Dies ist eine Diskussion zu Bei Polizei eingetragene Daten löschen? innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Bei Polizei eingetragene Daten löschen? bin gefragt worden, ob man Daten, die über einen bei der Polizei gespeichert sind, löschen lassen kann? Ich weiß nicht, wie diese Daten heißen, vielleicht kennt jemand den Namen? Es geht dabei um begangene Straftaten sowohl als auch um Ermittlungsergebnisse, ggf. Gruppenzugehörigkeit usw. Kurz, die Polizei führt Daten über ihre Pappenheimer, welche umfangreicher zu sein scheinen als die Daten im Strafregister. Ein Bsp, damit ihr wisst, was ich meine: zB: Ralf Schmitt, Mitglied der Neonazi-Gruppe Rechte Faust, verurteilt wegen Körperverletzung 2008 sowie wegen Raub 2009, drei Ermittlungsverfahren eingestellt 2001 und 2002 wegen versuchter schwerer KV, Diebstahl und Beleidigung, jeweils aus Mangel an Beweisen. Hartnäckiger Betäubungsmittelkonsument. Verdächtig, an der Planung diverser Anschläge beteiligt gewesen zu sein. So könnte so was aussehen. Nur als Bsp. Kann das jemand beantworten, wie das ist mit der Löschung solcher Datensätze? Was ist die Handhabe, was sind Voraussetzungen, welche Fristen gelten? |
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| AW: Bei Polizei eingetragene Daten löschen? Solche Datenspeicherungen sind normalerweise nach den einschlägigen Landesgesetzen oder Polizeiverordnungen geregelt. Da müsste dann auch drinstehen wann die Daten gelöscht werden können. |
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| AW: Bei Polizei eingetragene Daten löschen? Klar kann man das löschen lassen, hier ein Musterformular: Liebe Polizei, ich habe vor zukünftig noch ein paar Straftaten zu begehen und empfinde es als extremst erschwerend nicht erwischt zu werden, wenn ihr so viele Daten von mir gespeichert habt. Ich bitte Euch deswegen diese Daten zu löschen. Bitte geben sie mir bis zum 1.8.2010 bescheid ob die Daten gelöscht sind, denn am 2.8.2010 wollte ich mein nächstes Ding drehen, was ich sonst verschieben müsste. Mit freundlichen Grüßen, xyz Auch bekannt unter folgenden Aktenzeichen....
__________________ Zitat:
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| AW: Bei Polizei eingetragene Daten löschen? Zitat:
"Liebe Polizei, ich möchte eindringlich bitten, fernere Verleumdungen zu unterlassen und dieweilen die Einträge, die sie betreffs meiner Person gespeichert haben, entweder zu korrigieren oder aber zu löschen. Ich handele nicht mit Haschisch, sondern mit Kokain, auch bin ich kein "polizeibekannter Schläger", sondern Auftragsmörder. Ich bitte um Korrektur der Einträge." Wie wäre das? Du bist also strikt dagegen, dass Einträge gelöscht werden, weil ...? Ja nun, ... warum eigentlich? Unter uns vollberuflichen Logikern: was hat die nächste Straftat mit den Einträgen zu tun? Es gibt so einiges, was potenzielle Straftäter von Straftaten abhalten kann, irgendwelche Einträge bei der Polizei gehören aber sicher nicht dazu. Ich respektiere deinen Versuch des Denkens, muss dir aber entgegnen, dass es den Leuten, die Löschung anstreben, um künftige Straftaten nicht geht, sondern es sind meist Menschen, die künftighin anders leben möchten, sich gewandelt haben usw. Resozialisierung und dieses Zeugs, da sind Vorhalte aus früheren Lebensweisen hinderlich. Ich geb dir ein Bsp: Hannes möchte zur Polizei gehen. Er ist 31. Man hält ihm bei Bewerbung vor, er sei mit 13 delinquent gewesen. Ist das richtig? Ich bezweifle das. Also: bisschen an die frische Luft gehen, den letzten Beitrag mitnehmen und wieder kommen, wenn's etwas klarer geworden ist. Weiß jmd, was die genau speichern? Kennt jmd ein bissl Rechtsprechung dazu, vielleicht gar verfassungsgerichtliche Judikatur zu diesem Thema? Hier widerstreiten wohl Sicherheitsbelange und Belange effektiver Strafverfolgung mit Persönlichkeitsrechten aus Artikel 2 GG, ggf. iVm Artikel 1. Stimmt das? |
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| AW: Bei Polizei eingetragene Daten löschen? Zitat:
Dies gilt aber natürlich nur für tatsächliche Sachen, bei falschen Einträgen sieht das selbstverständlich anders aus!
__________________ Zitat:
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| AW: Bei Polizei eingetragene Daten löschen? Hi.. ich finde das gar nicht so witzig, denn solche UMFANGREICHEN Datenspeicherungen gibt es tatsächlich...es gibt hierzu auch bereits einige Threads...also Sufu benutzen !! Tatsache ist, das eine Person aus meinem Umfeld im Alter zw 15 und 21 Jahren SECHSMAL mit einer "Anzeige" bedacht wurde ( 3mal KV ...ein fahrlässiges ermächtigen..zweimal fahren ohne) KEINE... ABSOLUT KEINE dieser Anzeigen wurde je ANGEKLAGT somit kam es auch zu keiner VERURTEILUNG....besagte Person ist heute 27 Jahre alt. Bei JEDER stinknormalen Verkehrskontrolle werden dem abfragenden Beamten diese SECHS ""Taten"" (die niemals Taten waren) vom Kollegen in der Leitstelle übermittelt...sowas ist für mich SKANDALÖS !! Stellt euch mal folgende Situation real vor ...ich zeige meinen Nachbarn spaßeshalber 3 mal wegen KV an...irgendwann sitzt er friedlich im Bierzelt auf dem Oktobertfest und gerät in eine Schlägerei, die am Nachbartisch entbrennt...die Polizei kommt und nimmt die Personalien auf...der Beamte fragt obligatorsich meinen "Nachbarn" ab...er bekommt jetzt von der Zentrale übermittelt das mein Nachbar 3 mal was wegen KV hatte...das die Verfahren alle drei engestellt wurden, bekommt er nicht dazugesagt... Der Beamte im Bierzelt ist doch nun tatsächlich schonmal voreingenommen, weil er sich denkt..naja...das passt, der ist eh ein "Raufbold"... Natürlich kann (könnte) man diese Datensätze durch formloses Schreiben an die Staatsanwaltschaft "löschen" lassen...aber löschen MÜSSEN tut er´s nicht der Herr STA. Naja und ob´s überhaupt gelöscht werden würde, ist eine andere Frage...die eingangs von mir als Beispiel aufgeführte Person hat bisher DREIMAL VERGEBLICH versucht eine Löschung zu erreichen !! Soviel zum gläsernen Bürger... Schönen Abend Christian |
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| AW: Bei Polizei eingetragene Daten löschen? Ich finde es auch nicht witzig! Bei der Person mit der ich zu tun habe hat sich seit der Teenager Zeit einiges angesammelt, wovon einiges leider gelöscht wurde. Meines Erachtens würde eine komplette Sammlung dieser Daten aufzeigen das diese Person ein massives psychisches Problem hat, was ihm selbst und seinem Umfeld definitiv helfen würde. Nun läuft dieser Typ aber rum, begeht eine Straftat nach der anderen und hat doch eine recht saubere Weste. Sagen wir es anders, wenn jemand EINMAL Mist baut, dann ist löschen eine Sache, wenn jemand ständig nachlegt, dann darf einfach nichts gelöscht werden, weil sonst ein Gesamtbild nicht möglich ist. Ich denke man versteht jetzt was ich meine!
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| AW: Bei Polizei eingetragene Daten löschen? Es gibt Löschfristen. Näheres dazu müsste eigentlich auch unter www.bundeszentralregister.de zu finden sein. In der Regel werden die Daten (zumindest aus dem BZR) nach ein paar Jahren gelöscht, wenn keine neuen Straftaten dazu kommen. Der beschriebene Neonazi dürfte aber vor allem auch beim Verfassungsschutz gespeichert sein. Keine Ahnung ob und inwiefern die Polizei darauf zugreifen kann (Anti-Terror-Akte). Häufig werden allerdings Daten unzulässig (weiterhin) gespeichert oder auch weitergegeben. Gerade Polizei und Staatsanwaltschaften sind da wirklich keine Musterknaben und setzen sich schon mal über das Gesetz hinweg. Der Betroffene wendet sich am besten an den Landesdatenschutzbeauftragten und lässt durch diesen eine "Rundumabfrage" veranlassen. So erfährt man kostengünstig und relativ bequem welche Daten gespeichert sind.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Bei Polizei eingetragene Daten löschen? Zitat:
Ich verstehe dich jetzt etwas besser, aber das Problem, das du hast, ist so nicht zu lösen. Wirst du regelmäßig Opfer von Straftaten derselben Person, so hast du andere Rechtsbehelfe. Die Hoffnung, dass er irgendwann eingeliefert würde, und dass diese Einträge dabei helfen könnten, geht mE fehl. Zeig den Betreffenden an, und die Justiz wird ihre Konsequenzen ziehen. Dass er trotz mehrfacher Straftaten noch eine "blütenreine" Weste hat, bezweifle ich. Es gibt gewiss Fälle, in denen nicht gelöscht werden sollte, es gibt aber auch Fälle, in denen sehr wohl gelöscht werden sollte. Es kann nicht angehen, dass jemandes beruflicher Werdegang wegen Jugenddelikten behindert wird, das gilt auch dann, wenn diese Eintragungen der Wahrheit entsprechen. Oft sind es aber auch nur Vermutungen - wie radiomann geschildert hat und wie ich aus eigener Erfahrung weiß. |
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| AW: Bei Polizei eingetragene Daten löschen? man sehe sich die §§ 489 StPO und die in Bezug genommenen an.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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