Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Berfugnisse des Ordungsamtes

Dies ist eine Diskussion zu Berfugnisse des Ordungsamtes innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.06.2009, 21:59
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Berfugnisse des Ordungsamtes

Dürfen Mitarbeiter des Ordnungsamtes in den Fließenden Verkehr "eingreifen"? Das heißt, z.B. ich fahre mit dem Handy am Ohr, unangeschnallt oder wesentlich zu schnell und ein Fahrzeug des Ordnungsamt kommt mir entgegen, dürfen die wenden, mich verfolgen und mich anhalten, oder wenn sie zu Fuß sind, dürfen sie mich zum Anhalten anwinken oder an der Ampel an mein Fenster kommen, muss ich gehorchen, wenn sie mich auffordern anzuhalten? Die dürfen doch höchstens mein Kennzeichen aufschreiben, oder?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.06.2009, 22:26
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AW: Berfugnisse des Ordungsamtes

In solchen Fällen darf die Ordnungsbehörde das Auto auch anhalten. Jedoch ist das Nichtbefolgen solcher Weisungen sanktionslos. Vorwerfbar ist gemäß § 36 V StVO lediglich das Missachten polizeilicher (gemeint ist hier jedoch nur Landespolizei!) Zeichen und Weisungen, nach der BKatV mit drei Punkten und 50 € Bußgeld belegt.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.06.2009, 22:54
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AW: Berfugnisse des Ordungsamtes

Ich habe das jetzt nicht ganz verstanden. Das nicht befolgen ist sanktionslos, also straflos, aber andererseits sagst du, dass es ein nicht beachten landespolizeilicher Anweisungen ist, ist das Ordnungsamt die Landespolizei?
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  #4 (permalink)  
Alt 28.06.2009, 22:58
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AW: Berfugnisse des Ordungsamtes

Nein, ich sagte, dass eben nur das Missachten landespolizeilicher Zeichen und Weisungen eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Das Nichtbefolgen der Weisungen des Ordnungsamtes ist nicht sanktioniert.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.06.2009, 23:02
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AW: Berfugnisse des Ordungsamtes

Zitat:
Das nicht befolgen ist sanktionslos, also straflos,
Das ist so nicht ganz richtig, da Sanktion ungleich Strafe!
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  #6 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 00:17
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AW: Berfugnisse des Ordungsamtes

Woah! Ich möchten diesen Thread gerne entführen! :P :P Wo stehen grundsätzlich die Befugnisse des Ordnungsamts? Im TV kam eine Doku, da sind Ordnungsamtmenschen mit Pistolen (!) rumgelaufen. Ich dachte Ordnungsamt sind nur die, die machen, dass Menschen ihren Müll aufheben und ordentlich parken?!

Danke!
Euere Laura.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 01:45
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AW: Berfugnisse des Ordungsamtes

Zitat:
Zitat von Laura87
Ordnungsamtmenschen mit Pistolen (!)
Die Befugnisse der Ordnungsämter sind Sache der Länder und deshalb von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Hessen z.B. gibt es tatsächlich "Ordnungspolizisten", die Schusswaffen tragen dürfen.

In Berlin sind Ordnungsbeamte im Aussendienst mit Capsaicin (Pfefferspray) und Schlagstöcken ausgerüstet, alles andere ist ihnen ausdrücklich verboten. (nachzulesen in der Ordnungsdiensteverordnung des Landes Berlin)
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  #8 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 13:23
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AW: Berfugnisse des Ordungsamtes

Das erscheint mir auf den ersten Blick von Hinten durchs Knie argumentiert. Auf den zweiten Blick denke ich mir, dass das eine Schiene ist die man durchaus fahren kann. Bei eingehender Betrachtung komme ich zu dem Schluss, verdammt nochmal, Sie habens echt drauf. Scheinbar kennen Sie sich in den Untiefen des besonderen Verwaltungsrechts aus. Eine präventive Eilzuständigkeit lässt sich hier begründen. An Zwangsgeld hatte ich zuerst auch gedacht, es jedoch als untunlich verworfen. Sie haben halt noch einen Schritt weiter gedacht, und auf eine nachträgliche Erhebung abgestellt. In sich schlüssig und durchaus vertretbar.
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  #9 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 15:22
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AW: Berfugnisse des Ordungsamtes

Ich sah diese Doku ebenfalls und dort sagten die Damen vom Ordnungsamt, dass sie nicht in den Fließverkehr eingreifen dürfen, sondern in solchen Fällen nur die Polizei rufen können.
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  #10 (permalink)  
Alt 30.06.2009, 01:32
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AW: Berfugnisse des Ordungsamtes

Mann kann von diesen Leuten im Fernsehr auch nicht immer erwarten, dass sie über das Hintergrundwissen eines Studierenden verfügen. Bei BeneQ haben alle Zahnräder ineinander gegriffen und er hat sich ein solides Rechtskonstrukt aufgebaut.
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