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Bilder als Beweismaterial

Dies ist eine Diskussion zu Bilder als Beweismaterial innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 21:48
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Bilder als Beweismaterial

angenommen eine Beifahrerin hat einen kleinen Hund während der Fahrt auf dem Schoß. In der Nähe ihrer Wohnung steht auf der anderen Straßenseite ein PKW in dem eine Frau sitzt und filmt oder Bilder macht. Sie gibt diese Bilder (Film) der Polizei. Hunde müssen laut Gesetz auf den Rücksitz und angeschnallt sein. Ist das Beweismaterial und wird das von der Polizei anerkannt, oder wird man nur bestraft wenn so ein Fall auffliegt bei einer Verkehrskontrolle.

Danke für eine Auskunft.
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  #2 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 22:02
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AW: Bilder als Beweismaterial

Zitat:
Zitat von cosmos Beitrag anzeigen
Hunde müssen laut Gesetz auf den Rücksitz und angeschnallt sein.
Nein, Hunde müssen, so wie alle andere Ladung auch, gesichert sein. Das kann z.B. ein Anschnallen sein, es gäbe aber auch andere Möglichkeiten der Sicherung.

Zitat:
Zitat von cosmos Beitrag anzeigen
Ist das Beweismaterial und wird das von der Polizei anerkannt, oder wird man nur bestraft wenn so ein Fall auffliegt bei einer Verkehrskontrolle.
Es kann jede Person Ordnungswidrigkeiten anzeigen. Ob sich aber dieser ganze Aufwand für das geringe Verwarngeld lohnt, ist die Frage.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 17:18
V.I.P.
 
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AW: Bilder als Beweismaterial

Zitat:
Zitat von cosmos Beitrag anzeigen
Hunde müssen laut Gesetz auf den Rücksitz und angeschnallt sein.
Wie schnallt man denn Hunde an? Ich dachte immer, die müssen durch Gitter oder Netz vom Rest des Fahrzeuginnenraums getrennt hinten transportiert bzw. in einer Transportbox aufbewahrt werden. Macht jedenfalls die Polizei so, mit ihren Polizeihunden. Sie sitzten im Kombi-Kofferaum in einer Transportbox.

Zitat:
Ist das Beweismaterial und wird das von der Polizei anerkannt, oder wird man nur bestraft wenn so ein Fall auffliegt bei einer Verkehrskontrolle.
Niemand hindert einen, eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit zu machen und dieser Anzeige entsprechendes Beweismaterial beizulegen. Wenn die Ordnungsbehörde dann daraufhin der Ansicht ist, daß eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wird sie entsprechend vorgehen.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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