Dies ist eine Diskussion zu Diskriminierung oder Zulässig ? innerhalb des Forums Polizeirecht
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| ich habe eine Frage. Mal angenommen ein Polizeibeamter muss in einer Sache ermitteln. Dieser hat dann eine Person im Verdacht und begründet seinen Verdacht damit, dass die ermittelte Person aufgrund seiner ethnischen Herkunft als Täter in Frage kommt. Er schreibt dieses sogar in die Akte und unterzeichnet seine Zeilen mit eigenen Namen. Kann man sowas schon als Diskriminierung werten ? Also z.B. Bei der ermittelten Person handelt es sich um einen Chinesen. Daher gibt es keinen vernünftigen Zweifel an seiner Täterschaft. Sein Motiv ist in seinen Wurzeln (Chinese)zu suchen und seinen Hass auf das japanische Volk, welches das chinesische Volk jahrelang unterdrückte. Ist so etwas legitim ? Ps. Ich bin weder Chinese noch Japaner. Das Beispiel ist fiktiv genau wie es die Regeln verlangen Vielen Dank und bin gespannt auf die Antworten |
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| AW: Diskriminierung oder Zulässig ? Um was für eine Tat handelt es sich denn? Ergibt sich vielleicht aufgrund Zeugenaussagen oder anderer Ermittlungen der Verdacht darauf, der Täter könnte einer bestimmten Ethnie angehören? |
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| AW: Diskriminierung oder Zulässig ? Sagen wir mal so. In der ganzen Angelegenheit geht es darum, dass der Chinese seinen Hass im Internet ausgedrückt haben soll. In dem vom mir angeführten Beispiel wurde sogar mit einem a) forensischen Schriftgutachten und b) Durch einen unabhängigen Gutachter für IT festgestellt, dass die Ermittlungen unmöglich auf die ermittelte Person zutrifft. Natürlich erfolgte ein Freispruch für Chinesen. Aber ein Beigeschmack bliebt schon zumal der Chinese in seiner Abteilung blamiert wurde und seinen Job verlor wie es unter Chinesen eben so üblich ist |
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| AW: Diskriminierung oder Zulässig ? Zitat:
- es wird Hass auf puertoricanische Bananenzüchter ausgesprochen: es wäre merkwürdig, wenn ein Chinese verdächtigt wird - es wird Hass auf chinesische Freiheitsdemonstranten ausgedrückt. Hier würde ich sagen, dass ein Chinese eher verdächtig ist.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Diskriminierung oder Zulässig ? Also. Der Chinese liest im Internet einen Artikel von seinem Arbeitsrechner während einer Pause. In dem Artikel geht es um die Besetzung Chinas durch die Japaner. Der Chinese nutzt die Kommentarfunktion der Internetseite und hinterlässt die IP des Netzwerkes, an dem jedoch viele tausend Rechner der Firma angeschlossen sind. Er schreibt einen völlig anderen Kommentar und das 30 Minuten früher als der, der Ihm später angedichtet wird. Zu der Zeit, als der wirklich Hass ausdrückende Kommentar verschickt wurde, war der Rechner des Chinesen nachweislich 12 Minuten vorher inaktiv und wurde erst 22 Minuten nach der hasspedigenden Aussage auf der Internetseite aktiviert. Den Ermittlern passte es aber so gut ins Bild, dass die Ermittelte Person Chinese ist, dass sie die Ermittlungen aufrecht erhielten und erst im Prozess durch zwei Gutachter eines Besseren belehrt wurden. |
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| AW: Diskriminierung oder Zulässig ? Na gut. Es weiß wohl doch keiner so gut bescheid. Aber würdet ihr besagtem Chinesen raten, wenn er rechtliche MIttel einlegen will eine Klage einzureichen oder eher zur Dienstaufsichtsbeschwerde. Ich habe oft gelesen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde verlaufe sich immer im Sande... |
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