Dies ist eine Diskussion zu beamtenbeleidigung nach bedrängung innerhalb des Forums Polizeirecht
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| beamtenbeleidigung nach bedrängung angenommen Person A überholt den PKW von Person B auf einer geraden, sehr gut einsehbaren Straße (50er Zone) mit etwas überhöhter Geschwindigkeit (ca. 70 km/h), allerdings ohne B in irgendeiner Weise zu bedrängen o.ä. . A biegt nun in seine Straße am Ende der langen geraden Straße ein, B folgt mit aufdringlich wenig Abstand. Nach ca. 500 m Fahrt auf einer ruhigen kleineren Straße (30er Zone) hupt B plötzlich energisch an einer unbefahrenen Kreuzung. A guckt durchs geöffnete Fenster um zu schauen was B von ihm will. B brüllt durchs geöffnete Fenster " Halt an oder es passiert was!". A zeigt B im Affekt den Mittelfinger, worauf dieser aus dem PKW springt mit den Worten: " Ey du Idiot! Du spinnst wohl!". Daraufhin tritt B an den PKW von A, zeigt flüchtig seinen Beamtenausweis und fordert A auf sich auszuweisen. Dieser gibt B die Fahrzeugpapiere und seinen Studentenausweis da er keine weiteren Dokumente dabei hat. B nimmst die Dokumente und fordert über Telefon eine Streife an. B ist allerdings nicht im Dienst, verweigert A seinen Beamtenausweis noch einmal zu zeigen und tritt B gegenüber auch sehr herablassend und aggressiv auf. Kurz darauf trifft die Streife ein und nimmt den Sachverhalt auf. A musst allerdings nichts unterschreiben o.ä. . Die herbeigerufenen Beamten verabschieden sich schließlich mit den Worten " Sie bekommen dann eine Ordnungswiedrigkeiten- sowie eine Strafanzeige." A ist allerdings Student, wohnt nich mehr zu hause, bezieht kein Bafög und erhält nur einen geringe finanzielle Unterstützung durch die Eltern (ca. 400 ). Was genau würde nun auf A zukommen und kann er B möglichweise sogar anzeigen aufgrund dessen Beleidigungen und Nötigung gegenüber A? Viel Dank schon mal im voraus |
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| AW: beamtenbeleidigung nach bedrängung A sollte unbedingt B anzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde machen. |
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| AW: beamtenbeleidigung nach bedrängung Hallo stimmt dass das ein Polizist immer im Dienst ist. Das heißt, er muss immer helfen? Grüße |
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| AW: beamtenbeleidigung nach bedrängung Zitat:
Natürlich nur, wenn eine eigene Gefährdung ausgeschlossen ist. |
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| AW: beamtenbeleidigung nach bedrängung 7 Threads unter diesem gibt es die Antwort: Ich zitiere den betreffenden Beitrag einfach mal: Zitat:
__________________ Der oben geschriebene Text ist Urspung des freien Gedankenguts eines Nicht-Anwalts ;D Gruß, MajorPain |
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