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Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt

Dies ist eine Diskussion zu Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 11.06.2010, 11:23
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Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt

Es geht um folgenden fiktiven Fall:

Die Polizei wird aufgrund einer Ruhestörung zu einer Wohnung gerufen. Sie klingelt und teilt den Sachverhalt mit und bittet darauf in die Wohnung einzudringen. Daraufhin teilt ihnen Person A mit, dass sie ohne Durchsungsbefehl nicht hinnein dürfen. Polizeibeamter B stellt darauf hin den Fuß in die Tür und halt A das Pfefferspray ins Gesicht. Danach kommen sie mit erhobenen Pfefferspray in die Wohnung und nehmen von B die Personalien auf und teilen mit, dass sie B anzeigen werden falls irgendwelche Beschwerden bezülich ihrers Pfefferspray einsatzes gemacht werden.



Wäre die Polizei im Recht? Dürfte sie in die Wohnung eindringen?

Hätte man Chancen sie anzuzeigen`?
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Alt 11.06.2010, 12:10
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AW: Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt

Klar ausgedrückt ist anders. Es scheint aber eh nicht viel passiert zu sein. Am besten einfach vergessen und beim nächsten Mal benehmen.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.06.2010, 13:45
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AW: Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt

Zitat:
Zitat von Blademaster Beitrag anzeigen
Daraufhin teilt ihnen Person A mit, dass sie ohne Durchsungsbefehl nicht hinnein dürfen.
Bissi weniger TV Krimis gucken!
Außerdem gibt es in Deutschland keine Durchsuchungsbefehle und bei Gefahr im Verzug braucht es gar nix (nur mal so am Rande bemerkt)
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Zitat:
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  #4 (permalink)  
Alt 11.06.2010, 14:02
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AW: Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt

Na, was war denn in der Wohnung los? Gebrüll, Geschrei, und die Nachbarn mussten befürchten, dass da jemand auf seine Frau losgeht oder sich selbst etwas antut?
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.06.2010, 19:45
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AW: Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt

Zitat:
Zitat von Blademaster Beitrag anzeigen
Es geht um folgenden fiktiven Fall:

Die Polizei wird aufgrund einer Ruhestörung zu einer Wohnung gerufen. Sie klingelt und teilt den Sachverhalt mit und bittet darauf in die Wohnung einzudringen. Daraufhin teilt ihnen Person A mit, dass sie ohne Durchsungsbefehl nicht hinnein dürfen. Polizeibeamter B stellt darauf hin den Fuß in die Tür und halt A das Pfefferspray ins Gesicht. Danach kommen sie mit erhobenen Pfefferspray in die Wohnung und nehmen von B die Personalien auf und teilen mit, dass sie B anzeigen werden falls irgendwelche Beschwerden bezülich ihrers Pfefferspray einsatzes gemacht werden.



Wäre die Polizei im Recht? Dürfte sie in die Wohnung eindringen?

Hätte man Chancen sie anzuzeigen`?
In Niedersachsen berechtigen aus der Wohnung drigende, erhebliche Schallemissionen die Polizei, eben diese Wohnung auch gegen den Willen des Grundrechtinhabers zu betreten (§ 24 (II) Nr. 4 NdsSOG).

Verlegt dieser ihr dann den Weg, so darf Zwang angewandt werden. Ob hier das Pfefferspray eine Verhältnismäßigkeitsprüfung "überleben" würde, sei dahingestellt. Dazu ist der genaue Sitiationsverlauf zu oberflächlich dargestellt.

Mithin war die Polizei berechtigt in die Wohnung einzudringen. Ob bezüglich des Pfeffersprays "Recht" herrscht kann fraglich sein.

Jedoch: Eine Anzeigedrohung für den Beschwerdefall zu äußern stellt m. E. eine Nötigung dar, für die es keinerlei Rechtsgrundlage gibt.
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Alt 14.06.2010, 12:34
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AW: Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Bissi weniger TV Krimis gucken
Gerade in den TV-Krimis wird ja gelehrt (das kann man so formulieren), dass man als "anständiger Bürger" geradezu moralisch verpflichtet ist, die Polizei in seine Wohnung eindringen zu lassen, ohne Fragen nach der rechtlichen Grundlage zu stellen.

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Außerdem gibt es in Deutschland keine Durchsuchungsbefehle
Nein, aber es gibt einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, den die Polizei im Prinzip vorweisen müsste.

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
und bei Gefahr im Verzug braucht es gar nix (nur mal so am Rande bemerkt)
Welche Gefahr kann denn bei nächtlicher Ruhestörung im Verzug sein?
Im beschriebenen Fall hätte die Polizei den Wohnungsinhaber einfach auf seinen Irrtum (bzgl. des Durchsuchungsbefehls) aufmerksam machen und ihm die rechtliche Lage erklären können (wenn die Polizeiaktion denn rechtens war, was in meinen Augen schon nicht mehr rechtsstaatlich wäre); die Bedrohung mit Pfefferspray ist eine unverhältnismäßige Überreaktion.
"Gefahr im Verzug" ist so ein Gummiparagraph, mit dem praktisch jede Form der Intervention möglich ist.

Dies ist meine Ansicht als juristischer Laie. Ich beobachte schon seit einiger Zeit mit Besorgnis den schleichenden Übergang in den Polizeitstaat.
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  #7 (permalink)  
Alt 14.06.2010, 13:14
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AW: Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt

Zitat:
Zitat von Nowhere man Beitrag anzeigen
Gerade in den TV-Krimis wird ja gelehrt (das kann man so formulieren), dass man als "anständiger Bürger" geradezu moralisch verpflichtet ist, die Polizei in seine Wohnung eindringen zu lassen, ohne Fragen nach der rechtlichen Grundlage zu stellen.
Deswegen ja: weniger Krimis gucken!

Zitat:
Nein, aber es gibt einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, den die Polizei im Prinzip vorweisen müsste.
Wenn nicht vielleicht gerade Gefahr im Verzug ist.

Zitat:
Welche Gefahr kann denn bei nächtlicher Ruhestörung im Verzug sein?
Wenn da ein paar Besoffene einen Riesenterz veranstalten und dann einer lallend der Polizei gegenübersteht "Du kommst hier net rein!"? Es reicht völlig aus, wenn die Beamten z.B. einen Verdacht auf Drogenkonsum haben.

Zitat:
die Bedrohung mit Pfefferspray ist eine unverhältnismäßige Überreaktion.
Kann man ohne nähere Kenntnis der Umstände nicht beurteilen. Pfefferspray ist aber ein relativ mildes Mittel, das sei schon mal gesagt. Und zum Einsatz ist es ja gar nicht gekommen. Den Beamten muss doch das Recht zugestanden werden sich selbst zu schützen.
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  #8 (permalink)  
Alt 14.06.2010, 13:29
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AW: Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt

Zitat:
Zitat von Nowhere man Beitrag anzeigen
Welche Gefahr kann denn bei nächtlicher Ruhestörung im Verzug sein?
Das kommt auf die Art der nächtlichen Ruhestörung an. Bei der letzten die ich erlebt hab endete es damit, dass der Nachbar seine Frau in ein Regal geworfen hat. Sollte es sich also um Ruhestörung durch einen Streit gehandelt haben, so wäre es legitim, dass die Polizei sich überzeugen will, dass es allen gut geht. Dafür müsste der Threadersteller aber erst mal klarer ausdrücken.
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  #9 (permalink)  
Alt 15.06.2010, 10:44
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AW: Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Wenn da ein paar Besoffene einen Riesenterz veranstalten und dann einer lallend der Polizei gegenübersteht "Du kommst hier net rein!"? Es reicht völlig aus, wenn die Beamten z.B. einen Verdacht auf Drogenkonsum haben.
Genau das meine ich mit Gummiparagraph
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  #10 (permalink)  
Alt 15.06.2010, 11:21
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Zitat:
Zitat von Nowhere man Beitrag anzeigen
Genau das meine ich mit Gummiparagraph
Ja, ist auch so. Im Zweifel gehe ich davon aus, dass die Beamten auch nachträglich immer einen Rechtfertigungsgrund vorbringen können: ob das aggressive Verhalten, die geröteten Augen oder der seltsame Geruch. Auch Schreie, Hinweise der Nachbarn etc.
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