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Darf ein Polizeibeamter die Handy-IMEI überprüfen?

Dies ist eine Diskussion zu Darf ein Polizeibeamter die Handy-IMEI überprüfen? innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 19:35
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Darf ein Polizeibeamter die Handy-IMEI überprüfen?

Hallo

Mal eine etwas allgemeine Frage zum Eingriffsrecht.
Ich möchte mich hier auf das Eingriffsrech in Bayern beschränken.

Ein Polizeibeamter hält einen Passanten auf und überprüft seine Identität.
Wir gehen davon aus, dass dies rechtmäßig geschieht.

Nun findet er ein Handy.

Er kontrolliert die IMEI des Handys.

Ist dies rechtmäßig oder müssen konkrete Verdachtsmomente bestehen, um die IMEI zu prüfen?

Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 21:18
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AW: Darf ein Polizeibeamter die Handy-IMEI überprüfen?

soweit ich mich erinnere darf er auch nur bei konkretem verdacht kontrollieren. Und bei einem Fußgänger ja sogar nichtmal einfach so eine Personalienfeststellung machen, Art. 13 BayPAG
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  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 05:37
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AW: Darf ein Polizeibeamter die Handy-IMEI überprüfen?

Zitat:
Zitat von Soeren_l
soweit ich mich erinnere darf er auch nur bei konkretem verdacht kontrollieren.
So ist das nicht richtig. Siehe z.B. Art. 13 BayPAG
Zitat:
Zitat von Soeren_l
Und bei einem Fußgänger ja sogar nichtmal einfach so eine Personalienfeststellung machen, Art. 13 BayPAG
So ist das nicht richtig. Siehe z.B. Art. 13 BayPAG.


Zitat:
Zitat von robby-69
Ist dies rechtmäßig oder müssen konkrete Verdachtsmomente bestehen, um die IMEI zu prüfen?
Ist rechtmäßig.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 09:59
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AW: Darf ein Polizeibeamter die Handy-IMEI überprüfen?

Vielleicht haben die ja auch gezielt nach einem geklauten Handy gesucht und es im Umkreis des Fußgängers geortet? Habe ich zwar noch nie von gehört, dass sich die Polizei um geklaute Handys kümmert, aber theoretisch sollte es möglich sein.
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  #5 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 10:04
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AW: Darf ein Polizeibeamter die Handy-IMEI überprüfen?

Zitat:
Zitat von Kokel
So ist das nicht richtig. Siehe z.B. Art. 13 BayPAG So ist das nicht richtig. Siehe z.B. Art. 13 BayPAG.


Ist rechtmäßig.
Du hast aber schon die genauen Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 13 BayPAG gelesen?! Das eht nur unter ganz bestimmten Bedinungen, die der Gesetzgeber als typisch für gefahrgeneigte Orte usw. ansieht. Einfach so geht da gar nix. Davon abgesehen meinte ich natürlich nicht konkreter Verdacht sondern konkrete Gefahr

Und wie kommst drauf, dass er das mit der IMEI machen darf? Der darf ja noch nichtmal nach einem Handy suchen ... Art. 21 BayPAG
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  #6 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 10:15
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AW: Darf ein Polizeibeamter die Handy-IMEI überprüfen?

... wenn aber der Passant so aussah wie ein Verbrecher, oder Gefahr in Verzuge bestand?
Der Bolizeikollege würde dies bestätigen können.
__________________
Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
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  #7 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 16:44
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AW: Darf ein Polizeibeamter die Handy-IMEI überprüfen?

Ich bin vor knappen 4 Wochen mit dem Auto von Berlin nach Bayern gefahren und an einer Raststätte in Bayern stand ich neben meinem Auto und wartete auf meinen Bruder, der drin in der Tankstelle etwas kaufte. Ohne ersichtlichen Grund hielt hinter mir ein Zivilfahrzeug der Polizei und vor mir kam ebenfalls eins zum stehen. Die 4 Herren filzten das gesamte Auto, unsere Körper, unsere Navis und Handys. Wir hatten nichts gemacht, auf meine Frage was die denn suchen, sagte er nur die suchen nach Drogen und Waffenschmugglern.
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Wie könnt ihr es wagen!? Ich habe für dieses Land gekämpft!!
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  #8 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 17:11
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AW: Darf ein Polizeibeamter die Handy-IMEI überprüfen?

Zitat:
Zitat von Mars17
... wenn aber der Passant so aussah wie ein Verbrecher, oder Gefahr in Verzuge bestand?
Der Bolizeikollege würde dies bestätigen können.
warum glaubst Du haben die den User Schoeneberg30 kontrolliert.
Unsere aufmerksame bayerische Polizei hatte auch da ein gutes Näslein. wenn ich den Thread noch richtig in Erinnerung habe. Immerhin wurde hochbrisanter Sprengstoff sichergestellt
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #9 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 17:35
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AW: Darf ein Polizeibeamter die Handy-IMEI überprüfen?

Zitat:
Zitat von Schoeneberg30
Ich bin vor knappen 4 Wochen mit dem Auto von Berlin nach Bayern gefahren und an einer Raststätte in Bayern stand ich neben meinem Auto und wartete auf meinen Bruder, der drin in der Tankstelle etwas kaufte. Ohne ersichtlichen Grund hielt hinter mir ein Zivilfahrzeug der Polizei und vor mir kam ebenfalls eins zum stehen. Die 4 Herren filzten das gesamte Auto, unsere Körper, unsere Navis und Handys. Wir hatten nichts gemacht, auf meine Frage was die denn suchen, sagte er nur die suchen nach Drogen und Waffenschmugglern.

Das wird dann wohl ne Schleierfahndung gewesen sein
__________________
*NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS*

"Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!"
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  #10 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 18:36
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AW: Darf ein Polizeibeamter die Handy-IMEI überprüfen?

Versteh ich nich 8-|
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