Dies ist eine Diskussion zu Die Grenze zur Willkür innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Die Grenze zur Willkür Dort verlangen die Beamten vom Fahrer A Führerschein, Fahrzeugpapiere und Personalausweis, auch vom Beifahrer B wird der Personalausweis verlangt. Die Beamten kommen zurück, der Beifahrer wird auch zum Aussteigen aufgefordert und ein Polizist teilt ihm mit, dass er ihn durchsuchen möchte. Darauf hin fragt der Beifahrer B, was der Grund dafür sei. Der Polizist gibt zur Antwort: Ich darf Sie durchsuchen! Trotz mehrfacher Nachfrage gibt er keine andere Antwort. Beide Monteure werden durchsucht, danach durchsuchen die Beamten das Firmenfahrzeug. Auch hier werden sie nochmals nach dem Grund für dieses Vorgehen gefragt, die Antwort lautet wieder, die Polizei dürfe das, ohne weitere Begründung. Gefunden wird nichts, die beiden Monteure dürfen ihre Fahrt fortsetzen, ohne eine Erklärung für dieses doch erheblich in die Privatsphäre eingreifende Vorgehen. War das Vorgehen der Polizei rechtmäßig oder unverhältnismäßige und willkürliche Kompetenzüberschreitung? Welche Möglichkeiten hat der Bürger, den Grund für solches Vorgehen zu erfahren? Klartext |
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| AW: Die Grenze zur Willkür Nur mal ein Beispiel: Die Polizei fahndet nach einem illegalen Waffentransport. Sie durchsucht A und B und teilt ihnen den Grund mit. An nächsten Autohof trinken A und B eine Tasse Kaffee und erzählen den anderen Gästen von der Fahndung. Ein Waffenhändler hört dies zufällig und kann seine Kumpanen per Handy warnen. Das kann doch nicht sein?
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Die Grenze zur Willkür Zitat:
Sind die Polizisten berechtigt, unbescholtene Bürger ohne Angabe von Gründen zu durchsuchen? Das ist die Frage. Als Bürger eines Rechtsstaates erwarte ich, einen solchen nicht unerheblichen Eingriff in meine Privatsphäre begründet zu bekommen. Abgesehen davon erzählen A und B den anderen Gästen auch so von der Kontrolle, die grundlos stattfand. Der zuhörende Waffenhändler warnt darauf hin seine Kumpane sowieso per Handy. Tut mir leid, aber diese Antwort war nicht zufriedenstellend. Darf die Polizei bei einer einfachen, verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle willkürlich und ohne Angabe von Gründen Personen und Fahrzeuge durchsuchen? Das grenzt dann wohl schon an Verhältnisse in einem Polizeistaat. klartext |
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| AW: Die Grenze zur Willkür Siehe z.B. Bayerisches Polizeiaufgabengesetz: Zur Identitätsfeststellung: Zitat:
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| AW: Die Grenze zur Willkür Zitat:
Ich persönlich wünsche mir manchmal etwas mehr Polizei im öffentlichen Raum.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Die Grenze zur Willkür Zitat:
Die Identitätsfeststellung als solche wird nicht beanstandet, das dürfte selbstverständliche Polizeiaufgabe sein, nachdem es eine rechtliche Grundlage zur Verkehrsüberwachung und verdachtsunabhängiger Personenkontrolle gibt. Die Rechtfertigung der Durchsuchung von Personen würde sich in diesem Fall also nur aus Art.21 Abs.1 Nr. 3 ergeben, der sich auf die Situation in Art.13 Abs.1 Nr.5 bezieht, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Dort steht weiter auch, dass solche Kontrollen und damit wohl auch die daraus abgeleitete Durchsuchung nach Art.21 "...zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze oder des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität" erlaubt sind. Für eine solche Annahme gab es aber bei den Monteuren, die im Auftrag der Firma mit dem Firmentransporter unterwegs waren und sämtliche Papiere korrekt mit sich führten und aushändigten, keinen konkreten Anlaß. Diese Rechtsgrundlage wurde von den Beamten trotz mehrfacher Nachfrage auch nicht genannt. Somit steht weiterhin für mich die Frage im Raum, ob diese Durchsuchung rechtmäßig war oder willkürlich vorgenommen wurde. Mit anderen Worten " Ist es nach deutschem, bzw. württembergischem Polizeirecht möglich, dass Bürger, deren Reisegrund offensichtlich ist, die sich korrekt ausweisen und in keinster Weise auffällig waren, ohne Nennung konkreter Verdachtsmomente einer Personen- und Fahrzeugdurchsuchung zu unterziehen?" Auch wenn es das bayrische Aufgabengesetz ist, gehe ich mal davon aus, dass es wohl gleichlautende Befugnisse im württembergischen gibt, denn dort waren die Monteure ja unterwegs. @Remby Die persönlichen Wünsche Einzelner mögen weitgehend von subjektiven Vorstellungen und Vorlieben geprägt sein. Das Problem des Widerspruchs von Sicherheit und Freiheit wird m.E. heutzutage sicher erheblich durch Medien, aber auch durch vorhandene Machtansprüche der Institutionen oftmals unverhältnismäßig polarisiert, um Bürgerrechte einschränken zu können. Davor sollte ein Rechtsstaat wachsam sein, der Übergang in den Polizeistaat kann sich schleichend vollziehen, deshalb Bürger seid wachsam und wehret den Anfängen. Das ist allerdings kein Argument gegen mehr Polizei im öffentlichen Raum. Dies wäre in der Tat der Sicherheit zuträglich und zu wünschen, vor allem dann, wenn der Rechtsstaat deren Befugnis in klarer Abwägung zu Freiheits- und Bürgerrechten eindeutig festgelegt hat. klartext |
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| AW: Die Grenze zur Willkür @klartext Ich bin völlig Ihrer Ansicht (als Nichtjurist kann ich auch nicht juristisch argumentieren); ich finde es auch bedenklich, dass unter dem Deckmantel der Verbrechensbekämpfung die Bürgerrechte immer mehr eingeschränkt werden und der Polizei immer mehr Macht zugebilligt wird. Wischi-Waschi-Begriffe (Anfangsverdacht, Gefahr im Verzug...) und Ausdehnnug der "Gefahrenszonen" erlauben der Polizei heute, praktisch unbeschränkt Personen zu durchsuchen - was, wie Sie sehr richtig festgestellt haben, einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Ich sehe ebenfalls die Gefahr eines schleichenden Übergangs in den Polizeistaat. Auch in den deutschen Fernsehkrimis (von den amerikanischen ganz zu schweigen) wird den Bürgern eingeredet, dass die Polizei mehr Macht braucht. Gesetzesübertretungen durch Polizeibeamte werden immer öfter als legitimes Ermittlungsmittel dargestellt; und die Polizisten übertreten auch häufig (mal salopp-schelmisch, mal brutal) ihre Dienstvorschriften. Sprüche wie "Wenn Sie nichts zu verbergen haben, macht es Ihnen ja nichts aus, wenn ich mich ein bisschen bei Ihnen umsehe" gehören zu den Fernsehkrimi-Standards. Und Leute, die auf ihren Rechten beharren, werden als Querulanten dargestellt und erweisen sich am Ende oft - wen wundert's - als Täter. Ich fürchte, die Tendenz ist kaum noch umzukehren. |
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| AW: Die Grenze zur Willkür @Nowhere man: Können Sie bitte für Ihre Thesen überprüfbare Beispiele nennen? |
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| AW: Die Grenze zur Willkür Zitat:
Dem kommt natürlich die deutsche Mentalität, (Nietzsche meinte einmal, die besten Tugenden der deutschen seien Befehlen und Gehorchen) entgegen. Der demokratische Rechtsstaat ist in Deutschland auch kein Ergebnis gesellschaftlicher und kultureller Entwicklung, unsere Historie zeigt hier andere Erscheinungen. Ob Gestapo oder Stasi, die Neigung zu Kontrolle und Überwachung scheint im Deutschen schnell angenommen und ausgestaltet. Deshalb gilt es, wachsam den Rechtsstaat zu begleiten und bestehende Chancen zu nutzen, um seinen Erhalt in der Substanz zu schützen. Eine Personendurchsuchung ohne konkreten Anfangsverdacht ist ein Zustand, der die Grundrechte und damit den Rechtsstaat in Frage stellt. Da gilt es den Anfängen zu wehren, sonst steht am Ende womöglich noch Schutzhaft. Allerdings ist es, wie Sie schon erwähnt haben, mehr als zweifelhaft, ob diese Tendenz derzeit umgekehrt, ja wenigstens gestoppt werden kann. Eine verängstigte Gesellschaft, und die haben wir zunehmend, lässt sich schnell den Rest Freiheit, der noch besteht wegnehmen für das Versprechen einer Beseitigung vermeintlicher Bedrohung der Sicherheit. @Kokel Ihr Hinweis auf das bayrische Polizeigesetz war mir auf jeden Fall hilfreich für weitere Recherchen. In Baden-Württemberg (und da ließ ich das Beispiel geschehen) ist es allerdings so, dass der Beamte sich offensichtlich falsch verhalten hat. Nach §29 des Polizeigesetzes ist die Durchsuchung von Personen nur bei Verdacht auf Waffen oder Sprengstoff erlaubt. Dies zumindest hätte der Beamte vor der Durchsuchung auf die Frage nach dem Grund antworten müssen, wobei er dafür dann wohl auch Verdachtsanhaltspunkte zu nennen gehabt hätte. Im Fall von zwei unbescholtenen Monteuren war das wohl nicht ganz leicht, weshalb er es dann einfachheitshalber eben unter den Tisch fallen ließ. Somit wäre in einem funktionierenden Rechtsstaat die Voraussetzung für eine erfolgreiche Dienstaufsichtsbeschwerde gegeben. Weiterhin dürfte es im Interesse des oben genannten Erhalts rechtsstaatlicher Ordnung liegen, diesen Vorfall auch auf der Ebene der politischen Verantwortung bekannt zu machen, damit der Gesetzgeber dafür sorgt, Mißbräuche durch die Exekutive, so wie hier offenbar geschehen, zu verhindern. In diesem Zusammenhang fand ich auch eine sehr gute Darstellung der momentanen Situation unter http://www.jurawelt.com/aufsaetze/oer/3573 klartext |
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| AW: Die Grenze zur Willkür Passt zwar nicht zum Ausgangs-Thread, aber in einem anderen Forum fand ich folgendes: Zitat:
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