Dies ist eine Diskussion zu Darf Polizei Beweisfotos dem Geschädigten NICHT aushändigen? innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Darf Polizei Beweisfotos dem Geschädigten NICHT aushändigen? angenommen Person B stielt von Person A unbemerkt die Geldkarte und räumt am Folgetag maskiert A´s Konto leer. Person A meldet dass der Bank und erstattet Anzeige gegen Unbekannt. Die Polizei zeigt A das Foto welches der Geldautomat schoss, darauf zu erkennen ist die maskierte Person B. Person B bestreitet dies, Aussage steht gegen Aussage. Die Polizei sucht ein halbes Jahr später nach der Geldkarte und der Maske bei Person B und findet diese NICHT, worauf hin das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, mit der Begründung dass das Gesicht nicht zu erkennen wäre und die Kleidung keine besonderen Merkmale träge. Darf nun, Person A das Beweisfoto (oder eine Kopie dessen) ausgehändigt werden? Und wenn nicht - warum nicht? Desweiteren fühlt sich Person A etwas veräppelt von der Einstellung des Verfahrens, kann er noch etwas sinnvolles tun um Person B doch zu entlarven? |
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