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Eingriffsrecht Sachverhalt

Dies ist eine Diskussion zu Eingriffsrecht Sachverhalt innerhalb des Forums Polizeirecht

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  • 1 Post By 1udex

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  #1 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 11:05
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Lightbulb Eingriffsrecht Sachverhalt

Hallo liebe Forummitglieder,

folgender Sachverhalt: Die Polizei wird mitten in der Nacht zu einer Partygerufen, weil sich Anwohner beschwert haben , dass die Musik dort zu laut ist. Als die Polizei vor Ort eintrifft fordert sie den Veranstalter auf die Musik leiser zu drehen.

Aufgabe: prüfen ob die Polizei hier zuständig ist.


Im Prüfungsschema bin ich bei der Formellen Rechtmäßigkeit, Zuständigkeit.

Eine profane Frage: Welche Rechtsgüter sind hier hier betroffen. Die Inividuellen, die kollegtiven oder die objektiv gültige Rechtsordnung?

Vielen Dank
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Alt 07.01.2012, 18:53
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AW: Eingriffsrecht Sachverhalt

Öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung
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Alt 15.01.2012, 23:03
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AW: Eingriffsrecht Sachverhalt

Vorliegend kommen eine Beeinträchtigung der objektiven Rechtsordnung, aber auch der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen in Betracht. Durch den Lärm werden die Nachbarn ja in ihrer Nachtruhe gestört und damit in ihrer körperlichen Integrität (§223 StGB) beeinträchtigt. Außerdem verwirklicht der Verhaltensverantwortlicher (Partygeber) den Ordnungswidrigkeitstatbestand des §117 OWiG als Bestandteil der objektiven Rechtsordnung. Dadurch war hier die öffentliche Sicherheit betroffen.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 13:48
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AW: Eingriffsrecht Sachverhalt

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