Dies ist eine Diskussion zu Eingriff in das Recht auf inf. Selbstbestimmung durch eine PVO innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Eingriff in das Recht auf inf. Selbstbestimmung durch eine PVO Ich habe momentan zwei "kleine" Probleme bzgl. einer PVO. Kurz gesagt, geht es im Fall darum, dass eine PVO erlassen wird, die die Einwohner eines Sondergebietes ua dazu auffordert, Listen über ihre privaten und geschäftlichen Besucher zu führen, um diese dann der Polizei zu übergeben. Normenkontrolle nach §47 VwGO: Bzgl. der Antragsbefugnis: Rechtsverletzung: informationelle Selbstbestimmung? Materiell: Grundrechtseingriff prinzipiell wohl gerechtfertigt durch §26 PolG BW (Personenfestsstellung)... Allerdings wird hier ja die Personenfeststellung nicht durch die Polizei selbst gemacht, sondern durch Dritte. Meine Frage ist also, ob das so ohne weiteres geht?! Es geht mir hier noch nicht um datenschutzrechtl. Gründe, sondern lediglich darum, ob Dritte überhaupt eine Personenfeststellung durchführen können. (Dies natürlich nur auf ihrem Grund und Boden!) Das zweite Problem resultiert dann aus der Annahme dass Dritte dies dürfen: Ein Verstoß gegen §26 wäre somit erst einmal nicht ersichtlich, allerdings verstößt die Maßnahme nach §5 II gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot (warum das so ist, spielt hier keine Rolle). Meine Frage ist nun, ob hier jetzt das Recht auf inf. Selbstbestimmung verletzt wurde, oder lediglich eine Verletzung von §5 II PolG BW vorliegt?! (Habe mir Grundrechte nie angeschaut, daher das Unwissen) Kurz gesagt: Wenn ich eine Verletzung eines Grundrechts prüfe und feststelle dass eine gesetzl. Norm einen Eingriff erlaubt, diese Norm allerdings verletzt wird (oder wie hier: die Maßnahme gegen eine ganz andere Norm verstößt), liegt dann eine Grundrechtsverletzung, oder lediglich ein Verstoß gegen die Norm vor? Ich wäre um Hilfe sehr dankbar danke |
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