Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

beamtenbeleidigung nach bedrängung

Dies ist eine Diskussion zu beamtenbeleidigung nach bedrängung innerhalb des Forums Polizeirecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.04.2010, 20:37
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, tequila_sunrise hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tequila_sunrise hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tequila_sunrise hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tequila_sunrise hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tequila_sunrise hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tequila_sunrise hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tequila_sunrise hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tequila_sunrise hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tequila_sunrise hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tequila_sunrise hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
beamtenbeleidigung nach bedrängung

Hallo,

angenommen Person A überholt den PKW von Person B auf einer geraden, sehr gut einsehbaren Straße (50er Zone) mit etwas überhöhter Geschwindigkeit (ca. 70 km/h),
allerdings ohne B in irgendeiner Weise zu bedrängen o.ä. . A biegt nun in seine Straße am Ende der langen geraden Straße ein, B folgt mit aufdringlich wenig Abstand.
Nach ca. 500 m Fahrt auf einer ruhigen kleineren Straße (30er Zone) hupt B plötzlich energisch an einer unbefahrenen Kreuzung. A guckt durchs geöffnete Fenster um zu schauen was B von ihm will. B brüllt durchs geöffnete Fenster " Halt an oder es passiert was!". A zeigt B im Affekt den Mittelfinger, worauf dieser aus dem PKW springt mit den Worten: " Ey du Idiot! Du spinnst wohl!". Daraufhin tritt B an den PKW von A, zeigt flüchtig seinen Beamtenausweis und fordert A auf sich auszuweisen. Dieser gibt B die Fahrzeugpapiere und seinen Studentenausweis da er keine weiteren Dokumente dabei hat. B nimmst die Dokumente und fordert über Telefon eine Streife an. B ist allerdings nicht im Dienst, verweigert A seinen Beamtenausweis noch einmal zu zeigen und tritt B gegenüber auch sehr herablassend und aggressiv auf.
Kurz darauf trifft die Streife ein und nimmt den Sachverhalt auf. A musst allerdings nichts unterschreiben o.ä. . Die herbeigerufenen Beamten verabschieden sich schließlich mit den Worten " Sie bekommen dann eine Ordnungswiedrigkeiten- sowie eine Strafanzeige."

A ist allerdings Student, wohnt nich mehr zu hause, bezieht kein Bafög und erhält nur einen geringe finanzielle Unterstützung durch die Eltern (ca. 400 € ).

Was genau würde nun auf A zukommen und kann er B möglichweise sogar anzeigen aufgrund dessen Beleidigungen und Nötigung gegenüber A?

Viel Dank schon mal im voraus
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.04.2010, 17:11
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 184
Keine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: beamtenbeleidigung nach bedrängung

A sollte unbedingt B anzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerde machen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 14.04.2010, 15:05
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 5
Keine Wertung, Alexandros hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexandros hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexandros hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexandros hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexandros hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexandros hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexandros hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexandros hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexandros hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexandros hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: beamtenbeleidigung nach bedrängung

Hallo
stimmt dass das ein Polizist immer im Dienst ist. Das heißt, er muss immer helfen?

Grüße
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 14.04.2010, 15:10
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 147
Keine Wertung, Doordie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Doordie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Doordie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Doordie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Doordie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Doordie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Doordie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Doordie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Doordie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Doordie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: beamtenbeleidigung nach bedrängung

Zitat:
Zitat von Alexandros
Hallo
stimmt dass das ein Polizist immer im Dienst ist. Das heißt, er muss immer helfen?

Grüße
Jeder muss immer helfen, nicht nur Polizisten! Sonst ist es unterlassene Hilfeleistung!
Natürlich nur, wenn eine eigene Gefährdung ausgeschlossen ist.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 18:25
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2008
Ort: NRW
Beiträge: 37
Keine Wertung, MajorPain hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MajorPain hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MajorPain hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MajorPain hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MajorPain hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MajorPain hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MajorPain hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MajorPain hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MajorPain hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MajorPain hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: beamtenbeleidigung nach bedrängung

7 Threads unter diesem gibt es die Antwort:
Ich zitiere den betreffenden Beitrag einfach mal:
Zitat:
Zitat von marebi
Das gefahrenabwehrende Polizeirecht kennt eine örtliche und eine sachliche Zuständigkeit - aber keine zeitliche.

D.h., dass ein Polizist jederzeit gefahrenabwehrend tätig werden kann, wenn er will und meint, er müsste. Bei gravierenden Gefahrenstellen muss er aber, da er sich sonst in die Gefahr begibt, sich als Garant eines Unterlassungsdeliktes schuldig zu machen, wenn etwas passiert.

Im Strafrecht ist es so, dass die Polizei gem. §§ 163 und 152 StPO alle Straftaten zu erforschen und der StA anzuzeigen haben. Tun sie das nicht, begehen sie eine Strafvereitelung im Amt 258a StGB.

Im Privatleben ist es so, dass Polizisten bei Verbrechen (§12 StGB) immer anzuzeigen haben und bei Vergehen nur, wenn es herausragende Delikte sind. Letztlich muss sich jeder selbst die Frage stellen: muss ich das anzeigen - und sich nachher aber auch die Frage gefallen lassen, warum hast du das nicht angezeigt.
__________________
Der oben geschriebene Text ist Urspung des freien Gedankenguts eines Nicht-Anwalts ;D
Gruß,
MajorPain
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Beamtenbeleidigung Recht, Politik und Gesellschaft 26.06.2007 23:28
Beamtenbeleidigung? Strafrecht / Strafprozeßrecht 14.06.2007 18:07
Beamtenbeleidigung nach Verdacht Fahren unter Alkholeinfluss Straßenverkehrsrecht 24.01.2007 22:06
beamtenbeleidigung Strafrecht / Strafprozeßrecht 07.08.2006 13:58
Beamtenbeleidigung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 06.01.2006 13:20





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Polizeirecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN