergo auch seinen Perso nicht zeigen...und wie von g0dzilla schon deutlich gemacht, verstößt die Speicherung von Daten ohne Grund gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
__________________
*NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS*

"Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!"
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Alt 28.01.2009, 09:43
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AW: Erfassung von Hausverboten in Discotheken

Hallo,

wir möchten nur sicherstellen das unser Türsteherpersonal jeden Gast der bei uns Hausverbot bekommen hat erkennt.
Bei wechselnden Personal kann man leider nicht sicherstellen das jeder Türsteher auch jedes Hausverbot mitbekommt.
Grundsätzlich machen wir keine Einschränkung bei den Gästen.
Gäste die einmal durch Gewalt bei uns auffällig geworden sind, möchten wir allerdings nicht wieder sehen.
Selbst wenn das Hausverbot Polizeilich durchgeführt wird bekommt man nur die Personalien.
Diese helfen dem Türsteher der in der nächsten Nacht arbeitet aber nicht viel, da wir ja nicht von jedem Gast den Perso kontrollieren.

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