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Blaulicht an Privatfahrzeug

Dies ist eine Diskussion zu Blaulicht an Privatfahrzeug innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 24.02.2010, 10:24
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Blaulicht an Privatfahrzeug

Schönen guten Tag,
ich habe mal vor langer Zeit ein Video gesehen wo verschieden "Möglichkeiten" gezeigt wurden um günstig im Straßenverkehr schneller voranzukommen.

Unter anderem hieß es, das Rechtsüberholen günstiger sei als drängeln mit aufblinken und Blinker...

Als günstigste Methode wurde genannt, sich ein Blaulich ans eigene Auto zu montieren. Dies würde keine Punkte geben und um die 30 €nur kosten.

Meine Frage nun:
Angenommen man montiert sich Blaulicht am Auto um somit schneller voran zukommen, was kann einem vorgeworfen werden und wie Fallen die Strafen aus.

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 11:26
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AW: Blaulicht an Privatfahrzeug

§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).

Wenn man diesen Paragraphen missachtet, droht keine wirkliche Strafe. Es ist nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet nach aktuellen Bußgeldkatalog nur 20 € (Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung).

Man muss dabei nur beachten, dass da sehr schnell eine Nötigung und eine Straßenverkehrsgefährdung draus werden kann.
Wenn man allerdings ein nichtfunktionierendes Blaulicht auf dem Dach montiert ist, braucht man gar nichts zu befürchten. Es muss nur in den Fahrzeugpapieren als zusätzlicher Anbau/Aufbau eingetragen werden, da sich die Höhenmaße des Fahrzeugs verändern und das Teil fest montiert wird. Bei Magnet-Blaulichtern entfällt auch das Eintragen.
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Alt 24.02.2010, 11:36
V.I.P.
 
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AW: Blaulicht an Privatfahrzeug

Nutz doch mal die Suchfunktion. Sowohl dieser blöde Artikel, was billiger ist, wurden schon besprochen, als auch das widerrechtliche Nutzen eines Blaulichts.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 11:45
Boardneuling
 
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AW: Blaulicht an Privatfahrzeug

Zitat:
Zitat von Humungus
Nutz doch mal die Suchfunktion. Sowohl dieser blöde Artikel, was billiger ist, wurden schon besprochen, als auch das widerrechtliche Nutzen eines Blaulichts.
Bitte vielmals um Entschuldigung, haber zum erstenmal die SuFu nicht probiert...
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