Dies ist eine Diskussion zu Darf die Polizei ohne Absprache eine Festplatte öffnen? innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Darf die Polizei ohne Absprache eine Festplatte öffnen? In einem Fall wurde bei einer Hausdurchsuchung ein PC beschlagnahmt. Der PC lief vor der Beschlagnahmung einwandfrei. Einen Tag nach der Hausdurchsuchung wurde mitgeteilt, dass die Festplatte defekt sei, es müsse mit den Untersuchenden Dienststellen abgeklärt werden was nun passieren soll...nach gut 7 Wochen meldet sich die Polizei, erklärt das die Festplate defekt sei und dies durch unsachgemäßes runterfahren passiert wäre... wohlgemerkt der Rechner wurde einwandfrei mitgenommen... Nach Abholung des PC stellt der Besitzer nun fest, dass die Festplatte geöffnet wurde, denn das Siegel auf der Hauptschraube fehlt. Nach Aussage eines "Datenrettungespezialisten" ist dies ein absolutes NO-GO wenn man darauf befindliche Daten wieder herstellen will... mit anderen Worten damit ist nun auch die letzte Chance genommen worden alte dauf befindliche Daten wieder herzustellen.. MEine Frage nun darf die Politzei einfach eine Festplatte öffnen ohne mit den Besitzer dieses Vorgehen zu besprechen? Vielen Dank |
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| AW: Darf die Polizei ohne Absprache eine Festplatte öffnen? Zitat:
Bei Beschädigungen der Hardware darf sie aber auch den Schaden ersetzen. |
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| AW: Darf die Polizei ohne Absprache eine Festplatte öffnen? Dürfen darf sie schon, die Frage ist nur, ob es "Sinn gemacht hat", die Festplatte zu öffnen, von einem Datenspezialisten wird es wohl kaum gemacht worden sein, denn dazu ist ein Reinraumlabor nötig. Somit dürfte eine mutwillige Sachbeschädigung vorliegen, die ausser dem materiellen Schaden- Festplatten sind wohl kaum mehr was wert- wohl auch die Frage der Datenrettung nach sich ziehen müsste, also professionell im Reinraumlabor kommen da schon 2 Tausender auf den Tisch. Zwar ist da wohl auch von einer strafbaren Handlung auszugehen, aber die dürfte nicht verfolgbar sein, da macht -normalerweise- keine STA mit. Der Gang wäre nun zum Verwaltungsgericht, "Fortsetzungsfeststellungsklage" mit der Absicht, zivilrechtliche Ansprüche gegen die "Verwaltungsbehörde" vor einem Zivilgericht geltend und durchsetzbar zu machen. Dabei dürfte die Verhältnismässigkeit eine Rolle spielen, welche Beweise gesichert werden sollten- durch stümperhaften Umgang mit Datenträgern eher auszuschliessen- und den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht resp. den Datenschutz. Was im Einzelnen zur Geltung kommt, muss ein Anwalt mit speziellem Sachverstand (IT- Recht) klären. Wird langwierig und erkenntnisreich, ob erfolgreich, kann niemand sagen. Aber das ist ja hinlänglich bekannt, "auf hoher See und vor Gericht ect. ..... |
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| AW: Darf die Polizei ohne Absprache eine Festplatte öffnen? Ich würde erstmal bei/über die Polizei oder Staatsanwaltschaft abklären lassen, warum und ob die Festplatte geöffent wurde. Und wenn ja, von wem?!? Ich könnte mir eher vorstellen, dass die Polizei einen Tag nach der Durchsuchung (die fangen doch nicht direkt am ersten Tag an ))sich den Inhalt des PC's anschauen wollte und bemerkt hat, dass da was nicht geht.Dann wurde der PC evtl. zu einem Fachmann geschickt, der dann 7 Wochen gebraucht hat und abschließend mitteilte, dass die Festplatte defekt ist und dieser Defekt wahrscheinlich durch unsachgemäßes Herunterfahren des PC entstanden ist bzw. sein könnte. Der Schaden kann sich auch beim Transport ergeben haben. Ich denke nicht das irgendein Polizeibeamter die Festplate aufmacht um "mal zuschaun was da kaputt ist". Nur mal nebenbei. Meine Festplatte ist auch schon abgeschmiert und zwar bei normalem Hoch-/ und Runterfahren, sodass sich keine Reparatur mehr gelohnt hat. PS: Weshalb war die Hausdurchsuchung. __________________________________________________ ____________________ Das ist nur meine persönliche Meinung. |
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| AW: Darf die Polizei ohne Absprache eine Festplatte öffnen? Dienstaufsichtsbeschwerde ,mit 3 f, form-, frist- und fruchtlos. emjay Das ist wohl ein wenig zu wohlwollend, bei Polizei und STA nachzufragen und eine "ehrliche" Antwort zu erwarten, nicht wahr? Ein Fachmann wird die Platte wohl eher nicht in Händen gehabt haben, denn FACHMÄNNISCH öffnen kann/darf man sie nur im Reinraumlabor. Unsachgemässes runterfahren zerstört keine Platte, allenfalls das Betriebssystem kann Schaden nehmen, weshalb dann die Platte als 2.Platte in einem anderen PC ausgelesen wird. Daten nehmen keinen Schaden, das weiss ein Fachmann. Viel mehr wird hier etwas vertuscht und zwar ganz massiv. Es waren keinerlei "kompromitierende" Daten vorhanden, was man nicht eingestehen will- mag sein, dass auch noch andere Ermittlungsfehler einschlägig sind-. Mit der Datenzerstörung will man einen "Rest Schuldzuweisung" zurücklassen, um evtl. Schadenersatzforderungen einen Riegel vorzuschieben, also bspw. eine Fortsetzungsfeststellungsklage mindestens auf "wackelige Beine" stellen, wenn nicht gar aussichtslos machen. Das Öffnen der Platte dürfte auch von vorn herein eine Sachbeschädigung darstellen, da mit dem Öffnen keinerlei Sinn zu verbinden ist. EIne Festplatte ist ja kein "Diafilm" oder "microfiche", den man mit den Augen "auslesen" kann. Vertuschungen sind immer Zeichen für zweifelhafte Methodik! |
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