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Datenschutz bei Personenkontrolle und Hausdurchsuchung

Dies ist eine Diskussion zu Datenschutz bei Personenkontrolle und Hausdurchsuchung innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 21.08.2008, 17:03
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Datenschutz bei Personenkontrolle und Hausdurchsuchung

Hallo,
ist es eigentlich rechtens, dass die Polizei egal ob bei einer Personenkontrolle oder einer Hausdurchsuchung, die Personalien aller Anwesenden so wenig schützt? Sprich in Anwesenheit aller Personen die Personalien über Funk weitergibt und später bei gerichtlichen Verfahren an Herrn X schreibt: in der Wohnung des Herrn X befanden sich Frau Y wohnhaft in... geboren am...
Gibt es gar keine Möglichkeit die Frau Y zu anonymisieren?
Hat Herr X ein Recht zu wissen, wann Frau Y geboren etc., ist?
Bitte nicht meinen Beitrag zerreden und fragen, warum Frau Y nicht will, dass Herr X ihre Personalien kennt. Darum geht es hier nicht, sondern einzig, ob es rechtens ist, dass die Polizei bei Personenkontrollen, egal wo sie diese durchführt, egal wer das auch hört die Personalien so weitergibt, dass jeder andere Mensch, der mehr oder wenig nichts mit der zu kontrollierenden Person zu tun hat, diese Personalien mitbekommt.
Danke für Ihre Antworten
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Alt 21.08.2008, 18:22
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AW: Datenschutz bei Personenkontrolle und Hausdurchsuchung

Die Polizei unterliegt wie jede Behörde den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, geregelt in den Länderpolizeigesetzen. Mir ist da erstmal keines bekannt, wo drin steht, dass persönliche Angaben rausgeplärrt werden dürfen, sondern im Gegenteil sind die Daten so weit wie im Einzelfall möglich zu schützen. Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass in der täglichen Praxis der Datenschutz nicht immer die Rolle spielt, die angemessen wäre, vor allem, weil es vielfach für den handelnden Beamten unbequem wäre.
In gerichtlichen Verfahren ist aber die genaue Bezeichnung der Person sowie ihrer Grunddaten erforderlich, um sie eindeutig zu bezeichnen, auch wenn das im Einzelfall zu Lasten des Datenschutzes geht. Aber schließlich soll ein Gerichtsverfahren ja auch in der Öffentlichkeit stattfinden, Zuschauer sind in den meisten Verfahren zugelassen.
Gruß
Marcus
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Alt 21.08.2008, 21:27
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AW: Datenschutz bei Personenkontrolle und Hausdurchsuchung

Es wird wohl nicht immer möglich sein, dass fremde Personen die Daten hören die über Funk durchgegeben werden. Ein Polizist kann sich auch nicht einschließen oder so. (Stichwort: Eigensicherung)
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  #4 (permalink)  
Alt 22.08.2008, 12:46
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AW: Datenschutz bei Personenkontrolle und Hausdurchsuchung

Stimmt. Aber so weit wie sinnvollerweise möglich, muss der Beamte trotzdem die Daten schützen. Und wenn er sich bei der Übermittlung nur ein paar Schritte abseits begibt und da in gemäßigter Lautstärke nachfragt.
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
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