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Einstellung nach Bußgeldbescheid

Dies ist eine Diskussion zu Einstellung nach Bußgeldbescheid innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 13.08.2011, 17:15
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Einstellung nach Bußgeldbescheid

Hallo Ihr,

ich weiß nicht, ob dieses das richtige Unterforum ist. Es geht um eine OWi; wenn mich jemand verschieben möchte (StR? VerwR?), dann nur zu.

Mal angenommen, es wäre gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt X Widerspruch eingelegt worden. Anschließend kommt ein Schreiben von der Stadt: ... wird das Verfahren eingestellt. Sonst nix. Keine Begründung, kein §, keine Kostenentscheidung, kein Wort zum Bescheid.

Ist der jetzt zurückgenommen? Muss eine Kostenentscheidung beantragt werden? Bei der Stadt?

Kennt sich jemand damit aus? Ihr merkt shcon- ich nicht.

Dank und Grüße
Lore
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  #2 (permalink)  
Alt 13.08.2011, 23:50
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AW: Einstellung nach Bußgeldbescheid

Eingestellt heißt eingestellt. Das heißt, dass weder Kosten für diesen Bußgeldbescheid erhoben werden, noch die OWi nicht weiter verfolgt wird.
__________________
ET TU, BRUTE?
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bußgeldbescheid, einstellung

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