Dies ist eine Diskussion zu Einsatzfahrt Polizei innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Einsatzfahrt Polizei Auf meinem Lieblingspolizeiforum wird wieder ein Unrecht als Richtig darsgestellt. |
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| AW: Einsatzfahrt Polizei Zitat:
Wo bitte sehen Sie hier denn irgendwo "ein Unrecht", das als "richtig dargestellt" wird? Ich sehe hier nur einen Polizeibeamten (anscheinend von einer Autobahnpolizeidienststelle), der offensichtlich über ein recht ordentliches Fahrvermögen für Einsatzfahrten mit Sonderrechten verfügt, und eine bemerkenswerte große Zahl von Autofahrern, die das mit der "Gasse für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge" erheblich besser hinbekommen als ich es ihnen zugetraut hätte... Letzteres hat mich angenehm überrascht.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Einsatzfahrt Polizei Ist Filmen erlaubt? Ist das Standstreifenfahren erlaubt? Ist das Rückwärtsfahren erlaubt? |
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| AW: Einsatzfahrt Polizei ![]() Und was ist mit rechts überholen, Missachtung Rechtsfahrgebot,...Aber die Frage ist von Dir nicht ernst gemeint, oder? Die Antwort würdest Du jedenfalls in § 35 StVO finden. |
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| AW: Einsatzfahrt Polizei Ja, das waren auch aus meiner Sicht die einzig richtigen Antworten zu dem zusammengeschnittenen Video mehrerer Einsatzfahrten. Vereinzelt könnte eventuell die Geschwindigkeit in der (verblüffend funktionierenden) Rettungsgasse leicht zu hoch gewesen sein (wegen teilweise erheblicher Enge), das fällt aber nicht wirklich in´s Gewicht. Wir wissen ja, dass unsere Jungs von der Highway Patrol mitunter auch gern ´mal ein wenig den Sheriff zeigen, aber vorliegend waren sämtliche Fahrtbestandteile im Rahmen eines "Wege- und Sonderrechts"- Eisatzes leicht zu rechtfertigen. Auch das Rückwärtsfahren, denn offenbar schien der Kollege an der betreffenden Stelle ausgestiegenerweise igendwas zu tun gehabt haben, wo er ohne die paar Hundert Meter rückwärts nicht so schnell hingekommen wäre. Und die Nutzung des Standstreifens war überwiegend gerchtfertigt durch die oftmals noch nicht vorhandene Rettungsgasse oder ungünstige Geschwindigkeitsverhältnisse. Anders wär´s gewesen, wenn die Beamten ganz offensichtlich ohne jede Notwendigkeit sich regelwidrig verhalten hätten -- dann greifen nämlich die Sonderrechte - trotz Wegerechten - NICHT ("...soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist..."; 35 I; genauso wie bei den "gelbe- Blinklicht"- nur-Sonderrechts- Leuten; 35 VI). Dass natürlich auf Einsatzfahrten auch ´mal kleinere Fehlentscheidungen getroffen werden, ist naheliegend und dürfte noch verständlich / nicht vorwerfbar sein (entbindet gleichwohl nicht von der erhöhten Haftung im Schadenfalle).
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Einsatzfahrt Polizei Man kennt doch den Bernd... ärgerlich, wie sehr die Fahrer teilweise pennen. Und dass viele erst einmal auf die Bremse treten, bevor sie die Spur wechseln. Danke, Bernd! Jetzt weiß ich, warum die das bei mir auch immer machen. Die Kosten für das Blaulicht hätte ich mir wohl doch lieber gespart.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| Sonderwegerechte dürfen nur unter Berücksichtigung der Sicherheit stattfinden. Es gibt Grenzen für die Einsatzfahrten, die hier wohl deutlich überschritten sind, weil ein Cop mal wieder wilde Sau macht. Tja und dann so dämlich sein und das ins Internet stellen. Ist nicht erlaubt wegen Beamtenrecht. Ich hoffe, dass der schön ein Disziplinarverfahren kriegt. |
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| AW: Einsatzfahrt Polizei Zitat:
Solche Leute wie Du sind doch die ersten die plärren weil die Polizei nicht fünf Sekunden nach dem Anruf da sind, wenn sie ein Problem haben. Am Besten vergisst Du die 110 komplett, wenn DU mal Hilfe brauchst, dann rufst Du sicher Deinen Bäcker an oder den Schneider, keinesfalls die böse, böse Polizei!
__________________ Zitat:
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| AW: Einsatzfahrt Polizei Was bringt es wenn sie nicht ankommen oder einen weiteren Unfall mit verletzten und toten provozieren? |
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| AW: Einsatzfahrt Polizei Zitat:
__________________ Zitat:
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