Dies ist eine Diskussion zu Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt Die Polizei wird aufgrund einer Ruhestörung zu einer Wohnung gerufen. Sie klingelt und teilt den Sachverhalt mit und bittet darauf in die Wohnung einzudringen. Daraufhin teilt ihnen Person A mit, dass sie ohne Durchsungsbefehl nicht hinnein dürfen. Polizeibeamter B stellt darauf hin den Fuß in die Tür und halt A das Pfefferspray ins Gesicht. Danach kommen sie mit erhobenen Pfefferspray in die Wohnung und nehmen von B die Personalien auf und teilen mit, dass sie B anzeigen werden falls irgendwelche Beschwerden bezülich ihrers Pfefferspray einsatzes gemacht werden. Wäre die Polizei im Recht? Dürfte sie in die Wohnung eindringen? Hätte man Chancen sie anzuzeigen`? |
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| AW: Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt Klar ausgedrückt ist anders. Es scheint aber eh nicht viel passiert zu sein. Am besten einfach vergessen und beim nächsten Mal benehmen.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt Zitat:
Außerdem gibt es in Deutschland keine Durchsuchungsbefehle und bei Gefahr im Verzug braucht es gar nix (nur mal so am Rande bemerkt)
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| AW: Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt Na, was war denn in der Wohnung los? Gebrüll, Geschrei, und die Nachbarn mussten befürchten, dass da jemand auf seine Frau losgeht oder sich selbst etwas antut?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt Zitat:
Verlegt dieser ihr dann den Weg, so darf Zwang angewandt werden. Ob hier das Pfefferspray eine Verhältnismäßigkeitsprüfung "überleben" würde, sei dahingestellt. Dazu ist der genaue Sitiationsverlauf zu oberflächlich dargestellt. Mithin war die Polizei berechtigt in die Wohnung einzudringen. Ob bezüglich des Pfeffersprays "Recht" herrscht kann fraglich sein. Jedoch: Eine Anzeigedrohung für den Beschwerdefall zu äußern stellt m. E. eine Nötigung dar, für die es keinerlei Rechtsgrundlage gibt. |
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| AW: Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt Gerade in den TV-Krimis wird ja gelehrt (das kann man so formulieren), dass man als "anständiger Bürger" geradezu moralisch verpflichtet ist, die Polizei in seine Wohnung eindringen zu lassen, ohne Fragen nach der rechtlichen Grundlage zu stellen. Nein, aber es gibt einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, den die Polizei im Prinzip vorweisen müsste. Welche Gefahr kann denn bei nächtlicher Ruhestörung im Verzug sein? Im beschriebenen Fall hätte die Polizei den Wohnungsinhaber einfach auf seinen Irrtum (bzgl. des Durchsuchungsbefehls) aufmerksam machen und ihm die rechtliche Lage erklären können (wenn die Polizeiaktion denn rechtens war, was in meinen Augen schon nicht mehr rechtsstaatlich wäre); die Bedrohung mit Pfefferspray ist eine unverhältnismäßige Überreaktion. "Gefahr im Verzug" ist so ein Gummiparagraph, mit dem praktisch jede Form der Intervention möglich ist. Dies ist meine Ansicht als juristischer Laie. Ich beobachte schon seit einiger Zeit mit Besorgnis den schleichenden Übergang in den Polizeitstaat. |
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| AW: Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt Zitat:
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__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt Das kommt auf die Art der nächtlichen Ruhestörung an. Bei der letzten die ich erlebt hab endete es damit, dass der Nachbar seine Frau in ein Regal geworfen hat. Sollte es sich also um Ruhestörung durch einen Streit gehandelt haben, so wäre es legitim, dass die Polizei sich überzeugen will, dass es allen gut geht. Dafür müsste der Threadersteller aber erst mal klarer ausdrücken.
__________________ Zitat:
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| AW: Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt Genau das meine ich mit Gummiparagraph |
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| AW: Eindringen in Wohnung mit Waffengewalt Ja, ist auch so. Im Zweifel gehe ich davon aus, dass die Beamten auch nachträglich immer einen Rechtfertigungsgrund vorbringen können: ob das aggressive Verhalten, die geröteten Augen oder der seltsame Geruch. Auch Schreie, Hinweise der Nachbarn etc.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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