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Definition des Sachverhalts?!

Dies ist eine Diskussion zu Definition des Sachverhalts?! innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 14.09.2009, 19:57
Boardneuling
 
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Definition des Sachverhalts?!

Ist der folgende Sachverhalt strafbar?

Person A hat schweren Diebstahl begangen, weil er in ein Haus eingebrochen ist und dann den Tresor erbeutet hat, Person A verschwindet nach dem Sachverhalt und taucht unter, die Polizei ermittelt gegen ihn.
Person B wusste von der Sache etwas im Nachhinein und ging daraufhin zur Polizei um eine hilfreiche Zeugenaussage zu machen. Die Polizei bittet Person B, um eine kurze Mitteilung, wenn Person A sich meldet und seinen Aufenthaltsort erzählt.

Nun, hat Person A sich gemeldet und Person B hat sich daraufhin mit ihm getroffen und die beiden haben sich unterhalten und ein weiteres Treffen bereits ausgemacht.

Person B hat sich aber nicht, wie versprochen bei der Polizei gemeldet, sondern hat es geheim für sich behalten.

Kann Person B für diesen Sachverhalt angeklagt werden?


MFG Beagle966
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  #2 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 20:09
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AW: Definition des Sachverhalts?!

Nein, hier liegt definitv kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor. Für B bestand keine sanktionierte Rechtspflicht sich der Polizei mitzuteilen. Selbst bei dem Versprechen handelt es sich nur um eine reine Gefälligkeit, demnach für die Bewertung des Sachverhaltes völlig belanglos.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 20:15
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AW: Definition des Sachverhalts?!

Vielen Dank,

also wenn Person B mit Person A auf der Straße aufgegriffen wird und Person A mitgenommen wird, kann Person B nicht strafrechtlich verfolgt werden?

Was ist wenn Person A sich bei Person B aufhält und die Polizei greift vor Ort durch, kann Person B dann angeklagt werden, weil sie Person A versteckt hält?


Nun eine letzte Frage;

Wenn Person A, Person B etwas von der Beute abgibt, einen geringen Bargeldbetrag oder das Geld gemeinsam mit ihm ausgibt etwa in einem Restaurant o. Ä.
kann hier gegen B ermittelt werden.

Vielen Dank für die schnelle Antwort bezüglich meiner Frage.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 20:30
V.I.P.
 
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AW: Definition des Sachverhalts?!

Wer sich mit einem Kriminellen auf der Straße trifft, wird dadurch nicht selbst zum Kriminellen.
Wenn B seinen Nebenbuhler jedoch versteckt hält, ist der Straftatbestand des § 258 StGB, namentlich der Strafvereitelung, begründet.
Im letzten Fall macht sich B der Hehlerei, § 259 StGB strafbar.
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