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Die Grenze zur Willkür

Dies ist eine Diskussion zu Die Grenze zur Willkür innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 15.03.2010, 07:29
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Die Grenze zur Willkür

Zwei Monteure, A 30 Jahre und B 53 Jahre fahren mit dem Firmentransporter auf der Autobahn in Baden-Württemberg. Sie werden von einem Polizeiauto überholt und per Leuchtschrift zum Folgen des Polizeifahrzeuges aufgefordert, das dann an der nächsten Raststätte anhält.

Dort verlangen die Beamten vom Fahrer A Führerschein, Fahrzeugpapiere und Personalausweis, auch vom Beifahrer B wird der Personalausweis verlangt. Die Beamten kommen zurück, der Beifahrer wird auch zum Aussteigen aufgefordert und ein Polizist teilt ihm mit, dass er ihn durchsuchen möchte. Darauf hin fragt der Beifahrer B, was der Grund dafür sei. Der Polizist gibt zur Antwort: „Ich darf Sie durchsuchen!“ Trotz mehrfacher Nachfrage gibt er keine andere Antwort. Beide Monteure werden durchsucht, danach durchsuchen die Beamten das Firmenfahrzeug. Auch hier werden sie nochmals nach dem Grund für dieses Vorgehen gefragt, die Antwort lautet wieder, die Polizei dürfe das, ohne weitere Begründung.

Gefunden wird nichts, die beiden Monteure dürfen ihre Fahrt fortsetzen, ohne eine Erklärung für dieses doch erheblich in die Privatsphäre eingreifende Vorgehen.

War das Vorgehen der Polizei rechtmäßig oder unverhältnismäßige und willkürliche Kompetenzüberschreitung? Welche Möglichkeiten hat der Bürger, den Grund für solches Vorgehen zu erfahren?

Klartext
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Alt 15.03.2010, 07:36
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AW: Die Grenze zur Willkür

Nur mal ein Beispiel:

Die Polizei fahndet nach einem illegalen Waffentransport. Sie durchsucht A und B und teilt ihnen den Grund mit. An nächsten Autohof trinken A und B eine Tasse Kaffee und erzählen den anderen Gästen von der Fahndung. Ein Waffenhändler hört dies zufällig und kann seine Kumpanen per Handy warnen.

Das kann doch nicht sein?
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  #3 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 08:09
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AW: Die Grenze zur Willkür

Zitat:
Zitat von Remby
Nur mal ein Beispiel:

Die Polizei fahndet nach einem illegalen Waffentransport. Sie durchsucht A und B und teilt ihnen den Grund mit. An nächsten Autohof trinken A und B eine Tasse Kaffee und erzählen den anderen Gästen von der Fahndung. Ein Waffenhändler hört dies zufällig und kann seine Kumpanen per Handy warnen.

Das kann doch nicht sein?
Sein kann vieles, aber ist es durch eine klare Rechtsgrundlage gedeckt?
Sind die Polizisten berechtigt, unbescholtene Bürger ohne Angabe von Gründen zu durchsuchen? Das ist die Frage. Als Bürger eines Rechtsstaates erwarte ich, einen solchen nicht unerheblichen Eingriff in meine Privatsphäre begründet zu bekommen.

Abgesehen davon erzählen A und B den anderen Gästen auch so von der Kontrolle, die grundlos stattfand. Der zuhörende Waffenhändler warnt darauf hin seine Kumpane sowieso per Handy.

Tut mir leid, aber diese Antwort war nicht zufriedenstellend. Darf die Polizei bei einer einfachen, verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle willkürlich und ohne Angabe von Gründen Personen und Fahrzeuge durchsuchen? Das grenzt dann wohl schon an Verhältnisse in einem Polizeistaat.

klartext
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  #4 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 08:17
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AW: Die Grenze zur Willkür

Siehe z.B. Bayerisches Polizeiaufgabengesetz:

Zur Identitätsfeststellung:

Zitat:
Zitat von Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 PAG
Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen
...
im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km sowie auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr) und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze oder des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität...
Zur Durchsuchung der Personen:

Zitat:
Zitat von Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 PAG
Die Polizei kann, außer in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 Satz 4 eine Person durchsuchen, wenn
...
sie sich an einem der in Art. 13 Abs. 1 Nrn. 2 oder 5 genannten Ort aufhält ...
Zur Durchsuchung von Sachen:

Zitat:
Zitat von Art. 22 Abs. 1 Nr. 1 PAG
Die Polizei kann außer in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 Satz 4 eine Sache durchsuchen, wenn
...
sie von einer Person mitgeführt wird, die nach Art. 21 durchsucht werden darf,
...
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  #5 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 08:49
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AW: Die Grenze zur Willkür

Zitat:
Zitat von klartext
Das grenzt dann wohl schon an Verhältnisse in einem Polizeistaat.
Davon sind wir weit entfernt.

Ich persönlich wünsche mir manchmal etwas mehr Polizei im öffentlichen Raum.
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  #6 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 09:52
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AW: Die Grenze zur Willkür

Zitat:
Zitat von Kokel
Siehe z.B. Bayerisches Polizeiaufgabengesetz:

Zur Identitätsfeststellung:



Zur Durchsuchung der Personen:



Zur Durchsuchung von Sachen:
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Identitätsfeststellung als solche wird nicht beanstandet, das dürfte selbstverständliche Polizeiaufgabe sein, nachdem es eine rechtliche Grundlage zur Verkehrsüberwachung und verdachtsunabhängiger Personenkontrolle gibt.

Die Rechtfertigung der Durchsuchung von Personen würde sich in diesem Fall also nur aus Art.21 Abs.1 Nr. 3 ergeben, der sich auf die Situation in Art.13 Abs.1 Nr.5 bezieht, wenn ich Sie richtig verstanden habe.

Dort steht weiter auch, dass solche Kontrollen und damit wohl auch die daraus abgeleitete Durchsuchung nach Art.21 "...zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze oder des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität" erlaubt sind. Für eine solche Annahme gab es aber bei den Monteuren, die im Auftrag der Firma mit dem Firmentransporter unterwegs waren und sämtliche Papiere korrekt mit sich führten und aushändigten, keinen konkreten Anlaß. Diese Rechtsgrundlage wurde von den Beamten trotz mehrfacher Nachfrage auch nicht genannt.
Somit steht weiterhin für mich die Frage im Raum, ob diese Durchsuchung rechtmäßig war oder willkürlich vorgenommen wurde.
Mit anderen Worten " Ist es nach deutschem, bzw. württembergischem Polizeirecht möglich, dass Bürger, deren Reisegrund offensichtlich ist, die sich korrekt ausweisen und in keinster Weise auffällig waren, ohne Nennung konkreter Verdachtsmomente einer Personen- und Fahrzeugdurchsuchung zu unterziehen?"

Auch wenn es das bayrische Aufgabengesetz ist, gehe ich mal davon aus, dass es wohl gleichlautende Befugnisse im württembergischen gibt, denn dort waren die Monteure ja unterwegs.

@Remby

Die persönlichen Wünsche Einzelner mögen weitgehend von subjektiven Vorstellungen und Vorlieben geprägt sein. Das Problem des Widerspruchs von Sicherheit und Freiheit wird m.E. heutzutage sicher erheblich durch Medien, aber auch durch vorhandene Machtansprüche der Institutionen oftmals unverhältnismäßig polarisiert, um Bürgerrechte einschränken zu können. Davor sollte ein Rechtsstaat wachsam sein, der Übergang in den Polizeistaat kann sich schleichend vollziehen, deshalb Bürger seid wachsam und wehret den Anfängen.

Das ist allerdings kein Argument gegen mehr Polizei im öffentlichen Raum. Dies wäre in der Tat der Sicherheit zuträglich und zu wünschen, vor allem dann, wenn der Rechtsstaat deren Befugnis in klarer Abwägung zu Freiheits- und Bürgerrechten eindeutig festgelegt hat.

klartext
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  #7 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 18:32
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AW: Die Grenze zur Willkür

@klartext

Ich bin völlig Ihrer Ansicht (als Nichtjurist kann ich auch nicht juristisch argumentieren); ich finde es auch bedenklich, dass unter dem Deckmantel der Verbrechensbekämpfung die Bürgerrechte immer mehr eingeschränkt werden und der Polizei immer mehr Macht zugebilligt wird. Wischi-Waschi-Begriffe (Anfangsverdacht, Gefahr im Verzug...) und Ausdehnnug der "Gefahrenszonen" erlauben der Polizei heute, praktisch unbeschränkt Personen zu durchsuchen - was, wie Sie sehr richtig festgestellt haben, einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Ich sehe ebenfalls die Gefahr eines schleichenden Übergangs in den Polizeistaat.

Auch in den deutschen Fernsehkrimis (von den amerikanischen ganz zu schweigen) wird den Bürgern eingeredet, dass die Polizei mehr Macht braucht. Gesetzesübertretungen durch Polizeibeamte werden immer öfter als legitimes Ermittlungsmittel dargestellt; und die Polizisten übertreten auch häufig (mal salopp-schelmisch, mal brutal) ihre Dienstvorschriften. Sprüche wie "Wenn Sie nichts zu verbergen haben, macht es Ihnen ja nichts aus, wenn ich mich ein bisschen bei Ihnen umsehe" gehören zu den Fernsehkrimi-Standards. Und Leute, die auf ihren Rechten beharren, werden als Querulanten dargestellt und erweisen sich am Ende oft - wen wundert's - als Täter.

Ich fürchte, die Tendenz ist kaum noch umzukehren.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 19:29
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AW: Die Grenze zur Willkür

@Nowhere man: Können Sie bitte für Ihre Thesen überprüfbare Beispiele nennen?
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  #9 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 10:59
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AW: Die Grenze zur Willkür

Zitat:
Zitat von Nowhere man
......................................
.................................................. ....................................

Ich fürchte, die Tendenz ist kaum noch umzukehren.
Ja, Ihre Befürchtung besteht wohl zurecht. Natürlich muß der Polizei- und Überwachungsstaat als zwangsläufige Notwendigkeit für die Gesellschaft im Bewußtsein der Mehrheit verankert werden, wozu die Medien ihren Beitrag zu leisten haben.
Dem kommt natürlich die deutsche Mentalität, (Nietzsche meinte einmal, die besten Tugenden der deutschen seien Befehlen und Gehorchen) entgegen.
Der demokratische Rechtsstaat ist in Deutschland auch kein Ergebnis gesellschaftlicher und kultureller Entwicklung, unsere Historie zeigt hier andere Erscheinungen. Ob Gestapo oder Stasi, die Neigung zu Kontrolle und Überwachung scheint im Deutschen schnell angenommen und ausgestaltet.

Deshalb gilt es, wachsam den Rechtsstaat zu begleiten und bestehende Chancen zu nutzen, um seinen Erhalt in der Substanz zu schützen. Eine Personendurchsuchung ohne konkreten Anfangsverdacht ist ein Zustand, der die Grundrechte und damit den Rechtsstaat in Frage stellt. Da gilt es den Anfängen zu wehren, sonst steht am Ende womöglich noch Schutzhaft. Allerdings ist es, wie Sie schon erwähnt haben, mehr als zweifelhaft, ob diese Tendenz derzeit umgekehrt, ja wenigstens gestoppt werden kann. Eine verängstigte Gesellschaft, und die haben wir zunehmend, lässt sich schnell den Rest Freiheit, der noch besteht wegnehmen für das Versprechen einer Beseitigung vermeintlicher Bedrohung der Sicherheit.

@Kokel

Ihr Hinweis auf das bayrische Polizeigesetz war mir auf jeden Fall hilfreich für weitere Recherchen. In Baden-Württemberg (und da ließ ich das Beispiel geschehen) ist es allerdings so, dass der Beamte sich offensichtlich falsch verhalten hat. Nach §29 des Polizeigesetzes ist die Durchsuchung von Personen nur bei Verdacht auf Waffen oder Sprengstoff erlaubt. Dies zumindest hätte der Beamte vor der Durchsuchung auf die Frage nach dem Grund antworten müssen, wobei er dafür dann wohl auch Verdachtsanhaltspunkte zu nennen gehabt hätte. Im Fall von zwei unbescholtenen Monteuren war das wohl nicht ganz leicht, weshalb er es dann einfachheitshalber eben unter den Tisch fallen ließ.

Somit wäre in einem funktionierenden Rechtsstaat die Voraussetzung für eine erfolgreiche Dienstaufsichtsbeschwerde gegeben. Weiterhin dürfte es im Interesse des oben genannten Erhalts rechtsstaatlicher Ordnung liegen, diesen Vorfall auch auf der Ebene der politischen Verantwortung bekannt zu machen, damit der Gesetzgeber dafür sorgt, Mißbräuche durch die Exekutive, so wie hier offenbar geschehen, zu verhindern.

In diesem Zusammenhang fand ich auch eine sehr gute Darstellung der momentanen Situation unter http://www.jurawelt.com/aufsaetze/oer/3573


klartext
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  #10 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 13:23
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AW: Die Grenze zur Willkür

Passt zwar nicht zum Ausgangs-Thread, aber in einem anderen Forum fand ich folgendes:

Zitat:
Zitat von recht.de
Nun, Herr Steuerzahler, ich glaube, Sie haben mich identifiziert. Ich passe sauber und fein in eine Kategorie, in die Sie mich einstufen.
Ich werde grundsätzlich klassifiziert, eingruppiert und bin immer typisch.
Unglücklicherweise kann ich das von Ihnen nicht behaupten, denn ich weiß nie, wer Sie sind.
Von Geburt an lehren Sie Ihren Kindern, daß ich der Buhmann bin, und sind dann schockiert, wenn ich mit meinem traditionellen Feind, dem Kriminellen verglichen werde.
Ich werde beschuldigt, Jugendliche zu sanft anzufassen, bis ich einmal Ihr Kind auflese.
Sie nehmen sich wahrscheinlich eine Stunde Mittagspause und etliche Kaffeepausen, beschuldigen mich aber der Faulheit, wenn ich mich mal hinsetze. Sie sind stolz auf Ihre Manieren, denken sich aber nichts dabei, meine Mahlzeit mit Ihren Problemen zu unterbrechen.
Sie regen sich auf, wenn Ihnen jemand im Verkehr den Weg abschneidet, aber wenn ich Sie beim selben Verstoß erwische, fühlen Sie sich ungerecht behandelt. Sie kennen alle Verkehrsregeln, haben aber noch nie einen Strafzettel erhalten, der gerechtfertigt war.
Sie beklagen sich, wenn ich mit Übergeschwindigkeit an einen Tatort fahre, beschweren sich aber, wenn es mehr als zehn Sekunden dauert, an Ihren Tatort zu kommen.
Sie sehen es als Teil meiner Arbeit an, geschlagen zu werden. Schlage ich aber zurück, nennen Sie es Polizeibrutalität.
Sie würden niemals daran denken, Ihrem Zahnarzt zu erklären, wie man einen Zahn zieht, oder Ihrem Doktor zeigen wie ein Blinddarm operiert wird. Aber Sie sind immer gerne bereit, mir ein paar rechtliche Tips zu geben.
Sie reden zu mir in einer Weise, die Ihnen in jeder anderen Lage eine blutige Nase einbringen würde, erwarten aber von mir, daß ich dies ohne Reaktion hinnehme.
Sie schreien: "Es muß etwas gegen die Kriminalität unternommen werden!", wollen aber nicht selbst einschreiten oder belästigt werden.
Sie haben absolut keine gute Meinung von mir, aber es ist natürlich vollkommen in Ordnung, wenn ich Ihrer Frau helfe, einen Reifen wechsle, oder Ihr auf dem Weg ins Krankenhaus zur Entbindung helfe, Ihrem Sohn mit Mund-zu-Mund Beatmung das Leben rette oder Überstunden mache, um Ihre entlaufene Tochter zu finden.
So, Herr Steuerzahler, da stehen Sie auf Ihrem Podium und beschweren sich über die Art und Weise, wie ich meine Arbeit verrichte, geben mir alle möglichen Schimpfnamen, vergessen aber immer, daß Ihr Eigentum, Ihre Familie oder auch Ihr Leben von mir oder meinen Kollegen abhängen könnte.
Jawohl, Herr Steuerzahler, ich bin's. Der Lausige Polizist.
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