Dies ist eine Diskussion zu Drogenanzeige innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Drogenanzeige Ist es möglich anonym eine Person anzuzeigen, die auf der Arbeit mit Drogen dealt und sie konsumiert und somit im Rausch bzw. zugedröhnt ist? Wenn ja wo? Bringt dies etwas oder verläuft es sich da im Sand? (Sorry wenn die Frage nicht ganz so ins Thema passt) ![]() LG Thunderbird |
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| AW: Drogenanzeige Natürlich kann man das machen. Den Hinweis könnte man schriftlich oder telefonisch bei der Polizei abgeben. Ob dann dabei etwas herauskommt, kann nicht sicher gesagt werden. |
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| AW: Drogenanzeige Ja man kann es machen und die polizei wird auch höchstwahrscheinlich dem anch gehn, aber sie müssen was finden. und nebenbei... kümmer dich mal um deine sache oder ist dein eigenes leben nicht interessant genug?
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| AW: Drogenanzeige Zitat:
PS: Ach, Du bist nur eine Linkschleuder. Bist gemeldet. Aber verrat mir noch schnell, wieviel Geld man für den Link kriegt oder fürs Anklicken.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Drogenanzeige Zitat:
Das ist völliger Blödsinn von 'argument'. Näheres zum Umgang mit anonymen Anzeigen siehe diesen Thread: Pseudonymanzeige und Anonymanzeige Allerdings, wie Humungus schon schrieb, ist 'argument' eine Linkschleuder. Er hat eine Signatur im Link. Sicherlich bekommt 'argument' bei jedem Klick auf diesen in seiner Sigantur eingebauten Link nur ein paar Cent. ![]() Es gibt hier bei Juraforum 'Allgemeine Nutzungshinweise für das Portal JuraForum.de'. Dort steht unter Pkt. 5.6: 'Ihre Signatur darf keine Werbung und Links enthalten.'
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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| AW: Drogenanzeige Zitat:
Man könnte auch dem Vorgesetzten oder Arbeitgeber davon erzählen. Schon der Verdacht einer Straftat kann u.U. geeignet sein dem AN fristlos zu kündigen. Wird der AN von Kollegen oder Vorgesetztem auf frischer Tat ertappt, so kann man sicherlich auch die Polizei hinzuziehen, die dann ermittelt. Zeugen sind dann auch vorhanden. Warum man unbedingt anonym anzeigen will kann ich nicht nachvollziehen. Man sollte schon dazu stehen, wenn man jemanden bei der Polizei anzeigt, finde ich.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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