Dies ist eine Diskussion zu Bedrohung! Die Würde des Menschen ist Unantastbar" innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Bedrohung! Die Würde des Menschen ist Unantastbar" A bedroht B mit einem Festen Gegenstand (Baseballschläger)! A bedroht B, das Leben von B kaputt zumachen! A tritt auf das Privatgrundstück von B, um in die Wohnung von B hineinschauen zukönnen! A beschimft B mit einer Art an Fremdenfeindlichkeit wie z.b. "sch.... Ausländer, geh in dein Land zurück" Was kann man da machen? Das blöde ist, dass A und B eine gemeinsame Schule und Klasse besuchen... B geht nicht mehr in die Schule (Beide sind Volljährin, der eine 24 und der andere 25 Jahre) |
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| AW: Bedrohung! Die Würde des Menschen ist Unantastbar" die punkte die ich genannt hatte, gehen doch eigentlich gegen die würde des opfers.. |
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| AW: Bedrohung! Die Würde des Menschen ist Unantastbar" Zitat:
Die monierten Straftatbestände ergeben sich aus dem StGB und ggf. auch aus dem von BeneQ zitierten GewSchG und werden danach geahndet
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Bedrohung! Die Würde des Menschen ist Unantastbar" B (Opfer) geht halt deswegen nicht mehr in die schule.... seit 2 wochen schon... |
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| AW: Bedrohung! Die Würde des Menschen ist Unantastbar" Als B (Opfer) mit A reden wollte, warum denn A das Leben von B zerstören möchte ( A hat einen vorsätzlichen Plan mit C geschmiedet, wie man das Leben von B zerstören könne, jedoch hat C es B erzählt, glücklicherweise...) und überhaupt warum er ihn so auf eine unmenschlichen weise bedroht... Bei dieser "Diskussion" hat A eine Gefüllte Plastik-Flasche ausgeholt, B hat ihn festhalten müssen und es ist B gelungen die Flasche zu entreißen und wegzuschmeißen... und bei einer telefonischen unterhaltung zwischen A und B, drohte A persönlich mit einem Baseballschläger und ist vor die Wohnung des B gefahren mit einem Baseballschläger im Kofferraum..tritt auf das privatgrundstück des B um in die Wohnung zuschauen, ob er denn da ist. B (Opfer) hat mit Lehrern darüber gesprochen, und A hat glücklicherweiser vor den Lehrern seine Taten gestanden, sich so verhalten und beschmipft zuhaben.. Die Lehrer meinten nur, man solle sich ausm weg gehen... B geht jetzt nicht mehr in die schule (hat einen schnitt von 2- im moment) B ist am überlegen zu einem psychologen zugehen... |
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| AW: Bedrohung! Die Würde des Menschen ist Unantastbar" die lehrer meinten, dass es eine private angelgenheit sei... diese ganzen Aktionen sind außerhalb der schulzeit passiert.. |
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| AW: Bedrohung! Die Würde des Menschen ist Unantastbar" Was hat denn B gemacht, dass A so reagiert? Grundlos wird ja A nicht gehandelt haben.
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| AW: Bedrohung! Die Würde des Menschen ist Unantastbar" alles hat angefangen mit: A hat sich an die Ex-Freundin von B "rangemacht" mit ihr heimlich sms geschrieben und heimliche verabredung... B hat das rausgefunden und B hat sich dann auch an Ex-Freundin von A daraufhin "rangemacht" A isst ein stück kuchen von B also darf B auch ein stück von seinem kuchen (mal so ausgedrückt) und A konnte diesen Zug von B, den A selbst angefangen hatte, nicht verkraften.. daraufhin kamen diese bedrohungen und beschimpfungen von A Das ist die Vorgeschichte Und was meint ihr??? |
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| AW: Bedrohung! Die Würde des Menschen ist Unantastbar" Ich meine, der Täter ist nur auf dem Papier über 20. Jeder darf sich an die EX-Freundin von jedem ranmachen, soviel er lustig ist. Es geht nur ihn und die Exfreundin etwas an. Wenn ich übrigens eine Frau wäre und herausfinden würde, dass mein Verehrer sich nur deswegen an mich herangemacht hat, um meinem Ex-Freund eins auszuwischen, und mich mit einem Kuchen vergleicht, dann würde ich eine Straftat nach §224 StGB begehen (Nudelholz = gefährlicher Gegenstand) ![]() Also Kinderkram. Ansonsten gilt das Gesagte: Polizei einschalten und Schulleiter od. Schulbehörde/Ministerium. Gruß Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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